Siemens AG: Endlich - Durchbruch in den Widerspruchsprozessen für die Kollegen
Meist geht es um Wiedereinstellungen oder Abänderungen von unter Vorbehalt angenommen Änderungskündigen mit teilweise eklatanten Zumutungen für die Kollegen. Siemens hat als Beklagter vor Gericht alle Register gezogen:
- die personelle Präsenz der beklagten Partei sollte von Dominanz zeugen
- viel unverbindliches Blablabla immer nach dem Motto „wir wollen doch nur das Beste für unsere Mitarbeiter“
- und last but not least immer den gleichen Stereotypen „Bewerber ungeeignet, kein verhandlungssicheres Englisch usw.“ obwohl beim berühmten firmeninternen Matching 30 % Skillmatching durchaus reichten um den Mitarbeiter nach Franken zu schicken!
Dabei kümmerte es Siemens wenig, dass sie nur das Minimum an vorgegebenen Formalien einhielten bzw. Rechtsbestimmungen beugten:
- Schriftsätze kamen in der Regel verspätet an oder wurden nicht eingereicht
- Zustimmungen der Betriebsräte wurden versäumt einzuholen uvm.
Daher verwunderte es sehr, dass sich viele Richter anfangs vom Auftreten des vermeintlich sozialen Großkonzerns blenden ließ, zeugten doch die o.g. Versäumnissen auch von mangelndem Respekt gegenüber der Gerichtsbarkeit. Dabei sollte das Vorgehen der Siemens AG in den letzten Jahren vor Gericht der Justiz noch gut im Gedächtnis sein, verlor Siemens doch massivst seine Klagen - aus gutem Grund!
Nun gibt es aber noch Richter am Arbeitsgericht die tatsächlich den Janus-Kopf erkennen können und sich endlich auf das Wesentliche konzentrierten, was in den vorausgegangenen Fällen teilweise sträflich vernachlässigt wurde:
- wie sah das tatsächliche Stellenmatching aus?
- Sind diese Stellen sozial verträglich und zumutbar?
- Gibt es Besitzstandswahrung und muss ein Mitarbeiter tatsächlich Einkommenseinbußen von 30 % oder mehr akzeptieren?
- Ist es für Mitarbeiter akzeptabel eine Stelle irgendwo in Deutschland anzutreten, wenn passende Stellen (die man ihm seitens Siemens nicht geben will) in München vorhanden gewesen wären?
Wie lässt sich dies mit den Siemens Aussagen „wir haben das Beste für den Mitarbeiter getan“ vereinbaren? Manchmal ist „das Beste“ nicht gut genug! Wo bleibt die soziale Verpflichtung langjährigen Mitarbeitern gegenüber?
Nun hat sich das Blatt gewendet und einer nach dem anderen der Kläger gewinnt seinen Prozess und Siemens wird in die Schranken gewiesen! Wann wird Siemens endlich einsehen, dass Prozesse vor Gericht, zumal verlorene,
- nur zeit- und kostenintensiv für die Company sind,
- rufschädigend sind und ein absolut negatives Image in der Öffentlichkeit bewirken
- sich mit den sozial-ethischen Ansprüchen von Herrn Löscher nicht vereinbaren lassen, wenn sogar Schwerbehinderte vor Gericht ihre Ansprüche gelten machen müssen!
- Letztendlich ziemlich ineffektiv sind, wenn die gekündigten Mitarbeiter nach Jahren des erzwungenen Nichtstuns aufgrund von Kündigungen, doch wieder eingephast und neu angelernt werden müssen.
Wir gratulieren den Kollegen, die ihre Prozesse klar gewonnen haben und Ihnen im Falle dass Siemens in die Berufung geht nur sagen „wir sind bei Euch!“, „macht weiter so“ , denn Recht muss Recht bleiben, egal wie Siemens die Sachverhalte in der Öffentlichkeit darstellt oder gar verdreht!
In einem DAX 1 Unternehmen mit so riesigen Gewinnmargen und so hoher Mitarbeiterzahl – bei täglich getätigten Neueinstellungen von Betriebsfremden- muss es möglich sein sozialverträgliche und einvernehmliche Lösungen für beide Seiten zu finden!