Unterlaufen erweiterter Kündigungsschutzrechte durch ein zweifelhaftes Betriebekonstrukt Kammertermin Kündigungsschutzklage Helene F LAG München
Die Firma Siemens hat mehreren Mitarbeitern nach deren Widerspruch zur Ausgliederung der SIS (inzwischen ATOS) eine Änderungskündigung mit mehr als grenzwertig zumutbaren Arbeitsbedingungen ausgesprochen. In der Hoffnung gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen erweiterten Kündigungsschutz besser unterlaufen zu können, wurde dafür von langer Hand ein recht zweifelhaftes Betriebkonstrukt zusammengeschustert. Nach Darstellung seitens Siemens schwebten die Betroffenen in einem betriebsratslosen Raum irgendwo in der Siemens AG, keinem Betrieb zugeordnet, um dann zu erklären diesen "keinen" Betrieb schließen zu wollen. Angeblich schwebten sogar Hunderter gewünschter Widersprecher, die der Abteilung ... COOB ... zugeordnet wurden. FDer ... COOB ... wurden alle Widersprecher zugeordnet und in andere Siemensbereiche verliehen. Der ehemalige Bereich SIS wurde zwar erst 2007 in die Siemens AG reintegriert, aber nach Zuversetzung von Mitarbeitern der SAG, die vorab nicht so leicht in die GnbH verschoben werden konnten, stand auch schon wieder die Ausgliederung an. Der "Eintrittspreis" zur Reintegration in die Siemens AG war 2007 für die Mitarbeiter weniger Gehalt bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitszeit. Nun wird noch eins daraufgesetzt, indem Widersprechern, eine Änderungskündigung, womöglich bewußt als abschreckende Beispiele für zukünftige Ausgliederungen, mit schlechter bezahlten unpassenden Stellen, ausgesprochen wurde.
Mehr als ein Richter am Amtsgericht hat sich genötigt gesehen, diesen offenkundigen Rechtsmissbrauch in der Sitzung nicht zu übergehen. In den Urteilen ist er dann aber vollständig unterdrückt worden. Soweit die Kläger ohnehin gewonnen haben, ist dies belanglos. In den anderen Entscheidungen aber scheint ein zweifelhaftes Rechtsverständnis auf - hat man den Klägern angemessenes rechtliches Gehör versagt? Gibt es ein bayerisches Spezial-Arbeitsrecht?
Wir werden sehen, ob die Richter am Landgericht so etwas mit ihrem Verständnis korrekter Rechtsprechung vereinbaren können - vermutlich nicht.