Einspruch bei dem IGM Vorstand
Betriebsratswahl 2006
Dieses Schreiben des Versagers, ging am 13.08.2006 an den Vorstand der IGM . Zuvor wurde gegen ihn ein Untersuchungsverfahren gemäß IGM Satzung eingeleitet, wegen der Kandiatur auf einer gegnerischen Liste zur Betriebsratswahl 2006.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen diesen Brief, weil ich über das Verhalten meines IGM-Ortsvorstandes in Salzgitter Lebenstedt sehr betroffen bin. Ich habe mich am 14.März diesen Jahres bei der Firma MAN Nutzfahrzeuge AG als Mitglied einer freien Liste zur Wahl in den Betriebsrat gestellt. Dieses Vorgehen war nach Meinung meiner Mitstreiter und mir leider notwendig um den bestehenden Betriebsrat wieder in die richtige Richtung zu bewegen. Nach unserer Meinung und der vieler Kollegen aus unserem Betrieb ist in der Vergangenheit vieles passiert, was die Arbeit dieses Betriebsrates in einem sehr zweifelhaftem Licht erscheinen lässt. Da die straffen Strukturen dieser IGM-Fraktion in unserem Betrieb es unmöglich erscheinen ließen (z.B. durch eine Persönlichkeitswahl) diesen Zustand von Innen heraus zu verändern, hatten wir gar keine andere Wahl, als es so zu versuchen_ Wir bildeten die Liste „Die alternativen Metaller". In dem Wahlkampf den wir führten haben wir immer wieder darauf hingewiesen, das wir nicht gewerkschaftsfeindlich sind und das wir von der Notwendigkeit einer starken Gewerschaftspräsenz im satzungsgemäßem Sinne überzeugt sind. Aus diesem Anlass bin ich, um ein Zeichen zu setzen, am Anfang des Jahres in die IGM eingetreten, obwohl ich nach schlechten persönlichen Erfahrungen mit dem Ortsvorstand der IGM, auf die ich nicht weiter eingehen möchte, zu einem früheren Zeitpunkt die IGM verlassen hatte.
Nun bekam ich am 17.6. 2006 ein Einschreiben des IGM-Ortsvorstandes in dem mir mitgeteilt wurde, das ich mich durch mein Handeln angeblich gewerkschaftsschädigend verhalten hätte. Das man zwar einem Antrag auf Durchführung eines Untersuchungsverfahrens vorerst nicht zugestimmt hätte, aber von mir erwarten würde, mich in Zukunft nicht weiter gewerkschaftsschädigend zu verhalten. Was um alles in der Welt soll der Quatsch?
Den Vorwurf der Gewerkschaftsfeindlichkeit weise ich hiermit aufs Schärfste zurück!!!
Im Dezember 2005 bekam ich einen Brief von eben dieses IGM-Ortsverbandes, indem ich herzlich willkommen geheißen wurde. In diesem Brief stand, ich zitiere: „Mitmachen in der IGM bedeutet mitdenken, mitreden und mitgestalten. Nicht nur wenn es um bessere Arbeitsund Lebensbedingungen für alle geht. Du kannst auch deine ganz persönlichen Interessen am Arbeitsplatz als Mitglied der IGM durchsetzen und verwirklichen. Dein Schritt in die IGM ist deshalb sowohl ein Schritt zu größerer Sicherheit, als auch zu besseren Möglichkeiten die Zukunft mitzugestalten." Abgesehen von den Zeilen dieses Briefes bin ich auch in der Satzung der IGM mehrmals auf die Aussage gestoßen, das diese Gewerkschaft sich nicht nur zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, sondern diese demokratischen Grundrechte sogar wahrt und verteidigt. Ich verweise hierzu auf §2 der IGM-Satzung.
Was für eine Art Demokratie soll das denn bitte schön sein, in der eine andere Sicht der Dinge als Schädigung angesehen wird und mit Rausschmiss gedroht wird?
Ich weise hier nochmals in aller Form darauf hin, dass die alternativen Metaller sich zu keiner Zeit auch nur ansatzweise gewerkschaftsschädigend verhalten haben oder werden! Vielmehr erkenne ich dieses Verhalten in den Reihen der Gewerkschaftsfraktion unseres Betriebes und bei unserem Ortsvorstand der IGM. Wer sich den demokratischen Grundregeln nicht fügen kann, darf von sich selber auch nicht behaupten er wäre unabhängig und unparteiisch (§2IGM-Satzung). Aus meiner Sicht ist das Verhalten unseres Ortsvorstandes in Zusammenarbeit mit der IGM-Gewerkschaftsfraktion unseres Betriebes aufs Schärfste zu verurteilen. Ich fordere Sie hiermit auf, zu dieser Situation Stellung zu beziehen. Ich bitte Sie um ein paar Zeilen in denen Sie mir Ihre Sicht der Dinge darlegen. Ich erwarte mit Spannung Ihre Antwort, so wie viele andere Gewerkschaftsmitglieder in unserem Betrieb, sowie im Rest des Landes. Kopien der Schriftstücke auf die ich mich berufe, lege ich bei.
IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Postfach 29 69, 30029 Hannover
28. August 2006 Ihr Zeichen:
Deine Beschwerde vom 13. August 2006
Lieber Kollege xyz
die Kandidatur auf einer gegnerischen Liste bei Betriebsratswahlen kann nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens gemäß § 10 unserer IG Metall Satzung zum Ausschluss aus der IG Metall führen.
In Deinem konkreten Fall hat der Ortsvorstand der IG Metall Salzgitter zunächst von der formellen Eröffnung eines Untersuchungsverfahren abgesehen.
In einem anderen Fall ist das Untersuchungsverfahren eröffnet worden. Wir werden die Durchführung dieses Untersuchungsverfahrens und die Entscheidung abwarten.
Das Verhaltens des Ortsvorstandes der IG Metall in Salzgitter
ist nicht zubeanstanden.
Für uns ist daher Deine Beschwerde gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüß
Anmerkung:
Von dem Versager kam keine Reaktion mehr daraufhin!