Rettet die Volkswirtschaft die Betriebswirtschaft mit Demokratie?
Der Staat besteht auch nur aus Privatmenschen. Doch diese sollen nun richten, was die Privaten in den Geldhäusern verspielt haben. Ein gravierender Unterschied besteht in der Kontrolle der staatlichen Akteure durch Wahlen. Ein statistisches Mittel der Wähler sind bei den staatlichen Akteuren die einzigen Kontrollen, was immerhin besser als keine Kontrollen in den privaten Betrieben ist.
In der angeblich besser funktionierenden Privatwirtschaft wurde immer wieder ohne Rücksicht auf Existenzen nur zur Gewinnmaximierung gehandelt, ausgelagert, gekündigt. Dem Staat wurden Industrieruinen hinterlassen, die er mühsam wieder mit Steuergeld aufpäppeln mußte, damit die Menschen und Kinder , für die der Staat sich noch verantwortlich fühlt, wenigstens existieren können.
Die nun entlarvten Betriebswirtschafter in vielen Chefsesseln von Banken und Konzernen , die jetzt nach Milliarden Spenden vom Steuerzahler rufen, konnten dem Staat so immer wieder die Lasten aufbürden, damit die Gewinne noch mehr gesteigert werden.
Wenn der Unterschied der Betriebswirtschaft zur Staats- oder Volkswirtschaft allein die Kontrolle durch Wähler ist, dann zeigt das, wie sehr eine betriebliche Demokratie gefehlt hat. Betriebliche Demokratie hat sich nicht gegen die Eigentumsrechte durchsetzen können.
Muss eine Lösung der Krise neben Verstaatlichung endlich die Einführung funktionierender betrieblicher Demokratie sein?
Eine betriebliche Selbstverwaltung durch die Arbeiter und Angestellten mit gemeinsam gefundenen und dann einheitlichen Zielen läßt alle Arbeiter an einem neuen erfolgreichen Prozeß der Selbstverwaltung teilhaben. Dies bedeutet einen aufwendigeren Weg zu gehen als ihn eine Demokratie vorsieht. Wir sollten alle mit im Boot haben und nicht eine Minderheit gegen sich haben.
Eine stabile Kontrolle der Banken und Betriebe kann nur erreicht werden, wenn auch eine stabile Belegschaft diese gegen äußere Angriffe halten kann. Die Gefahr von inneren Angriffen bei einer Selbstverwaltung bürgt auch die Gefahr eines äußeren Angriff.