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Strafbare Unterschreitung von Mindestlohn

erstellt von valter zuletzt verändert: 01.07.2010 14:25
Arbeitgeber, die nicht verbindlich festgesetzte Mindestlöhne zahlen, müssen nicht nur mit Bußgeldern, sondern mit der Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren in Zukunft rechnen. Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 043/10 zu Az.: 21 Ns 17/09

Das Oberlandesgericht Naumburg hob als Revisionsgericht mit Urteil vom 8. Juli 2009 Az. 2 SS 90/09 einen Freispruch auf. Daraufhin entschied das Landgericht, daß Unterschreitung von Mindestlohn strafbar ist, Az.: 21 Ns 17/09 .

Der Chef einer Reinigungsfirma wurde mit 1000 Euro Strafe belegt, weil er Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte. Die Strafe trifft Oleg, der russisch sprechende Immigranten als Reinigungskräfte in westlichen Bundesländern für Toiletten und Waschräume zu Minnilöhnen im 1 € Bereich beschäftigte.

In der Begründung hält das Gericht in besonders schweren Fällen des § 266 a StGB die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren möglich. Leider fehlen - wie bei der Entscheidung Emmely 's über Bagatellkündigungen - verwertbare Angaben, wann die schweren Fälle beginnen, wenn nicht schon bei dieser Ausbeutung. Dem Gericht ist wenigstens klar, dass es Strafmöglichkeiten geben muß, um das Unterlaufen gesetzlicher Mindestlöhne eindämmen zu können.

Warum sind die Richter unterer Instanzen darauf nicht gleich gekommen? Stimmt etwas an der Richterausbildung nicht, wenn erst ein Oberlandesgericht mit dieser Entscheidung die Vorinstanzen korregiert.

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