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Nachlese - IGM Veranstaltung vom 06 Dezember 2006

by manoman posted on 09.01.2007 22:09 last modified 09.01.2007 22:09 —

Betriebsrat René Bichler informiert 1-07

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Euch ein frohes Neues Jahr 2007 wünschen.

Kolleginnen und Kollegen, leider haben einige von uns, ca. 100 Belegschaftsmitglieder, in den letzten Tagen des vergangenen Jahres eine Ermahnung erhalten.

„Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten“ lautet der Vorwurf in der Ermahnung, welche die Kolleginnen und Kollegen, die an der IGM – Veranstaltung teilgenommen haben, erhalten haben.

Es ist ein bitterer Nachgeschmack für diejenigen, die für das Gemeinwohl der Gesellschaft hinausgingen und sich gegen die Rente bis 67 solidarisierten.

Anscheinend gab es keine direkte Regelung zwischen der Geschäftsführung und der IGM, wie sich Belegschaftsangehörige bei Veranstaltungen während der Arbeitszeit bei der NEOMAN/MAN im Werk Salzgitter zu verhalten haben.

Leider stellt sich hier eine berechtigte Frage: Warum haben die Verantwortlichen der IGM und dessen Vertreter keine Regelung mit der Geschäftsführung gefunden, die Zeit war ja da für Erörterungsgespräche und Regelungen.

Wie soll man sich jetzt verhalten?

Hilfe zur Selbsthilfe wäre der beste Schritt, um als Belegschaftsmitglied zukünftig solche Ermahnungen zu vermeiden.

Auf dem Blatt 2 des Info 1/2007 möchte ich Euch einen Mustertext zur Verfügung stellen, den ihr vorausgesetzt Ihr möchtet es, nur noch beim Betriebsrat und bei der Personalabteilung entsprechend Euren Daten abgegeben müsst.

Mit kollegialen Grüßen René Bichler

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 10.01.2007 15:47
orschlag für eine Beschwerde beim Betriebsrat wegen der Ermahnung

Salzgitter den, 30.12.2006


Name:
Abteilung:
Kostenstelle:
Personalnummer:


An den Betriebsrat
der NEOMAN oder wahlweise
MAN Nutzfahrzeuge AG
Geschäftseinheit H
Werk Salzgitter



Betreff: Beschwerde gemäß § 85 BetrVG wegen einer ungerechtfertigten erteilten Ermahnung vom.... .12.2006


Hiermit bitte ich den Betriebsrat gemäß § 85 BetrVG, die Beschwerde gegen diese ungerechtfertigte erteilte Ermahnung entgegenzunehmen und auf Rücknahme beim Arbeitgeber hinzu arbeiten!

Über das Ergebnis der Behandlung dieser Beschwerde,möchte ich umgehend schriftlich unterrichtet werden.
Anonymer Benutzer 10.01.2007 15:49
Musterschreiben Aufforderung zur Entfernung der Ermahnung aus der Personalakte

An Firma … Datum …

Betreff:Ermahnug vom.....

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom … .....haben Sie mir eine Ermahnung erteilt und angekündigt, diese in meine Personalakte zu nehmen. Ich weise den erhobenen Vorwurf, meine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt zu haben, zurück. Begründung: Ich habe mich, da mir ein USK-Beleg verweigert wurde ,in eine officelle Liste eingetragen und danach mündlich abgemeldet.Außerdem habe ich an der Stempeluhr abgestempelt. Nach alledem bitte ich Sie/fordere ich Sie auf, die Ermahnung aus meiner Personalakte zu entfernen und mir dies bis zum … zu bestätigen. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist sehe ich mich gehalten, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Abschlusshinweis:
Eine Ermahnung grenzt sich deutlich von der Abmahnung ab, da die Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft fehlt. Der Arbeitnehmer soll lediglich zur Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten angehalten werden.
Anonymer Benutzer 10.01.2007 17:03
Hilfe zur Selbsthilfe wäre der beste Schritt, um als Belegschaftsmitglied zukünftig ..

sag uns bitte auch wie soll das aussehen?!