Siemens nach SIS GmbH: Entscheidungsverkündung vom Kammertermin 06.09.2011
Die Richterin Schönleben der 9. Kammer ist über die nachgewiesenen Stellenausschreibungen gegangen und hat eine Stelle als "Fachbetreuer Debitorenbuchhalter" am Standort Erlangen berücksichtigt, die sozialverträglicher ist.
In allen anderen Punkten wurde die Klage abgewiesen, womit nach meiner Auffassung die 9. Kammer das Konstrukt "Restbetrieb/Teilbetrieb/gar kein Betrieb?" anerkennt und das Radolfzeller Abkommen, vielen Dank an Gewerkschaft und GBR, auf uns keine Anwendung finden soll. Weiterhin sieht die Kammer auch keine Verletzung des IA/SP.
Trotz gewonnenem Verfahren soll der reichen Siemens AG eine Weiterbeschäftigung bis zur Verfahrensklärung nicht zumutbar sein.
Für Inge S. ist es ein Sieg zweiter Klasse, der nur dank der 44 aufgeführten Stellen, die sozialverträglicher sind, geschafft worden ist und auch nur, weil Inge S. vor 12 Jahren bei Siemens als Debitorenbuchhalterin eingestellt wurde und die aufgeführte JobID speziell Debitorenbuchhalter anspricht. Zu den weiteren 43 möglichen Stellen ist kein Kommentar abgegeben worden.
Ich finde es erschreckend, das Siemens mit diesem dubiosen Betriebe Konstrukt erfolgreich sein soll. Damit wird geltendes Recht ausgehebelt und es kann Mitarbeitern bei zukünftigen Ausgliederungen mit diesem unsozialen Gebahren als abschreckendes Beispiel gedroht werden.
Für die kommenden Prozesse wünsche ich, dass ein Richter den Mut findet, auch die restlichen Punkte der Klage kritisch unter die Lupe zu nehmen, daß das zur Kündigung mißbrauchte dubiose Betriebekonstrukt entlarvt wird und es zu einer positiven Entscheidung für die Mitarbeiter kommt.
Für mich sieht es eindeutig so aus, dass die Richter am Arbeitsgericht sich bezüglich des Urteils im Richterkaffee abgesprochen haben. In allen bisherigen Urteilen wurden die Entscheidungen nur über das Vorhandensein vergleichbarer Arbeitsplätze bei Siemens gefällt.
Von den anderen drei Entscheidungsverkündungen des gestrigen Tages wurde eine Klage einer vorbehaltlich angenommenen Änderungskündigung gewonnen. Leider konnte der Kollege nicht an der Entscheidungverkündung teilnehmen, er musste seinen "sozialverträglich und sorgfältig ausgewählten" neuen Arbeitsplatz in Mühlheim an der Ruhr antreten.
In einem Verfahren hat die Kammer keine Entscheidung getroffen und einen Auflagenbeschluss an die Beklagte erlassen.
Eine Klage wurde "mangels" vergleichbaren sozialverträglicheren Stellen abgewiesen. Die Kollegin hat die Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen. Hier darf man auf die Begründung gespannt sein, denn die Beurteilung der Abweisung der seitens der Mitarbeiterin angegebenen Alternativen ist nicht schlüssig dargestellt worden.