Deutsche Bahn schafft neuen Fall "Emmely"
Anlass war die Feier der Kollegin zu ihrem 40 Dienstjubiläum. Für diesen Zweck wurde ihr von der Unternehmensleitung bei DB Station & Service ein Betrag von 250 Euro zur Verfügung gestellt. Da der Anlass, unter den vorhandenen Arbeitsbedingungen bei der Bahn 40 Jahre lang sein Brot zu verdienen, nicht ausreichte um den freigegebenen Nennwert zu erreichen, waren die Feierlichkeiten schon mit 90 Euro abgetan. Um die Ansage der Vorgesetzten, den Betrag von 250 Euro auf jeden Fall zu verbraten, nachzukommen, wurde die Rechnung auf 240 Euro hoch gesetzt. Die Differenz aus den tatsächlichen 90 Euro und den verbuchten 240 Euro (150 Euro) nutzte die Kollegin für ihre entstehenden Fahrkosten zum und vom Arbeitsplatz, ihre Altersvorsorge oder für andere Ausgaben die ihr die Deutsche Bahn noch zwischen ihren arbeitsintensiven Schichten zugesteht. Nachdem der Differenzbetrag durch eine Revision in dem Catering Unternehmen aufgedeckt wurde, wo die Rechnung ausgegeben wurde, bekannte sich die Kollegin auch zu der bei der Deutschen Bahn üblichen “Unregelmäßigkeit“ beim Umgang mit Dienstjubiläen.
Doch den Managern der Deutschen Bahn reichte die Schuldeingeständnis nicht aus. Die Rechtsverdreher der Deutschen Bahn sehen diese „schwere Verfehlung“ als Anlass weitere “Altlasten“ zu beseitigen. Eine Mitarbeiterin mit 40 Jahren Dienstzugehörigkeit kostet den Managern wesentlich mehr als eine Leiharbeiterin aus der Konzern eigenen Leiharbeitsfirma. Da es bei der Tätigkeit der Zugansagerin, wie der Name schon sagt, nicht unbedingt um den Zahlungsverkehr, sondern vielmehr um den Zugverkehr geht, bezieht sich die Unregelmäßigkeit noch nicht einmal auf ihr tatsächliches Arbeitsfeld. Aber die Rechtsabteilung der Bahn sieht im 40 jährigen Beschäftigungsverhältnis keine Grundlage ihres Vorgehen, trotz des aktuellen “Emmely“-Urteils vom BAG. Sie sehen nur einen Kostenfaktor der sich am Renditeerfolg der Deutschen Bahn bereichert hat. Dass sich Manager der Deutschen Bahn, wie man deutlich an der Berliner S-Bahn gesehen hat, skrupellos an dem Volksvermögen Bahn vergangen haben und weiterhin vergehen, ist bis zum heutigen Tage keine Grundlage für deren Kündigung gewesen.
So haben die ehem. Manager der Berliner S-Bahn noch immer ihren oder einen neuen Job bei der Deutschen Bahn. Nur ein ehem. Manager der S-Bahn hat bisher selbst den Schwanz eingezogen. Den Schaden den allein Mehdorn bei der Bahn hinterlassen hat, ist mit keinem Geld der Welt wieder gut zu machen. So waren es dann auch Hansen, Sukale, Benzler u.v.m. die sich noch einen „goldenen Handschlag“ auf Kosten von hunderttausenden Eisenbahnern und Millionen von Reisenden bei der Bahn reichen ließen. Eine Zugansagerin soll jedoch nach 40 Jahren aufopferungsvoller Tätigkeit fristlos ihren Job wegen 150 Euro verlieren, die ihr ja grundsätzlich für ihr 40 jähriges Dienstjubiläum zustehen? Wo liegt hier wieder einmal die Maßlosigkeit der systemrelevanten Manager?
Wer sich nicht mehr in den Schlagzeilen sieht, der schafft sich scheinbar neue Räume dafür. Zeitgleich zu dem neusten Fall “Emmely“, meldet die Bahn die Entlassung von korrupten Managern bei DB International. So kann man bei der DB durch das anschwärzen eigener Schlipsträgerschwadronen wohl bessere Schlagzeilen erzeugen, als das verhungern lassen einer kleinen Zugansagerin an der ausgestreckten Hand des DB Konzerns. Wenn sich die Deutsche Bahn um ihr eigentliches Geschäftsfeld, der Bahn, dem dazugehörigen Service und den Gleisen durch ausreichend Personal und Investitionen kümmern würde, statt international zu expandieren, würde sie in ihrem internationalen (globalen) Heuschreckendasein auch keine Korruptionsfälle haben. So kann den Managern der DB nur die Empfehlung ausgesprochen werden, wenn sie keinen neuen Fall „Emmely“ bei der Deutschen Bahn haben möchte und keine Korruptionsfälle unter ihresgleichen, sollte sie ihre Personal- und Geschäftspolitik stark im Interesse der Beschäftigten und Reisenden überdenken.