Bewährung und Verdachtskündigung
Wer dem Staat wie der Postchef Zumwinkel Millionen an Steuern vorenthält, mit denen er die vielen Aufgaben von Kinderbetreuung bis Bankenbeschirmung zu erledigen, bekommt dafür ein gnädiges Bewährungsurteil von 24 Monaten, FTD vom 26.1.09, wer aber auf Verdacht gekündigt werden soll wie Emmely, die langjährige Kassiererin bei Kaisers, die 1,30 Euro Pfandbons unterschlagen haben soll, was nicht bewiesen ist, dann wird ihr der Schutz des Kündigungsrechtes versagt, Netzwerk IT vom 23.1.09.
Am Steuerhinterziehungsprozess in Bochum ist die Gleichheit vor Gericht wieder einmal deutlich zu sehen. Am 27.1.09 bei der Berufungsverhandlung von Emmely kommt die andere Seite der Gerechtigkeit zutage, oder erkennt das Berliner Landesarbeitsgericht diesmal, dass mit unbewiesenen Verdachtskuendigungen gegen aktive Gewerkschafter Schuß sein muss?