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Anschubfinanzierung soll keine Bestechung sein

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:21
Die Staatsanwaltschaft Köln hat keinen Anfangsverdacht der Bestechung der GNBZ durch die Springer'sche PIN Gruppe festgestellt und das Verfahren eingestellt.

So wird Bestechung und Kauf einer Gewerkschaft vom Tisch gewischt, indem Kölner Staatsanwälte festellen, dass eine Anschubfinanzierung keine Bestechung ist, PR-inside vom 11.4.08. Das wird auch die Siemens Vorstände freuen, wenn Ihre AUB Zahlungen als Anschubfinanzierung abgetan werden oder gar die mit "Millionen geschmierten Geschäfte":../../firmennachrichten/tele/news20070216-001 als Anschubgeschäftsförderung umbenannt werden.

Wie leicht kann man sich mit Worten in der Kölner Staatsanwaltschaft herausreden? Nennen wir Diebstahl dann Eigentumskonversion und Mord einfach Lebensverkürzungsprogamm und kommen damit aus allen Strafgesetzen? Wer so leichtfertig mit den strafbeschwerten Regeln umgeht, kann schon bald Probleme haben mit einer Berufung als Staatsanwalt, oder sollte man daraus eine Deliktversteckungsbehörde machen?

(1) Kommentare

Bingo2007 15.08.2008 11:09
Laut Strafgesetzbuch gebe es Bestechung und Bestechlichkeit nur im Zusammenhang mit Vorteilen beim „Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen“. Da das Verhalten einer Arbeitnehmerorganisation weder als „Ware“ noch als „gewerbliche Leistung“ anzusehen sei, greife der Bestechungsparagraf selbst dann nicht, wenn es in Verbindung mit einer Zahlung des Arbeitgebers stehe.