Siemens AG: Schwerbehinderte erster und zweiter Klasse?
Es zeigt sich mal wieder, dass Siemens in seinen Gehaltsstrukturen und Behandlung von Mitarbeitern in einem Klassensystem denkt und agiert.
Während die Schwerbehinderten Mitarbeiter die außertariflich bezahlt werden nach ihrem erfolgten Widerspruch gegen den Betriebsübergang zur ATOS GmbH 1:1 in die ERA Eingruppierung übernommen werden, müssen sich tariflich bezahlte Mitarbeiter massive Gedanken machen, da man sie alle "über einen Kamm geschoren" hat. Hierzu hat die Siemens AG ein Gehaltsgerüst konstruiert, dass darauf basiert, dass alle Mitarbeiter, egal welches Profil, Skills oder Berufsbezeichnung sie vorher hatten, nunmehr in ERA5 eingruppiert werden, und somit einen extrem niedrigen Sockelbetrag von nur, einheitlich 2.500 € haben.
Die Differenz zu dem jeweiligen Gehaltsniveau wird über eine sogenannte Überleitungskomponente ausgeglichen, die in Einzelfällen den Sockelbetrag von ERA5 bei weitem übertrifft. Es stellt sich natürlich die Frage, warum dies so sein muss, wenn man die Gehaltshöhe unangetastet lassen möchte? Es scheint einfach ein Mittel zu sein, den variablen Anteil ungleich höher zu gestalten, um im Falle einer Stellenvermittlung hier besser kürzen zu können.
Aber dies kann natürlich auch nur ein Gerücht sein?