Siemens AG im Kammertermin nach vorigen Auflagenbeschluss zum Verfahren Claudia V./mit einem Vergleichsabschluss
Vorsitzenden Richter der 3. Kammer Dr. Wolfgang Schmiedl
Ehrenamtliche Richter Fr. Hasselbeck; Hr. Bankhofer
Claudia V. hat die Änderungskündigung nicht angenommen. Der Vorsitzende Richter fand die Ablehnung von Claudia sehr mutig, da die angebotene Stelle zwar deutlich geringer dotiert, aber von der Qualifikation her keine „Hausmeisterstelle“ war.
Die Vertreter der Siemens AG wollten der Kammer, wie in den bisher verhandelten Fällen, vermitteln, dass die Klägerin bei der SIS GmbH eine gute Arbeit geleistet habe, aber ihr Profil bei der Siemens AG keinesfalls mit einer AT Stelle besetzbar sei. Es wurde von Herrn Crusius behauptet, die Klägerin habe ihre Entwicklung bei der Siemens AG ausschließlich in der SIS durchlaufen und ihr Profil sei vom IT Hintergrund bestimmt. Die Erklärung, welche Relevanz dies bei einer Communication Managerin haben solle, erfolgte nicht.
Die Klägerin legte dar, sie sei bereits zuvor schon in anderen Siemensbereichen als Communikationsmanagerin beschäftigt gewesen und des weiteren ist ihr Jobprofil nicht SIS IT spezifisch, wie die Beklagte der Kammer weis machen wollte, sondern eine für die gesamte AG gängige Stellenbeschreibung.
Im weiteren Verhandlungsverlauf betonte Claudia, dass sie auf keinen Fall in die neue SIS GmbH überwechseln wollte, Grund habe sie zweimal versucht, das Angebot sich freiwillig auf die Liste der Mitarbeiter, die ein Abfindungsangebot, nach einer Vereinbarung vor der Abspaltung, erhalten sollten, wahrgenommen. Dies Abfindungsangebot mit Turboprämie wurde ihr als sogenannter Key Player verweigert.
Danach ging es zu, wie auf dem Basar. Nachdem bei den bisherigen Prozessen sich langsam ein Durchbruch für die klagenden Kollegen zeigt und der Vorsitzende Richter dezent andeutete, dass es für die Beklagte doch ein Prozessrisiko hinsichtlich der Betriebekonstruktion, des sogenannten Restbetriebes und der abgeschlossenen Vereinbarung „Radolfzell II“, die eine betriebsbedingte Kündigung und Schließung ausschließt, gibt und die Beweisführung über die (Nicht-)Eignung der Klägerin über die vorgetragenen Stellen beim Arbeitgeber liegt, wurde von Herrn Crusius eine Summe, die über dem schon weitaus verringertem Angebot aus einer Vereinbarung vom Dezember 2010 lag, genannt, Claudias Vorstellungen lagen bei der doppelten Summe. Nach einigem hin und her und einer Stunde Verhandlungsverzug, wurde die finale „Hausnummer“ für eine Abfindung von 87,5% der gewünschten Summe als Vergleichsangebot in den Raum gestellt.
Nach dem man eine letze Zahl genannt hatte, schüttelte die Dame von HR entschieden den Kopf. Die Verhandlung wurde unterbrochen.
Nach einer gefühlten Stunde kam die Beklagte wieder aus ihrem stillen Kämmerlein herein und stimmte dem Angebot zu.
Nachdem sich Siemens in der Presse darüber beschwert, dass der Fachkräftemangel ein Entwicklungsrisiko sei, ist nicht zu verstehen, warum qualifizierten Kollegen mit langjähriger Berufserfahrung eine Kündigung ausgesprochen wurde. Geht es hier nicht eher um ein Exempel für zukünftige Ausgliederungen?
Siehe auch eine dapd-Meldung vom 16.09.2011 in der az Nürnberg: Siemens fürchtet Fachkräftemangel