Verfassungswidrige Hartz 4 Sätze
Berlin 25.4.2012 Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat in seinem Beschluss vom 25. April 2012 mit Aktenzeichen S 55 AS 9238/12 festgestellt, dass die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstossen.
Bereits im Februar 2010 hatte das Verfassungsgericht die Willkürlichkeit der Hartz 4 Regeln bemängelt. Die umstrittenen Nachbesserungen haben die Einseitigkeit der schwarz-gelben Koalition offengelegt, der Hotels und Banken wichtiger als die Armen der Gesellschaft sind. Ebenso hatte der EUGH die verfassungsmässigkeit wegen Diskriminierung Älterer infrage gestellt.
Genauso einseitig soll es mit der ebenso umstrittenen Herdprämie gehen, an der die Armen wieder nicht beteiligt werden sollen, als kümmern sich Arme nicht im ihre Kinder, wenn sie zuhause bleiben, weil keine Kinderkrippenplätze zu haben sind. Reiche, die ihr Geld in schweizer Banken versteckt haben, bleiben dagegen sogar von gerechter Versteuerung verschont.
2. Seit wann kann ein Sozialgericht feststellen, dass etwas Verfassungswidrig ist?