Kammertermin zur 2ten "betriebsbedingten" Änderungskündigung gegen langjährigen Siemensmitarbeiter
In mehreren Fällen hat Siemens gemeint eine weitere Kündigung für die bereits Gekündigten aussprechen zu müssen. Immer dann wenn sie meinten diese Kündigungen hätten womöglich vor Gericht keinen Bestand. So auch in diesem Fall der am 28.3.12 in erster Instanz behandelt wird. Die zugewiesenen Stellen aus den Änderungungs-kündigungen beschäftigen nicht nur die Gerichte, sondern auch andere Siemensmitarbeiter. Als der Gekündigte, er hatte vorbehaltlich angenommen, damals im Werk vorstellig wurde, haben sich die aufnehmenden Bereiche nicht wenig gewundert. Wesentliche Informationen waren dem Mitarbeiter nicht mitgeteilt worden. An der Entscheidung zum Einsatz der Mitarbeiter scheinen die aufnehmenden Bereiche auch nicht beteiligt worden zu sein. Es sieht sogar in mehreren Fällen so aus, als nutze Siemens das "Direktionsrecht" des Arbeitgebers auch dahingehend Abteilungen Mitarbeiter zu schicken, ohne dies zuvor mit dem aufnehmenden Bereich ordentlich abzuklären. Bei dem Vorschlag einer weniger einschneidenden Stelle, als mildere Maßnahme statt eben einer Kündigung, soll, so Siemens dann vor Gericht, dieses "Direktionsrecht" auf einmal nicht mehr existieren.
Daß Siemens außerdem mittels eines dubiosen Betriebkonstruktes versucht die vorgeschriebene Sozialauswahl und weiterführenden Kündigungsschutz für Ältere aus dem Tarifvertrag auszuhebeln, kommt beschämend dazu.
Herr Löscher darf ich sie daran erinnern, sie haben der TU München einen Lehrstuhl für Wirtschaftsethik gestiftet.
Passt dazu eine solch trivial dumpe Vorgehensweise gegenüber Mitarbeitern.