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Wird auch das VW Bestechungs-Verfahren abgekauft?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:21
Im VW Bestechungsverfahren soll der Hauptbeschuldigte Hartz wegen seines Geständnisses nur eine Bewährungsstrafe erhalten und sich nach Methode Ackermann vom Gericht freikaufen können.

Im Bestechungsverfahren VW, in dem es nicht bis zu einer Klärung der Frage gekommen ist, wie weit der Vorstands- und der Aufsichtsratsvorsitzende in die Bestechungspraktiken zu Schmierung der Betriebsverfassungsorgane beteiligt sind, deutet sich eine Lösung nach Art Ackermann an, Netzeitung vom 17.1.07.

Nach den ersten Bauernopfern bei den Handlangern in der Personalabteilung und den bestochenen Betriebsräten steht der verantwortliche Personalvorstand Hartz vor Gericht. Nach dem bekannten Mottto, die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen, scheint auch hier wieder eine juristische Panne zu passieren, wenn der Beklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkäme, nur weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt habe.

Die Betriebsverfassung verliert nach einer solchen Entscheidung erheblich an Bedeutung, wenn eine derart massive Verletzung nur mit so einem geringen Strafmaß versehen ist. Öffnet das nicht alle Türen, zu versuchen, wie man noch um die gesetzlichen Regeln herumkommen kann?

Es bleibt die Frage, ob ein Geständnis ohne Informationen über die Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat bereits umfassend sein kann. Ohne diese Informationen, die zwischen Hartz und seinen Mitverantwortlichen gelaufen sein müssen, führt das Verfahren doch nur dazu, daß mit einer unvermeidlichen aber harmlosen Verurteilung die wirklichen Übeltäter verschont werden.

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