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EU Gericht stellt Verfassungsmäßigkeit von Hartz Gesetzen infrage

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.04.2012 16:53
Der vom Münchener Arbeitsgericht angerufene EUGH, Az.: C-144/04, stellt Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern bei Hartz Gesetzen fest.

In seiner Presseveroeffentlichung vom 22.11.05 stellt der europäische Gerichtshof fest, dass befristete Verträge von Arbeitnehmern ab 52 Jahren nicht ohne Begründung beliebig verlängerbar sein dürfen. Über die bisher nur in englisch, französisch, ungarisch und polnisch erschienene Presseveröffentlichung berichten auch:

Angeblich sollten die Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer dadurch verbessert werden, daß ein geltendes Gesetz zur Befristung bis maximal 2 Jahre ausser Kraft gesetz wurde. Dieser in seiner Auswirkung unbewiesene Zweck rechtfertfertigt aber keine Diskriminierung einer Altersgruppe.

Nicht unbegründet ist auch der Verdacht, daß die Verfassungsmäßigkeit der Hartz Gesetze nicht nur in dieser Frage angezweifelt werden kann. Die neue Regierung, in der sich auch Urheber des gekippten Gesetzes befinden, hat die Aufgabe, die festgestellte Verfassungswidrigkeit umgehend zu beseitigen.

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(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:08
Super
Da hat dieser Idi.. sofort einen neuen Arbeitsplatz gefunden.
Jetzt kann er die Unternehmen schlecht beraten.
Sein Kumpel der Peter Hartz hat auch nicht schlecht abgeschnitten.
Uns haben sie nur Hartz Iv eingebracht und daran fest gehalten bis zum Ende.
Wasser predigen und Wein saufen.
Ich hoffe noch immer darauf das dieses Menschen verachtende Gesetz Hartz VI
gestürzt wird.Ein kleiner anfang ist ja schon gemacht.
Es gefällt mir überhaupt nicht von der Regierung zur Armut gezwungen worden zu sein.
Das nach Jahren von Arbeit.Die Firmen stillen ihre Profigier mit Massenentlassungen und kommen damit durch und der Arbeiter der einfach keinen Job bekommt da der Arbeitsmarkt so schlecht ist wird dann mit Hartz VI bestraft.

Man hat so schon nie auf großem Fuße gelebt und konnte sich kaum was leisten.
Aber jetzt mit Hartz VI bin ich finanzmäßig am Ende.Ein Sozialfall und das obwohl ich unschuldig an dieser Misere bin.Denken wir an die Doppelverdiener die jahrelang eingezahlt haben .Wird einer arbeitslos bekommt der später sogar überhaupt nicht vom Staat.Aber jeder hat selbsständig dicke beiträge bezahlt.Ungerechtigkeiten vom Staat beschlossen.
Danke lieber Staat
Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:08
der ja so oder so immer einen sehr guten Schnitt macht. Stellt euch mal vor, der hätte nach seinem Jobverlust - firstlose Kündigung durch das Volk - sich zunächst mit einer 12-wöchigen Sperre abfinden müssen, wie es gerade aktuell bei den Agenturen für Arbeit mit hirnrissigen Begründungen gemacht wird!

Ich dachte immer, der Schröder wäre einer aus dem Volk, der sich von der Basis kommend immer seiner Herkunft besinnen würde.
Nun weiß ich mittlerweile, dass er wohl verdrängt hat, wie schlimm er und sein Kumpel P. Hartz uns kleinen leuten mitgespielt hat. Und zum Dank zahlen wir dann auch noch seinen großen Zapfenstreich. Schröder mit Tränen der Rührung, aber ohne Skrupel, wenn es darum geht den Mist zu sehen, den er uns hinterlassen hat. Einfach erschütternd. Und dann kommt die große Koalition und nimmt uns den letzten Rest...