Befragung der S-Bahner durch Anwaltsbüro des Arbeitgeberlager
Da diese Befragung von einer Anwaltskanzlei durchgeführt wird, kann und muss jeder Mitarbeiter davor gewarnt werden, sich in diese Befragung nicht allein zu begeben und ggf. ebenfalls mit rechtlichen Bestand diese Veranstaltung aufzusuchen. Die Geschäftsführung wird sich dann an Hand der gewonnen Informationen nicht bemühen, um eine offene Aufklärung zu gewährleisten, sondern wie es schon bei ehemaligen Mitarbeitern der Fall ist, Mitwisser einen Maulkorb zu verpassen.
Dieser Maulkorb soll gewährleisten, dass keine weiteren Informationen über noch nicht aufgedeckte Unregelmäßigkeiten bei der S-Bahn in die Öffentlichkeit gelangen und allein in die Hände der Geschäftsführung gelangen. Was diese dann als Konsequenz damit anfangen wird, bleibt dann allein das Geheimnis der Geschäftsführer, Aufsichtsräte und DB-Vorstände.
Deutliche Vorbehalte von Betriebsräten gegen diese Befragungen nach "Stasi-Methode", wurde beim Zusammentreffen der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz mit dem Betriebsrat der S-Bahn, durch kein geringeren als den Vorsitzenden des Betriebsrat als Einzelmeinung und nicht als Meinung des gesamten Betriebsrat hingestellt. So hat sich selbst ein sonst rechtschaffenes Betriebsratmitglied der GDL als Befürworter der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz hingestellt. "Diese Anwaltskanzlei sei eine renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht" so das GDL-Betriebsratmitglied. Vergessen wurde scheinbar, dass diese Kanzlei eine renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht des Arbeitgeberlager ist.
Entweder der Betriebsrat der S-Bahn nimmt irgendwelche bunten Pillen, oder er bekommt eine gute Ausgleichszahlung für das von ihm verloren gegangene Gedächtnis, wo er einst hergekommen ist. So haben ausreichend Betriebsratmitglieder ihre Vorbehalte und ihr Gewissen von Bord geworfen, so dass das Anwaltsbüro seine Befragungen im Keller der Skrupellosigkeit begonnen hat.
Eine deutliche Visitenkarte des Anwaltsbüro an die Mitarbeiter der S-Bahn:
„... Wir begleiten unsere Mandanten bei der Lösung arbeitsrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder Reorganisationen. Wir setzen gemeinsam mit ihnen – wenn erforderlich – Personalabbau, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen sowie die Errichtung von Beschäftigungsgesell- schaften um. ...“Quelle : www.gleisslutz.com/_cms/competence/de/6.html