Strassburger Urteil zur Meinungsfreiheit wird voraussichtlich nicht angefochten
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR in Strassburg über die Kündigung der Altenpflegerin durch den Arbeitgeber Vivantes sei nach jetzigen Erkenntnissen kein Grund zur Neuregelung des Arbeitsrechtes. In Zukunft sollen die Gerichte dieses Urteil anwenden und die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmer als Grundrecht beachten, meint die Pressesprecherin.
Die Meinung der Ministerien kann in einer gemeinsame Stellungnahme der Bundesministerien Arbeit und Soziales sowie Justiz nachgelesen werden, die hier ungekürzt vorliegt.
Die Ministerien schließen sich diesmal nicht der gegenteiligen Ansicht der Arbeitgeber an, da sie sonst in den Verdacht gerieten, selbst Probleme mit Menschenrechten zu haben. Allerdings sind von dieser Regierung auch keine Initiativen zu erwarten, die Fehler im deutschen Arbeitsrecht klar zu beseitigen, wenn sie sich auf die Position zurückziehen, das Urteil sei nur eine Einzelfallentscheidung.
So verdanken die Arbeitnehmer diese neue Richtung im Arbeitsrecht mit mehr Menschenrechten allein dem Mut einzelner wie Brigitte Heinisch und Emmely, die sich jahrelang gegen Schandurteile wehren und dabei die eigene Existenz und die Gesundheit aufs Spiel setzen.
Hat die schwarz-gelbe Koalition aus dem EGMR Urteil über Menschenrechte wirklich nicht mehr gelernt?