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Die Hartz IV Kinderarmut

erstellt von valter zuletzt verändert: 29.01.2009 18:59
Die Hartz IV Kürzungen bei Kindern sind verfassungswidrig, stellt das Bundessozialgericht fest.

Kinder bis 14 Jahren mit 60% der Hartz IV Sätze abzuspeisen verstößt nach dem Bundessozialgericht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, FAZ vom 29.1.09, ebenso die 20% Kürzung bei 15 Jährigen. Diese Gesetze, benannt nach dem einstigen VW-Personalchef, der sich im VW-Bestechungsverfahren freikaufen konnte, stehen damit auf der Kippe und müssen nachgebessert, wenn nicht grundsätzlich reformiert werden.

Das war eine schallende Ohrfeige an Schröders Berater, dem Schöpfer der neuer sozialer Maßstäbe, die gern in der jetzigen Koalition weiter genutzt würden. Die Regierung kann untätig auf die nächste Ohrfeige vom Verfassungsgericht warten oder die Gesetze gleich berichtigen.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 30.01.2009 12:09
Armut muß menschenwürdig sein!

Ein Lob auf die soziale Marktwirtschaft.