Sie sind hier: Startseite Projekte Mitarbeiter-Netzwerk der Beschäftigten des MAN Konzerns Chronik Hinweis an alle Beitragsschreiber dieser Seiten

Hinweis an alle Beitragsschreiber dieser Seiten

by jaegermeister posted on 27.03.2007 18:38 last modified 27.03.2007 21:54 —

Letztmalige Bitte!!

Da es in der Vergangenheit recht häufig vor kam, dass leider einige Teilnehmer dieses Forumes gewisse Anstandsregeln glauben nicht mehr einhalten zu müssen, bitte ich hiermit alle Teilnehmer noch einmal rechtherzlich und letztmalig den "Anstand und die guten Sitten einzuhalten"!

Kommen in Zukunft Beiträge wie bemängelt nochmals vor, werden sie sofort gelöscht!

Da herrscht doch wohl allgemeine Zustimmung!

Es grüsst Euch alle
der Willi aus dem Harzerland!

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.03.2007 17:59
Hallo du hast ja recht es muß aufhören,das man sich beschimft aber nicht nur das es muß aber auch haufhöhren Lügen über andere zu verbreiten.Es ist eigentlich schade das viele das IT Netzwerk nutzen um andere zu schaden.
Anonymer Benutzer 29.03.2007 17:13
Ehrverletzende Äusserungen fliegen hier Raus!!

Auf diesen Seiten haben folgende Beiträge nichts zu suchen ,folglich dieser Warnhinweis an alle Schmierfinken in diesem Lande:
Beleidigungen ,Aufrufe zur Gewalt, Rassismus, Naziparolen,Lügen und Verleumdungen werden sofort gelöscht!
Hier haben nur Demokraten sich zu melden!
Meinungsfreiheit ja ,aber keine Dreckschleuderer die sich hier austoben wollen!
Anonymer Benutzer 02.04.2007 19:27
Beleidigungen in Internetforen
Wer ein Diskussionsforum im Internet betreibt, kann auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden, die Dritte in das Forum eingestellt haben. Dies entschieden nun die Richter des BGH per Urteil (Az.: VI ZR 101/06).
Im aktuellen Fall klagte ein Forennutzer gegen die Betreiberin auf Unterlassung der Verbreitung zweiter Beiträge, in denen er der Pädophilie bezichtigt wurde. Die Identität des Autors eines Beitrags war dem Kläger und der Forenbetreiberin bekannt. Dieser Umstand stehe jedoch der Verantwortung der Betreiberin für die Inhalte in ihrem Forum nicht entgegen, wie die Richter entschieden. Auch seien deratige Äußerungen nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Ein Unterlassungsanspruch des Verletzten gegen den Forenbetreiber bestehe ab Kenntniserlangung.

lg willi wacker