Sie sind hier: Startseite Projekte Archiv Gesundheit Krankenkassen Presse Private Krankenversicherer wenden ungeprüfte Bedingungen an

Private Krankenversicherer wenden ungeprüfte Bedingungen an

erstellt von valter zuletzt verändert: 16.08.2008 09:56
Private Krankenversicherungen stehen immer auf Kriegsfuss mit der Gesundheitsreform, bei der sie Versicherte im Standardtarif ungeprüft mit Wartezeiten knebeln. Sie verzichten seltsamerweise auch auf Zusatzgeschäfte und verhindern dadurch Wettbewerb.

Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben sich immer noch nicht mit der vor einem halben Jahr verabschiedeten Gesundheitsreform arrangiert und drangsalieren die Versicherten weiter, die sie vorher selbst aus dem Gesundheitssystem entfernt hatten und daher zur Wiederaufnahme mit einem Standardtarif gesetzlich gezwungen werden mussten.

Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat sich selbst dazu allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) gegeben, bei denen insbesondere die Wartezeiten zwischen 3 und 8 Monaten von der Bundesregierung zur Überprüfung an die Aufsichtsbehörde BaFin gegeben wurde.

Ohne die Prüfung der Aufsicht abzuwarten, wenden private Versicherer aber die ungeprüfte AVB bereits an. Damit werden die ausgesonderten Versicherungsfälle weiter drangsaliert statt gegen Gesundheitskosten versichert zu werden. Spielen private Versicherer sich durch ungeprüfte Verwendung von AVB's wieder einmal zum Gesetzgeber auf Kosten der Versicherten auf?

Immerhin zahlt ein Versichrungsnehmer im Standardtarif nicht wenig, derzeit über 500,- Euro im Monat oder über 6000,- Euro im Jahr ohne Pflegeversicherung. Aber leisten wollen etliche PKV dafür erst mal gar nichts und nennen das Wartezeit. Warum Versicherungen derart regiede mit eignen Kunden umgehen, ist nur zu verstehen, wenn diese keine Alternativen haben. Versagt der Wettbewerb bei den PKV immer noch?

Als weitere Steigerung der Überheblichkeit verzichten die privaten Versicherungen sogar auf das Geschäft mit Zusatzversicherungen und wollen es per AVB verbieten, damit ja keine Konkurrenz aus Nachbarländern einspringt. Aber Wettbewerbsverhinderung ist man ja bei den PKV schon länger gewohnt.

Läuft das darauf hinaus, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Privatversicherte wieder geöffnet werden müssen, wenn sich PKV's nicht an Gesetze halten?

(6) Kommentare

Anonymer Benutzer 03.12.2007 07:29
1.Man sollte nicht von etwas reden, wovon man keine Ahnung hat. Wartezeiten sind integraler Bestandteil der PKV. Sie sind nicht neu erfunden worden, sondern existieren seit es die PKV gibt. Wartezeiten entfallen aber bzw. werden angerechnet wenn jemand aus einer bestehenden Versicherung wechselt.
2.Wie kommt Valter eigentlich auf die Idee, dass die Versicherer sich nicht an Gesetze halten. Ist es doch die Gesundheitsministerin und Ihre Behörde, die nicht begriffen hat, dass es in Deutschland (noch) eine Rechtssystematik und sogar (man glaubt es kaum) ein Grundgesetz gibt, die nicht einfach mit einer sogenannten Reform umgangen werden können.
3.Wieso soll es ein "Lex spezialis" für Lügner Betrüger und Zahlungsunwillige zu LAsten der ehrlichen Kunden geben?
Anonymer Benutzer 03.12.2007 09:48
Was die privaten Versicherer tun ist wie Gesetz und das Gesundheitsministerium dagegen nichts. So denken private Versicherer und daraus ist ein Hochmut zu erkennen, der bekanntlich vor dem Fall steht.

Insofern gilt der Satz über Lügner und Betrüger wohl für die PKV selbst, die aus Hochmut erst Versicherte rausgeworfen hat und dann nicht das Gesetz der Gesundheitsreform erfüllen will.

Hochmut ist es aber auch, auf Geschäfte mit Zusatzversicherungen zum Standardtarif zu verzichten. Da müssen die PKV schon ganz gut in Geld schwimmen, wenn sie das nicht nötig haben.
Anonymer Benutzer 03.12.2007 10:02
Hochmut kommt vor dem Fall.
Aber eine Kündigung/Beendigung eines Vertrages gibt es für den Versicherer nur in besonderen Fällen.
1. Jemand zahlt seine Beiträge nicht. Auch wenn es einige nicht glauben wollen. Versicherungsschutz gibt es nur für die die ihre Beiträge zahlen. Wer nicht zahlt verliert zuerst den Schutz und dann die Versicherung. Übrigens die meisten Unversicherten haben so Ihre GKV verloren
2. Jemand ist bei Antragstellung unehrlich. Dann kommt es zum Rücktritt oder Anfechtung des Vertrages. Auch das ist in einem Rechtssystem normal.

Eine Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode oder im Schadenfall gibt es in der Vollversicherung nicht.
Also Hochmut liegt nicht vor!

Es ist nur folgerichtig, dass keine zusatzversicherungen zum Standardtarif möglich sind. Verlangt doch der Gesetzgeber dass obige subjekte in einen Tarif versichert werden müssen ohne, dass ein entsprechender Beitrag gezahlt wird (Für die differenz sollen die Ehrlichen Versicherungsnehmer aufkommen) Das ist so als ob man einem Dieb nicht etwa bestraft sondern auch zusätzlich Geld gibt (natürlich aus dem Vermögen des Geschädigten).
Anonymer Benutzer 04.01.2008 13:02
ist diese möglichkeit wirklich ausgeschlossen und wieso lässt der Gesetzgeber das zu? abenteuerlich!
im basistarif wird der höchstbeitrag der gkv gezahlt; da ist es schon sehr vermessen, davon zu sprechen, "dass kein entsprechender Beitrag gezahlt wird".
unglaublich; kein wunder, dass die branche in verruf steht.man sollte in der gkv bleiben und rechtzeitig zusatzversicherungen abschließen.
Anonymer Benutzer 08.01.2008 13:20
Es ist schon höchst erstaunlich, dass die Frage kommt "warum läßt der Gesetzgeber es nicht zu?"
Zum einen gibt es hier noch immer die Vertragsfreiheit zum anderen wäre es moralisch verwerflich, wenn die Versicherer gerade
die belohnen würde, die die übrige Versichertengemeinschaft schaden.
Wie im Vor-Vorbeitrag dargestellt, Die Versicherer wurden bereits gezwungen Personen zu einem nicht ausreichenden Beitrag
aufzunehmen. Die Zeche zahlen die ehrlichen Versicherten, die einen Tarif stützen müssen der nur Menschen dient, die freiwillig auf eine Versicherung verzichtet haben (keine Vorsorge betrieben haben) oder früher ihren Schutz verloren haben, weil sie gelogen, betrogen oder die Prämie nicht gezahlt haben.

Die Schande in Deutschland ist, dass sich immer mehr ein TÄTERSCHUTZ eingeführt wird, für den der Durchschnittsverbraucher gerade stehen und bluten muss.
Anonymer Benutzer 10.11.2010 19:21
Wie die Krankenversicherung ist die private Pflegeversicherung ohne Kontrolle. Versicherten werden Beiträge abverlangt, die viel höher als die gBeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegen. Und was am Ende für Leistungen dafür erbracht werden, liegt in den Sternen.; denn private Versicherer sondern gern die Risikofälle aus, die auf die Leistungen der Versicherung warten. Dann stehen wie bei der privaten Krankenversicherung die Pflegeversicherten im Regen.