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Wo ist Meinungsfreiheit bei der Bankgesellschaft ?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Werden Berichte zur Meinungsfreiheit bei der Berliner Bankgesellschaft sowohl beim BAG und bei den Suchmaschinen gefiltert

Zum BAG Urteil 2 AZR 584/04 über die Meinungsfreiheit bei der Berliner Bankgesellschaft vom 28.11.05 gibt es erstaunlicherweise keinen Pressebericht des BAG. Das auf die Beteiligung der Öffentlichkeit so bedachte Gericht zeigt sich nicht von der starken Seite, wenn es gerade bei diesem Thema die Berichterstattung anderen überläßt, wie Netzwerk IT vom 29.11.05.

Sogar die Suchmaschinen scheinen ein Problem mit der Berichterstattung über Meinungsfreiheit zu haben, wenn die Netzwerk IT Nachricht über das Fehlen der BAG Presseveröffentlichung bisher weggefiltert wird.

Dabei ist doch Meinungsfreiheit in Betrieben ein tägliches Thema, wenn sich die Beschäftigten beim Betreten der Firmen immer fragen müssen, was sie überhaupt sagen dürfen, wenn es wahr und sachlich ist. Kritik an sich selbst dulden die Firmen sehr selten, obwohl sie dabei viel lernen könnten und vor Fehlern gewarnt werden. Lieber wollen sie von eigenen Fehlern nichts wissen und sie weiter wiederholen, bis sie darin ersticken.

Leider büßen diesen Starrsinn wieder die Beschäftigten, deren Kritik sie vielleicht doch hätten hören sollen. An dieser Stelle hat die Haftung der Unternehmen für die Geschicke ihrer Firmen noch viel Nachholbedarf, wenn es mit der Verantwortung wirklich ernst gemeint ist; denn dann müßten sie viel mehr Wert auf Kritik legen. Aber das Format hat eben nicht jeder, weil dabei etwas vom Lack an der Fassade abgehen könnte.

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