Entscheidungen zu den "betriebsbedingte" Änderungskündigung vom 6. und 28.3. gegen langjährigen Siemensmitarbeiter
In mehreren der verhandelten Fälle wurde sogar eine zweite Kündigung ausgesprochen statt einer für beide Seiten weniger einschneidenden Maßnahme. Das bei vorbehaltlicher Annahme der Mitarbeiter längst einem anderen Standort zugehörig war, wurde im Eifer übersehen. Wer widerspricht wird einfach als in der AG frei schwebend betrachtet. Dieser fantasievollen Vorstellungen wollte das Gericht berechtigterweise nicht folgen. Dieses Szenario des freien Schwebens ist denen, die die Prozesse verfolgen inzwischen bekannt. Diesen Schwebezustand sollen, so immer wieder in den Verfahren laut der Vorstellung der „Human Resources“ der COOB alle innehaben, die dem Betriebsübergang zur SIS GmbH widersprochen hatten. Siemens hatte schon seit Jahrzehnten den Wunsch Betriebstrukturen nach Gutdünken zu schaffen. Zur Ausgliederung der SIS hatte es dazu Verhandlungen mit der IGM gegeben aus der dann ein Tarifabschluß für diesen Bereich resultierte. SIS ist, wie bekannt, in einer GmbH aufgegangen und dann an ATOS weitergereicht worden. Wer widersprochen hatte, soll nun auf einmal ohne ordentliche Interessenvertretung in einem unvollständigen Rumpfbetrieb verblieben sein, damit Siemens Sozialauswahl und erworbene Schutzrechte unterwandern kann. Da eine nicht geringe Anzahl dieser Verfahren am LAG weiterverhandelt werden wird, ist spannend, ob in dieser Instanz außer der Stellenbetrachtung auch dieses Konstrukt endlich rechtlich kritisch betrachtet wird.