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Keine Betriebsversammlung

by dave posted on 10.10.2005 12:23 last modified 12.01.2006 12:43 —

Keine Betriebsversammlung am 10.12.2004

Die 3. Betriebsversammlung oder ist es erst die 2. in diesem Jahr, weil die im Januar doch für das letzte Quartal war, findet nicht statt. Angeblich soll keine Beschallung und -stuhlung für den 10.12.2004 erhältlich sein. Absicht oder organisatorischen Unvermögen der Verantwortlichen?

Damit sich ein derartiges Fiasko nicht wiederholt, gibt es das Instrument der Planung.
Der Betriebsrat braucht nur Anfang Januar die Termine für die 4 vorgeschriebenen Betriebsversammlungen festlegen und veröffentlichen. Dann können die Belegschaft, Betriebsleitung, Gewerkschaft und auch der Lieferant die Termine langfristig disponieren. Das ganze nennt sich prozessorientiertes Handeln.

Durch die Festlegung nimmt sich der Betriebsrat keine Bewegungsfreiheit, um z.B. wichtige Sonderthemen zeitnah zu behandeln, da er weitere Betriebs- und Abteilungsversammlung pro Quartal einberufen kann. Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine gute Quelle zum Nachschlagen.

Vielleicht macht einer der hier lesenden Betriebsräte diesen einfach zu realisierenden Vorschlag bei der nächsten Betriebsratssitzung am 2.12.2004? Er kann dies gerne als seine Idee ausgeben.

Euer
Harry Klein

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 30.11.2004 12:47
Man kann jede Betriebsversammlung mit "betrieblichen Gründen" topedieren, wenn der BR so mit sich spielen läßt. Wozu Schall und Stühle, ein Megaphon reicht und Themen, die alle interessieren.
RainerSchrott 03.12.2004 09:39
Hallo Zusammen ....

ich verstehe einfach nicht warum da eine Betriebsversammlung aus gelassen wird.
Sowas höre ich zum ersten mal.
Ich kenn das so, dass die Betriebsräte eher mehr Betriebsversammlung abhalten möchte.

Naja der BR-MAN in Salzgitter sprich die IGM-Fraktion hat ja schon vieles mitgemacht.

Kann das sein, das dieser BR die Versammlung irgendwie getauscht/verkauft hat.....?

Weiß jemand mehr darüber ... Gerüchte ...?
Anonymer Benutzer 03.12.2004 11:47
Es geht auch anders. Siehe §42(3) des Betriebsverfassungsgesetzes:

"(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen."

Also, fangt an zu sammeln.