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Meinungsfreiheit in der Bankgesellschaft ist dem BAG keine Veröffentlichung Wert

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Zum BAG Urteil - 2 AZR 584/04 - , mit dem die Meinungsfreiheit in der Berliner Bankgesellschaft wiederhergestellt wird, existiert keine Presseveröffentlichung des BAG

Über das BAG Urteil vom 28.11.05 über die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit auch in der Berliner Bankgesellschaft, Netzwerk IT berichtete am 29.11.05, existiert auf den Seiten des BAG leider keine Presseveröffentlichung.

Netzwerk IT hätte gern seinen Lesern durch einen Link die Möglichkeit gegeben, mehr von der Quelle, dem BAG selbst, über den Inhalt dieses Urteils zu erfahren.

Das Urteil - 2 AZR 584/04 - muß beim BAG leider durch das Raster einer unbekannten Auswahl gefallen sein. Meinungsfreiheit ist dem BAG nicht so wichtig, darüber zu berichten. Die interessierte Öffentlichkeit kann oder soll nicht erfahren, wie das BAG selbst das Urteil sieht. Hoffentlich müssen die BAG Richter nicht Angst vor der Veröffentlichung haben.

Bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung, die nach Angaben des BAG manchmal bis zu einem halben Jahr dauern kann, sind alle an diesem Grundgesetzteil Interessierte auf Veröffentlichungen Dritter angewiesen, auf die in dem Netzwerk IT Bericht hingewiesen wird.

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(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:08
Ich kann schon verstehen, dass das BAG hier mit einer Vorabveröffentlichung des Urteil-Tenors lieber wartet, denn das Urteil sowie die Urteilsbegründung liegt in schriftlicher Form noch nicht vor. Wenn dem aber dann so ist, wird einer Veröffentlichung nichts und niemand im Wege stehen können. Alle Urteile werden in Deutschland im Namen des Volkes verkündet.
Ergo hat das Volk dann auch ein unbedingtes Recht, allumfassend informiert zu werden...
valter 15.08.2008 11:08
Dieser Kommentar stellt den Pressedienst des BAG komplett infrage. Mal gibt es eine kurze Presseveröffentlichung, mal nichts.

Wenn man auf auf das Urteil selbst wartet, für das die Richter oft Monate brauchen, sind die Veröffentlichungen und damit die Berichte über öffentliche Sitzungen auch nicht gerade aktuell.

Eine derart späte Berichterstattung hebelt den Grundsatz der Beteiligung der Öffentlichkeit aus, die auch nicht erst Monate nach einem Fussballspiel über das Ergebnis informiert wird.