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Besteuerung der Abfindung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 17.03.2014 15:05
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Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 12:52
Hallo, das Finanzamt hat bei mir die NSN Abfindung als "normales" Einkommen anekannt und die vollbesteuerung bestätigt. Geht es auch anders? Ich arbeite seit Dez. 12 bei einem anderen Arbeitgeber.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 19:02
steuer-technisch dummeste gelaufen! jetzt muss du ca. 12 monate lang arbeiten bis null punkt erreicht wird.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 19:21
Zu welchem Zeitpunkt hast Du den Die Abfindung bzw. Abfindungen erhalten?? Widerspruch eingelegt? Mit welcher Begründung. Vor allem Wie haben Sie "das normale Einkommen" begründet? Welches FINA? Danke

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 20:27
@ 18:02 steuer-technisch dummeste gelaufen! jetzt muss du ca. 12 monate lang arbeiten bis null punkt erreicht wird. wie kommst Du auf diese unfundierte Rechnung?????? für mich leider nicht nachvollziehbar @ 18:21 Zu welchem Zeitpunkt hast Du den Die Abfindung bzw. Abfindungen erhalten?? Widerspruch eingelegt? Mit welcher Begründung. Vor allem Wie haben Sie "das normale Einkommen" begründet? Welches FINA? Danke wenn er vom FA schon den Bescheid bekommen hat wurde die Abfindung wahrscheinlich 2012 ausbezahlt. die sogenannte "fünftelregelung" ist bei Eurem Gehaltsniveau (auch BEE'ler) nur makulatur plus/minus 1000€ und das könnt Ihr ja noch verkraften.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 20:39
NSN hat die Abfindung als normales Einkommen in den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen. In der Steuererklärung muss die Abfindung in Zeile 19 des Formblattes N eingetragen werden . Zusätzlich sollte der dreiseitige Vertrag in Kopie dem Finanzamt eingereicht werden. Dann wird das Finanzamt die Abfindung mit 5tel Regelung in die Einkommenssteuer einbeziehen.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 22:06
Kann die Aussage von 19:39 bestätigen. Abfindung wurde bei mir mit der 1/5 Regelung besteuert und es gab nochmals richtig Geld zurück. Gesamte Abfindung wurde im Jahr 2012 ausbezahlt. (Teils im Mai, Rest im Dezember)

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 22:46
Ich habe die Abfindung im Mai 2012 bekommen. In der Steuererklärung habe ich auch entsprechend eingetragen. FA München I hat das gesamtes Einkommen gleich versteuert mit der Begründung, das NSN es nicht als Abfindung ausgewiesen hat und Mac meiner telefonische Nachfrage hat FA Sachbearbeiterin mit empfohlen bei NSN nachzufragen. Ich habe noch keinen Wiederspruch eingelegt, werde aber noch machen Welche Begründung wäre dann die rochtige? Ich glaube, das Hauptproblem ist der fehlende Eintrag seitens NSN in dem Lohnsteuerbesheinigung.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 22:56
Was NSN einträgt ist mal egal da die Bescheinigung nur vorläufig ist - dafür macht man ja einen Steuererklärung. Wichtig ist das man es bei der Steuererklärung richtig einträgt und auch begründet, siehe vorherige Meldung um 19:39. Wenn du die Erklärung aus "Unwissenheit" falsch gemacht hast (das von NSN 1:1 übernommen hast) dann wird es mit dem Einspruch nicht leicht aber vielleicht noch machbar. Hast du die gesamte Abfindung 2012 bekommen? Dann sollt es von NSN auch eine 2. Gehaltsbescheinigung geben wo die Abfindung nicht mehr als Gehalt ausgewiesen ist. - Diese auch dem FA schicken. Die Lohnsteuerbescheinigung von NSN wurde (zumindest bei mir) nicht mehr geändert da ich sie schon vorher bekommen habe.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 23:07
Ich habe die Sprinterpremie im Mai 2013 bekommen. Sonst ist die Abfindung nur im Lohnzettel für Mai 2012 ausgewiesen.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 23:18
... und ich habe die Sprinterprämie nicht erwähnt und in meiner Steuererklärung die Abfindung richtig eingetragen. Das hat FA überhaupt nicht interessiert.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 00:49
Nimm doch den Gehaltszettel mit, auf dem eben steht "Abfindung" falls es so einen gibt. Wenn Du Mitglied bei der IGM bist, komme zum Bee-Treffen... Es fehlt leider die Beantwortung der obigen Fragen.... Hilfe wollen Sie alle, nur Infos geben, da dann geizen....

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 09:49
Ich bin kein IGM Mitglied. Was hat es mit der Abfindung zu tun? Ich habe die Situation vollständig beschrieben und würde gern einen Rat bekommen wie ich meinen Wiederspruch begründe in der Hoffnung, dass jemand dies bereits gemacht hat. Falls niemand in diesem Forum weiß das genau, bin ich für Tips auch dankbar.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 10:28
Da wird zunächst eine Namensliste von BR und IGM unterschrieben, dann kommt man in eine Bevormundungsgesellschaft, man erhält eine Abfindung von der sich der Staat die Hälfte nimmt, dann sagt das Arbeitsamt man wäre ja freiwillig gegangen und bekommt von dort auch lange nix. Und wenn man dann all das was man sich in den vielen Jahren erarbeitet hat aufgebraucht hat, bekommt man das was ein Asylant sofort erhält. Merkt ihr was? Wenn die Arbeitnehmer untereinander nur halb so solidarisch wären wie die Bonzen von nsn, Arbeitsamt, Finanzamt, IGM, BR, BRD etc, dann könnte sowas nicht passieren.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 10:44
Laut Auskunft des bayerischen Finanzministeriums muss die Abfindung nicht als Abfindung in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden . NSN hat sich also bei der Erstellung der Jahresbescheinigung nicht falsch verhalten. In meiner Gehaltsabrechnung Mai 2012 ist die Abfindung explizit als Abfindung aufgeführt. Es ist also sinnvoll dem Finanzamt neben dem dreiseitigen Vertrag noch die Gehaltsabrechnung des Monats in dem die Abfindung gezahlt wurde zu übergeben. Auf dem Formblatt N der Einkommenssteuererklärung ist in Zeile 19 der Abfindungsbetrag einzutragen

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 12:00
Ich habe den dreiseitigen Vertrag, Gehaltsabrechnung für Mai 2012 mitgeschickt, in dem Formular N die Abfindung eingetragen. Also, alles gemacht was hier empfohlen war. Die zuständige FA Sachbearbeiterin hat überhaupt nicht gemerkt, dass es eine Abfindung gab, weil sie sich nur auf Jahresbescheinigung orientiert hatte. Wo kann ich diese Auskunftantwort des bayerischen Finanzministerium finden?

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 12:11
In dem Dokument der BMfF "Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2012" steht: Unter Nummer 3 des Ausdrucks ist der Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Bruttoarbeits-lohns - einschließlich des Werts der Sachbezüge - zu bescheinigen, den der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis im Kalenderjahr bezogen hat. Bruttoarbeitslohn ist die Summe aus dem laufenden Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt worden ist, die im Kalenderjahr geendet haben, und den sonstigen Bezügen, die dem Arbeitnehmer im Kalenderjahr zugeflossen sind. Netto gezahlter Arbeitslohn ist mit dem hochgerechneten Bruttobetrag anzusetzen. Zum Bruttoarbeitslohn rechnen auch die laufend und einmalig gezahlten Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegelder und Abfindungen/Kapitalaus-zahlungen solcher Ansprüche (Nummer 8 und Nummer 32 des Ausdrucks). Versorgungsbezüge für mehrere Jahre, die ermäßigt besteuert wurden, sind ausschließlich in Nummer 9 zu bescheinigen. Der Bruttoarbeitslohn darf nicht um die Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Absatz 2 EStG) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) gekürzt werden. Freibeträge sind gleichfalls nicht abzuziehen und Hinzurechnungsbe-träge nicht hinzuzurechnen. Arbeitslöhne im Sinne des § 8 Absatz 3 EStG sind um den Rabatt-Freibetrag nach § 8 Absatz 3 Satz 2 EStG zu kürzen. Also, hat NSN richtig gehandelt und die Abfindung unter Nr. 3 ausgewiesen, da die auch voll besteuert wurde.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von INTR am 11.Dezember 2013 12:29
Anonymous User hat geschrieben:
..... Also, hat NSN richtig gehandelt und die Abfindung unter Nr. 3 ausgewiesen, da die auch voll besteuert wurde.


Also ich kenne definitiv KollegInnen (noch in der beE), welche nach Einspruch beim Finanzamt die Fünftel-Regelung bekommen haben. Entweder sofort oder unter Vorbehalt, dass bis Ende der beE keine weiteren Abfindungen (z.B. Sprinterprämie) gezahlt werden. Am besten redet man/frau mit dem zuständigen Sachbearbeiter und fragt, welche Unterlagen er braucht. Im Anhang noch ein Schreiben von NSN aus dem hervorgeht, dass die Abfindung durhaus in Zeile 19 hätte eingetragen werden können. Das kann vielleicht auch beim Finanzamt helfen.
Anhänge

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 12:40
Vielen Dank für das Dokument, damit kann ich argumentieren. Wenn 1/5 Regel angewendet wird und ich aber in 2013 die Sprinterprämie bekommen habe, wird es Rückgängig gemacht?

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von INTR am 11.Dezember 2013 13:01
Anonymous User hat geschrieben:
Vielen Dank für das Dokument, damit kann ich argumentieren. Wenn 1/5 Regel angewendet wird und ich aber in 2013 die Sprinterprämie bekommen habe, wird es Rückgängig gemacht?


So wie ich die Fünftel-Regelung verstehe - ja. Die Fünftel-Regelung und die Sprinterprämier zusammen geht nur in einem Jahr. Aber das letzte Wort hat das Finanzamt. Wenn die Abfindung und die Sprinterprämie in verschiedenen Jahren kommen (sollten), kann man selbst ausrechnen, was mehr Geld bringt: die Fünftel-Regelung oder die Sprinterprämie. Und dann auf das eine oder andere Verzichten.

Das ganze sind meine privaten Gedanken, ohne GEWÄHR!

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 13:05
Natürlich hätte NSN die Abfindung auch in Zeile 19 eintragen können, damit hätte es mit der Fünftelreglung erst gar keine Probleme gegeben. Aber NSN will es ja allen so umständlich wie möglich machen, also mußte das jeder selbst bei der Steuererklärung berücksichtigen. Übrigens: Auch die Aufstockungsbeträge auf das KUG, welche NSN gezahlt hat, sind nach der Fünftelregelung zu versteuern. Also auch diese Beträge gehören in Zeile 19 mit rein. Gerade für die Münchner sollte sich das doch gelohnt haben, bei uns in der BeE Ost waren es ja nur 4 Monate.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 14:08
@12:05. "Übrigens: Auch die Aufstockungsbeträge auf das KUG, welche NSN gezahlt hat, sind nach der Fünftelregelung zu versteuern" - gilt das auch für die Aufstockungsbeträge bei der PEAG-ATZ???? (von 50& auf 75%)

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 15:17
Anonymous User hat geschrieben:
Kann die Aussage von 19:39 bestätigen. Abfindung wurde bei mir mit der 1/5 Regelung besteuert und es gab nochmals richtig Geld zurück. Gesamte Abfindung wurde im Jahr 2012 ausbezahlt. (Teils im Mai, Rest im Dezember)

So auch bei mir. Die 1/5 Regelung wurde angewendet, ohne Vorbehalt, und die Steuer der Abfindung wurde um 1/6 reduziert. Um auf der sicheren Seite zu sein habe ich die Angelegenheit einem Lohnsteuerhilfeverein übertragen. Die 300€ Gebühr haben sich meiner Ansicht nach gelohnt.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 16:02
@13:08 - bin nicht @12:05- schau dir bitte deinen ATZ_Vertrag an, die 25% beziehen sich auf die 50%-> damit erhältst du 62,5% deines ehemaligen Bruttos (+ Tariferhöhungen) - die 12,5% sind frei von Sozialversicherung und Besteuerung (Netto dürfte dann rd. 70%sein)- es gilt für die 50% der Progressionsvorbehalt. Falls du nach ATZ mit 63 noch ALG1 haben willst, dann halt nur von den 50%. War vor dem 1.5.2012 die Info, die ich bekam. Abfindung bekommst du nur am Schluß für die restlichen Monate von 63 bis Regelrente (müssten rd. 10.000 € sein)- da müsste die Regelung gelten.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 21:40
Anonymous User hat geschrieben:
Und wenn man dann all das was man sich in den vielen Jahren erarbeitet hat aufgebraucht hat, bekommt man das was ein Asylant sofort erhält

><br>
><br> Das ist echt ungerecht. Du solltest sofort einem Asylbewerber Dein ganzes Vermoegen uebereignen, damit Du es sofort bekommst und nicht er.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Dezember 2013 22:50
@INTR: Was kann ich ausrechnen im Zusammenhang mit der Sprinterprämie, die ich im 2013 bekam? Diese wurde als Abfindung im "Gehaltsnachweis" mit Vermerk Sprinterprämie ausgewiesen. Wenn ich jetzt keinen Einspruch einlege, was ändert das für mich bei der Lohnsteuererklärumg 2013?

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von INTR am 12.Dezember 2013 13:12
Anonymous User hat geschrieben:
@INTR: Was kann ich ausrechnen im Zusammenhang mit der Sprinterprämie, die ich im 2013 bekam? Diese wurde als Abfindung im "Gehaltsnachweis" mit Vermerk Sprinterprämie ausgewiesen. Wenn ich jetzt keinen Einspruch einlege, was ändert das für mich bei der Lohnsteuererklärumg 2013?


Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du 2012 beim Eintritt in die beE die Abfindung genommen (stimmt es?). Und 2013 die Sprinterprämie genommen (stimmt es?). In diesem Fall kannst Du nach meinem Verständnis weder für 2012 noch für 2013 die 1/5 Regelung anwenden :( Aber ich bin kein Steueranwalt! Lass Deinen Fall von einem Steuerexperten überprüfen. ACHTUNG auf Termine! Der Einspruch muss innerhalb 1 Monats (oder 4 Wochen? Steht im Steuerbescheid) eingelegt werden!

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Dezember 2013 21:58
Anonymous User hat geschrieben:
Natürlich hätte NSN die Abfindung auch in Zeile 19 eintragen können, damit hätte es mit der Fünftelreglung erst gar keine Probleme gegeben. Aber NSN will es ja allen so umständlich wie möglich machen, also mußte das jeder selbst bei der Steuererklärung berücksichtigen. Übrigens: Auch die Aufstockungsbeträge auf das KUG, welche NSN gezahlt hat, sind nach der Fünftelregelung zu versteuern. Also auch diese Beträge gehören in Zeile 19 mit rein. Gerade für die Münchner sollte sich das doch gelohnt haben, bei uns in der BeE Ost waren es ja nur 4 Monate.

Du hast also wenn ich das richtig verstanden, die Abfindung in Zeile 19 eingetragen und zusätzlich den Aufstpockungsbeträge (in Deinem Fall für 4 Monate, bei den Münchenr wären es 8 Monate) und dafür (beides) die fünftelregelung erhalten. Hast Du in 2013 auch Aufstockung erhalten? Danke für Deine Antwort....

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Dezember 2013 22:21
Anonymous User hat geschrieben:
Ich bin kein IGM Mitglied. Was hat es mit der Abfindung zu tun? Ich habe die Situation vollständig beschrieben und würde gern einen Rat bekommen wie ich meinen Wiederspruch begründe in der Hoffnung, dass jemand dies bereits gemacht hat. Falls niemand in diesem Forum weiß das genau, bin ich für Tips auch dankbar.

-------------------------------------------------------------------------------- hatte das gleiche Problem. Bin aber stur geblieben, einspruch nicht zurückgenommen und doch ganz schönes geld erhalten. deswegen. rechtzeitig einspruch einlegen gegen diesen bescheid. Kopie des gehatltsabrechnungs wo die abfindung aufgelistet ist, kopie des 3-seitiges vertrages und an das fa.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Dezember 2013 12:58
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Natürlich hätte NSN die Abfindung auch in Zeile 19 eintragen können, damit hätte es mit der Fünftelreglung erst gar keine Probleme gegeben. Aber NSN will es ja allen so umständlich wie möglich machen, also mußte das jeder selbst bei der Steuererklärung berücksichtigen. Übrigens: Auch die Aufstockungsbeträge auf das KUG, welche NSN gezahlt hat, sind nach der Fünftelregelung zu versteuern. Also auch diese Beträge gehören in Zeile 19 mit rein. Gerade für die Münchner sollte sich das doch gelohnt haben, bei uns in der BeE Ost waren es ja nur 4 Monate.

Du hast also wenn ich das richtig verstanden, die Abfindung in Zeile 19 eingetragen und zusätzlich den Aufstpockungsbeträge (in Deinem Fall für 4 Monate, bei den Münchenr wären es 8 Monate) und dafür (beides) die fünftelregelung erhalten. Hast Du in 2013 auch Aufstockung erhalten? Danke für Deine Antwort....

Genau so. Ich habe die entsprechenden Beträge in einer Tabelle aufgelistet (da die Gehaltsnachweise mehrfach geändert wurden) und diese Summe in die Zeile 19 eingesetzt. Außerdem habe ich Kopien der Gehaltsnachweise mitgeschickt. Das FA wollte dann noch den 3-seitigen Vertrag von mir haben. Danach wurde alles anerkannt. Für die Steuererklärung 2013 habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.

Re: Besteuerung der Abfindung

Abgeschickt von Anonymous User am 17.Dezember 2013 18:46
Wenn die Sprintärpremie im 2013 gezahlt wurde und 1/5-Reglung im 2012 angewendet war, wird höchstwahrscheinlich vom FA eine Rückerstattung verlangt. Man kann nur auf Unaufmerksamkeit des FA-Sachbearbeiters hoffen.
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