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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Vorsicht bei der Anwaltswahl in München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 23:49
- Anonymous User hat geschrieben: Ihr redet einen ziemlichen Müll hier. auch eine private Rechtsschutzversicherung nimmt sich heraus den Sachverhalt und somit die Erfolgschancen zu prüfen bevor man klagt, egal auf welcher Ebene übrigens. Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Die IGM-Satzung sagt bzgl. der Rechtsschutzversicherung: "Rechtsschutz kann dem Mitglied ... gewährt werden ..." "Über die Gewährung von Rechtsschutz für die zweite und dritte Instanz entscheidet in der Regel der Vorstand" Von wessen Gnade in der IGM genau es abhängt, ob überhaupt Rechtsschutz gewährt wird, habe ich nicht gefunden.Aber was juristisch diese "kann"-Bedingung bedeutet, kann sich wohl jeder selbst ausmalen. In der 2ten und 3ten Instanz hängt es aber "in der Regel" von der Gnade des Vorstands ab, also nichts wegen Beurteilung auf Erfolgschancen wie in der Privatversicherung. Und so einen Schrott noch Versicherung zu nennen halte ich für eine Frechheit!
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 22:18
- ... und ich habe die Sprinterprämie nicht erwähnt und in meiner Steuererklärung die Abfindung richtig eingetragen. Das hat FA überhaupt nicht interessiert.
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 22:07
- Ich habe die Sprinterpremie im Mai 2013 bekommen. Sonst ist die Abfindung nur im Lohnzettel für Mai 2012 ausgewiesen.
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 21:56
- Was NSN einträgt ist mal egal da die Bescheinigung nur vorläufig ist - dafür macht man ja einen Steuererklärung. Wichtig ist das man es bei der Steuererklärung richtig einträgt und auch begründet, siehe vorherige Meldung um 19:39. Wenn du die Erklärung aus "Unwissenheit" falsch gemacht hast (das von NSN 1:1 übernommen hast) dann wird es mit dem Einspruch nicht leicht aber vielleicht noch machbar. Hast du die gesamte Abfindung 2012 bekommen? Dann sollt es von NSN auch eine 2. Gehaltsbescheinigung geben wo die Abfindung nicht mehr als Gehalt ausgewiesen ist. - Diese auch dem FA schicken. Die Lohnsteuerbescheinigung von NSN wurde (zumindest bei mir) nicht mehr geändert da ich sie schon vorher bekommen habe.
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 21:46
- Ich habe die Abfindung im Mai 2012 bekommen. In der Steuererklärung habe ich auch entsprechend eingetragen. FA München I hat das gesamtes Einkommen gleich versteuert mit der Begründung, das NSN es nicht als Abfindung ausgewiesen hat und Mac meiner telefonische Nachfrage hat FA Sachbearbeiterin mit empfohlen bei NSN nachzufragen. Ich habe noch keinen Wiederspruch eingelegt, werde aber noch machen Welche Begründung wäre dann die rochtige? Ich glaube, das Hauptproblem ist der fehlende Eintrag seitens NSN in dem Lohnsteuerbesheinigung.
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 21:06
- Kann die Aussage von 19:39 bestätigen. Abfindung wurde bei mir mit der 1/5 Regelung besteuert und es gab nochmals richtig Geld zurück. Gesamte Abfindung wurde im Jahr 2012 ausbezahlt. (Teils im Mai, Rest im Dezember)
- Nokia's weitere Verbrechen und Steuerhinziehung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 20:00
- Dieser Nokia laden bzw. deren Highflyer an Manager sollte mal so in den Arsch getreten werden dass Ihnen der Kot aus dem Mund heraus kommt... http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/guthaben-eingefroren-nokia-soll-in-indien-milliarden-euro-steuern-nachzahlen-1.1840076
- Nokia's weitere Verbrechen und Steuerhinziehung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.12.2013 13:59
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 19:39
- NSN hat die Abfindung als normales Einkommen in den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen. In der Steuererklärung muss die Abfindung in Zeile 19 des Formblattes N eingetragen werden . Zusätzlich sollte der dreiseitige Vertrag in Kopie dem Finanzamt eingereicht werden. Dann wird das Finanzamt die Abfindung mit 5tel Regelung in die Einkommenssteuer einbeziehen.
- Re: Vorsicht bei der Anwaltswahl in München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 19:35
- Läge der Gewerkschaftsbeitrag bei einem Promille statt einem Prozent des Brutto-Einkommens, wäre das für mich schon eine Überlegung wert. So würde ich aber für die Gewerkschaft mehr als zwanzig mal so viel zahlen wie für privaten Arbeitsrechtsschutz. Legt man diese Summe stattdessen z.B. in einen guten Fonds wie den Arero an, dann kommt über die Jahre ein ganz schönes Sümmchen zusammen.
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 19:27
- @ 18:02 steuer-technisch dummeste gelaufen! jetzt muss du ca. 12 monate lang arbeiten bis null punkt erreicht wird. wie kommst Du auf diese unfundierte Rechnung?????? für mich leider nicht nachvollziehbar @ 18:21 Zu welchem Zeitpunkt hast Du den Die Abfindung bzw. Abfindungen erhalten?? Widerspruch eingelegt? Mit welcher Begründung. Vor allem Wie haben Sie "das normale Einkommen" begründet? Welches FINA? Danke wenn er vom FA schon den Bescheid bekommen hat wurde die Abfindung wahrscheinlich 2012 ausbezahlt. die sogenannte "fünftelregelung" ist bei Eurem Gehaltsniveau (auch BEE'ler) nur makulatur plus/minus 1000€ und das könnt Ihr ja noch verkraften.
- Re: Vorsicht bei der Anwaltswahl in München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 18:25
- Tja es ist halt wie so oft im Leben. Realität und die "Gefühlte" Realität können doch meist ganz anders sein. Es ist in letzter Zeit ziemlich ruhig hier geworden. Die Menschen sind halt mit Existemzsicherung oder anderem sinnvollerem beschäftigt. Das Forum soll jedoch dem Austausch, zum Zweck der Hilfe zur Selbsthilfe dienen und nicht der Unterhaltung, da gibt es sicherlich besseres... Gruß ich
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 18:21
- Zu welchem Zeitpunkt hast Du den Die Abfindung bzw. Abfindungen erhalten?? Widerspruch eingelegt? Mit welcher Begründung. Vor allem Wie haben Sie "das normale Einkommen" begründet? Welches FINA? Danke
- Re: Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 18:02
- steuer-technisch dummeste gelaufen! jetzt muss du ca. 12 monate lang arbeiten bis null punkt erreicht wird.
- Re: Vorsicht bei der Anwaltswahl in München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 15:08
- Ihr redet einen ziemlichen Müll hier. auch eine private Rechtsschutzversicherung nimmt sich heraus den Sachverhalt und somit die Erfolgschancen zu prüfen bevor man klagt, egal auf welcher Ebene übrigens. Also nix mit selbst entscheiden! Die Einlassungen hier in diesem Forum im Allgemeinen spiegeln echt gut das Niveau der Leute wieder, ich schaue immer wieder gerne hier rein wenn ich mal seichte Unterhaltung lesen will.
- Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 11:52
- Hallo, das Finanzamt hat bei mir die NSN Abfindung als "normales" Einkommen anekannt und die vollbesteuerung bestätigt. Geht es auch anders? Ich arbeite seit Dez. 12 bei einem anderen Arbeitgeber.
- Besteuerung der Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.03.2014 15:05
- Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 08:38
- Wenn Dauerberatung und eine straffe Unterstützung für Dein Leben wichtig sind, dann lass Dir Deine Mitgliedschaft in der Beschäftigungsgesellschaft verlängern. So gibst Du auch den Verantwortlichen die Möglichkeit, ihr soziales Engagement für Härtefälle unter Beweis zu stellen.
- Re: nsn beE: Kontrolle der Transfermappe — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.12.2013 23:21
- Dann wird's höchste Zeit, dass die ihre Zertifizierung verlieren, damit öffentliche Gelder nicht weiter für Personalabbau verschwendet werden.
- Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.12.2013 23:01
- @22:56 - Du kannst die beE jederzeit verlassen!<br>Ich bedanke mich schon heute sehr herzlich bei dir, dass du damit (u.a. für mich) weitere Gelder in den Verlängerungstopf bringst ;-)