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Ersetzt Interessenausgleich die Sozialauswahl?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Die in einem Interessenausgleich vereinbarten Namenslisten können eine Sozialauswahl ersetzen. Macht ein Betriebsrat bei so einem Interessenausgleich mit, werden die von ihm Vertretenen schlechter gestellt.

Die negativen Folgen eines Interessenausgleiches mit Namenslisten der zu Kündigenden wurden bereits im BAG Urteil vom 19.6.07 festgestellt, 2 AZR 304/06 und Netzwerk IT Artikel dazu.

Doch selbst diese Konstruktion kann bei schlampiger Zusammenstellung der Listen versagen, wie das Arbeitsgericht in Kassel feststellte, Waldecker-Frankenberger Zeitung vom 21.5.08.

Es ist noch nicht geprüft worden, ob solche Interessenausgleiche, die eine Sozialauswahl umgehen, noch der Betriebsverfassung entsprechen, in der immer eine Sozialauswahl vorgesehen ist, es sei denn, der Arbeitnehmer lässt sie sich einzelvertraglich und mit Abfindung abkaufen.

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