Meinungsfreiheit in der Bankgesellschaft ist dem BAG keine Veröffentlichung Wert
Über das BAG Urteil vom 28.11.05 über die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit auch in der Berliner Bankgesellschaft, Netzwerk IT berichtete am 29.11.05, existiert auf den Seiten des BAG leider keine Presseveröffentlichung.
Netzwerk IT hätte gern seinen Lesern durch einen Link die Möglichkeit gegeben, mehr von der Quelle, dem BAG selbst, über den Inhalt dieses Urteils zu erfahren.
Das Urteil - 2 AZR 584/04 - muß beim BAG leider durch das Raster einer unbekannten Auswahl gefallen sein. Meinungsfreiheit ist dem BAG nicht so wichtig, darüber zu berichten. Die interessierte Öffentlichkeit kann oder soll nicht erfahren, wie das BAG selbst das Urteil sieht. Hoffentlich müssen die BAG Richter nicht Angst vor der Veröffentlichung haben.
Bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung, die nach Angaben des BAG manchmal bis zu einem halben Jahr dauern kann, sind alle an diesem Grundgesetzteil Interessierte auf Veröffentlichungen Dritter angewiesen, auf die in dem Netzwerk IT Bericht hingewiesen wird.
Ergo hat das Volk dann auch ein unbedingtes Recht, allumfassend informiert zu werden...