Bulettenklau kein Kündigungsgrund mehr
In der Revision vor dem Landesarbeitsgericht erhielt nach dem BAG Urteil von Emmely auch ein Mensa Angestellter Recht, der sich gegen eine Bagatellkündigung erfolgreich wehrte.
Der langjährige Mitarbeiter konnte nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden und ein Bulettenklau ist nach der BAG Rechtsprechung kein wichtiger Grund, bestenfalls ein Grund zu einer Abmahnung.
Was sich im Einzelnen zwischen Arbeitnehmer und dem langjährigen Mitarbeiter abspielte wird ohnehin kaum in Erfahrung bringen zu sein. Jedenfalls hat die Rechtsprechung nun für ausgewogene Beurteilung von Bagatellen gesorgt.
Das Arbeitsgericht Bonn entschied, daß drei Schrauben im Wert von 0,28 Euro nicht für eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden ausreichen. Es gibt noch etliche Schandurteile aufzuarbeiten. Danach muß Schluß sein, wenn Arbeitgeber immer noch Bagatellen als Kündigungsgründe mißbrauchen.