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Bestechung von Abgeordneten

erstellt von valter zuletzt verändert: 27.05.2010 12:01
Eine Initiative § 108e startet eine Petition gegen die Bestechung von Abgeordneten, gegen dessen öffentliche Behandlung sich der Petitionsausschuß des Bundestages bisher verwehrt.

Mit einer Petition gegen Abgeordnetenbestechung hat eine Initiative § 108e eine Aktion gestartet, die sich gegen die Bestechung von Abgeordneten richtet. Die Käuflichkeit des NRW CDU-Ministerpräsidenten ist nur ein Beispiel, was die Initiative mit einer härteren Bestrafung bis zur Aberkennung der Wählbarkeit ändern will.

Warum sich ausgerechnet die Abgeordneten im Petionsausschuß des Bundestages gegen öffentliche Behandlung dieser Initiative wehren, ist nicht zu erklären, es sei denn, sie billigen die Bestechlichkeit, mit der sogar Konzerne wie Daimler und Siemens zu kämpfen haben.

Der um eine Stellungnahme gebetene Bundestags wurde stellvertretend für seinen Petitionsausschuß um eine Stellungnahme gebeten, die ebenfalls hier veröffentlicht werden soll.

Eine Petition allein kann die viel zu weit verbreitete Bestechlichkeit kaum beenden, wenn nicht viele Wähler und Organisationen wie Transparency mitmachen.

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