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Strenge Zweckbindung auch für Vorrats-Telefon-Daten

erstellt von valter zuletzt verändert: 02.03.2010 11:11
Eine einstweilige Verfügung hatte teilweise Erfolg, die bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung erlassen wurde. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Telefon-Verbindungsdaten sofort ein. (Az.:1 BvR 256/08 )

Das nunmehr 3. neue Urteil zum Datenschutzes schränkt die Nutzung der auf Vorrat ein halbes Jahr gespeicherten Telefon-Verbindungsdaten stark ein, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes 37/2008 vom 19. März 2008.

Nach dem Verbot eines flächenweiten Nummernschild Scannens und dem Verbot der heimlichen Online Ueberwachung ist diese einstweilige Verfügung das dritte Urteil zur Stützung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes als ein in der EU garantiertes Datenschutz-Grundrecht .

Seit den Urteilen über die Volkszaehlung in 1983 haben immer wieder höchste Gerichte die Bedeutung des Datenschutzes hervorgehoben, so auch bei der Video-Ueberwachung durch ein Berliner Kaufhaus, ein deutliches Zeichen dafür, wie leichtfertig vielfach mit unseren Daten umgegangen wird, wie auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde.

Der Datenschutz hat natürlich auch Grenzen, wie andere Grundrechte sie haben, wenn sie andere Grundrechte berühren. Das vorliegende Urteil bestätigt diese Grenzen des Datenschutzes bei der:

  • Verfolgung von Straftaten,
  • Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
  • Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben

Aus diesem Grund finden sich leider auch unter den Stimmen der Datenschützer diejenigen, die von ihrer eigenen kriminellen Energie wissen und vergeblich hofften, sie hinter dem Datenschutz verstecken zu können. Man kann sie leicht an einer einseitigen Berichterstattung ohne angemessene Würdigung der Hintergründe erkennen.

Gerade wegen möglicher Mißbräuche sind diese neuen Datenschutzurteile nicht genug zu würdigen, weil sie die oft gebeutelten Menschenrechte wieder in den Mittelpunkt rücken. Deshalb seien auch noch weitere umfassende Berichterstattungen empfohlen:

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