Arbeitsgericht Braunschweig
Termin: 21.11.2006 Zeit: 12:30 Uhr
Am Dienstag den 21.11.2006 ist die Güteverhandelung in Sachen:Einsichtnahmerecht von Betriebsratsmitgliedern. Erscheint bitte zahlreich um 12:20 Uhr beim Arbeitsgericht BS. Beklagte ist der Betriebsrat, Kläger sind fünf Nicht-IGM Fraktionsbetriebsräte.
Telefonischer Kurzbericht aus dem Arbeitsgericht:
Das heutige Verfahren vor dem Arbeitsgericht BS endete mit einem Vergleich. Die unhaltbaren Auflagen des damaligen „Knebelungsbeschlusses“ des Betriebsausschuss,gegenüber den fünf Betriebsräten aus der Nicht-IGM-Fraktion, entfallen alle bis auf das Anmeldeverfahren im Sekretariat. Bei einem Fußballspiel würde folgendes berichtet werden: Aufgrund des„einseitigen Pfeifen“des Schiedsrichters, kam es zu einem Unentschieden trotz erheblichen „Feldvorteilen“ der einen Mannschaft.
Fazit: Rechthaben und Rechtbekommen sind zwei verschiedene Dinge!