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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 15:02
@13:08 - bin nicht @12:05- schau dir bitte deinen ATZ_Vertrag an, die 25% beziehen sich auf die 50%-> damit erhältst du 62,5% deines ehemaligen Bruttos (+ Tariferhöhungen) - die 12,5% sind frei von Sozialversicherung und Besteuerung (Netto dürfte dann rd. 70%sein)- es gilt für die 50% der Progressionsvorbehalt. Falls du nach ATZ mit 63 noch ALG1 haben willst, dann halt nur von den 50%. War vor dem 1.5.2012 die Info, die ich bekam. Abfindung bekommst du nur am Schluß für die restlichen Monate von 63 bis Regelrente (müssten rd. 10.000 € sein)- da müsste die Regelung gelten.
Comment Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 14:42
Siemens: Ex-Vorstand Neubürger soll 15 Millionen Euro zahlen . http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/ex-siemens-manager-neubuerger-soll-15-mio-schadensersatz-zahlen-a-938453.html#ref=rss ---- sicherlich wird Siemens das Geld an die Leidtragenden in den nsn_BeEs zur Verlängerung überweisen.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 14:17
Anonymous User hat geschrieben: Kann die Aussage von 19:39 bestätigen. Abfindung wurde bei mir mit der 1/5 Regelung besteuert und es gab nochmals richtig Geld zurück. Gesamte Abfindung wurde im Jahr 2012 ausbezahlt. (Teils im Mai, Rest im Dezember) So auch bei mir. Die 1/5 Regelung wurde angewendet, ohne Vorbehalt, und die Steuer der Abfindung wurde um 1/6 reduziert. Um auf der sicheren Seite zu sein habe ich die Angelegenheit einem Lohnsteuerhilfeverein übertragen. Die 300€ Gebühr haben sich meiner Ansicht nach gelohnt.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 13:08
@12:05. "Übrigens: Auch die Aufstockungsbeträge auf das KUG, welche NSN gezahlt hat, sind nach der Fünftelregelung zu versteuern" - gilt das auch für die Aufstockungsbeträge bei der PEAG-ATZ???? (von 50& auf 75%)
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 12:05
Natürlich hätte NSN die Abfindung auch in Zeile 19 eintragen können, damit hätte es mit der Fünftelreglung erst gar keine Probleme gegeben. Aber NSN will es ja allen so umständlich wie möglich machen, also mußte das jeder selbst bei der Steuererklärung berücksichtigen. Übrigens: Auch die Aufstockungsbeträge auf das KUG, welche NSN gezahlt hat, sind nach der Fünftelregelung zu versteuern. Also auch diese Beträge gehören in Zeile 19 mit rein. Gerade für die Münchner sollte sich das doch gelohnt haben, bei uns in der BeE Ost waren es ja nur 4 Monate.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von INTR — zuletzt verändert: 11.12.2013 12:02
Anonymous User hat geschrieben: Vielen Dank für das Dokument, damit kann ich argumentieren. Wenn 1/5 Regel angewendet wird und ich aber in 2013 die Sprinterprämie bekommen habe, wird es Rückgängig gemacht? So wie ich die Fünftel-Regelung verstehe - ja. Die Fünftel-Regelung und die Sprinterprämier zusammen geht nur in einem Jahr. Aber das letzte Wort hat das Finanzamt. Wenn die Abfindung und die Sprinterprämie in verschiedenen Jahren kommen (sollten), kann man selbst ausrechnen, was mehr Geld bringt: die Fünftel-Regelung oder die Sprinterprämie. Und dann auf das eine oder andere Verzichten. Das ganze sind meine privaten Gedanken, ohne GEWÄHR!
Comment Re: Wird NSN Berlin doch geschlossen ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 11:54
Und, in Berlin geht die BEE auch so langsam aus. Neuen Job haben auch einige, aber auch mit weniger gehalt.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 11:40
Vielen Dank für das Dokument, damit kann ich argumentieren. Wenn 1/5 Regel angewendet wird und ich aber in 2013 die Sprinterprämie bekommen habe, wird es Rückgängig gemacht?
Attached file info-nsn-abfindung-zip erstellt von INTR — zuletzt verändert: 11.12.2013 11:29
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von INTR — zuletzt verändert: 11.12.2013 11:29
Anonymous User hat geschrieben: ..... Also, hat NSN richtig gehandelt und die Abfindung unter Nr. 3 ausgewiesen, da die auch voll besteuert wurde. Also ich kenne definitiv KollegInnen (noch in der beE), welche nach Einspruch beim Finanzamt die Fünftel-Regelung bekommen haben. Entweder sofort oder unter Vorbehalt, dass bis Ende der beE keine weiteren Abfindungen (z.B. Sprinterprämie) gezahlt werden. Am besten redet man/frau mit dem zuständigen Sachbearbeiter und fragt, welche Unterlagen er braucht. Im Anhang noch ein Schreiben von NSN aus dem hervorgeht, dass die Abfindung durhaus in Zeile 19 hätte eingetragen werden können. Das kann vielleicht auch beim Finanzamt helfen.
Comment Re: Wird NSN Berlin doch geschlossen ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 11:27
Ha ha ha was soll die Häme. Habt ihr in Berlin noch nicht kapiert dass ihr in Summe viel besser dran seid als die meißten anderen Sto. außer Ulm.Die Koll.in den drei ausgegliederten Einheiten in Berlin haben gut zu tun es gibt sogar wieder Einstellungen. Und die verbliebenen Paar (knapp 200) NSN Mitarbeiter stehen unter dem Schutz des Tarivertrages.Was wollt ihr noch mehr. Hier in München läuft de BEE so langsam aus viele haben noch keinen Job und wenn dann mit weniger Gehalt.Und Bruchsal ist zu.Hätten sicher gern mit Bln.getauscht.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 11:11
In dem Dokument der BMfF "Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2012" steht: Unter Nummer 3 des Ausdrucks ist der Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Bruttoarbeits-lohns - einschließlich des Werts der Sachbezüge - zu bescheinigen, den der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis im Kalenderjahr bezogen hat. Bruttoarbeitslohn ist die Summe aus dem laufenden Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt worden ist, die im Kalenderjahr geendet haben, und den sonstigen Bezügen, die dem Arbeitnehmer im Kalenderjahr zugeflossen sind. Netto gezahlter Arbeitslohn ist mit dem hochgerechneten Bruttobetrag anzusetzen. Zum Bruttoarbeitslohn rechnen auch die laufend und einmalig gezahlten Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegelder und Abfindungen/Kapitalaus-zahlungen solcher Ansprüche (Nummer 8 und Nummer 32 des Ausdrucks). Versorgungsbezüge für mehrere Jahre, die ermäßigt besteuert wurden, sind ausschließlich in Nummer 9 zu bescheinigen. Der Bruttoarbeitslohn darf nicht um die Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Absatz 2 EStG) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) gekürzt werden. Freibeträge sind gleichfalls nicht abzuziehen und Hinzurechnungsbe-träge nicht hinzuzurechnen. Arbeitslöhne im Sinne des § 8 Absatz 3 EStG sind um den Rabatt-Freibetrag nach § 8 Absatz 3 Satz 2 EStG zu kürzen. Also, hat NSN richtig gehandelt und die Abfindung unter Nr. 3 ausgewiesen, da die auch voll besteuert wurde.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 11:00
Ich habe den dreiseitigen Vertrag, Gehaltsabrechnung für Mai 2012 mitgeschickt, in dem Formular N die Abfindung eingetragen. Also, alles gemacht was hier empfohlen war. Die zuständige FA Sachbearbeiterin hat überhaupt nicht gemerkt, dass es eine Abfindung gab, weil sie sich nur auf Jahresbescheinigung orientiert hatte. Wo kann ich diese Auskunftantwort des bayerischen Finanzministerium finden?
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 09:44
Laut Auskunft des bayerischen Finanzministeriums muss die Abfindung nicht als Abfindung in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden . NSN hat sich also bei der Erstellung der Jahresbescheinigung nicht falsch verhalten. In meiner Gehaltsabrechnung Mai 2012 ist die Abfindung explizit als Abfindung aufgeführt. Es ist also sinnvoll dem Finanzamt neben dem dreiseitigen Vertrag noch die Gehaltsabrechnung des Monats in dem die Abfindung gezahlt wurde zu übergeben. Auf dem Formblatt N der Einkommenssteuererklärung ist in Zeile 19 der Abfindungsbetrag einzutragen
Comment Re: Nokia's weitere Verbrechen und Steuerhinziehung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 09:44
hmm, da war auch Bochum. Leider ist aber der deutsch Staat zu blöd, den Subventionsbetrug zu ahnden. Die Inder lassen sich das wohl nicht so einfach gefallen.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 09:28
Da wird zunächst eine Namensliste von BR und IGM unterschrieben, dann kommt man in eine Bevormundungsgesellschaft, man erhält eine Abfindung von der sich der Staat die Hälfte nimmt, dann sagt das Arbeitsamt man wäre ja freiwillig gegangen und bekommt von dort auch lange nix. Und wenn man dann all das was man sich in den vielen Jahren erarbeitet hat aufgebraucht hat, bekommt man das was ein Asylant sofort erhält. Merkt ihr was? Wenn die Arbeitnehmer untereinander nur halb so solidarisch wären wie die Bonzen von nsn, Arbeitsamt, Finanzamt, IGM, BR, BRD etc, dann könnte sowas nicht passieren.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 08:49
Ich bin kein IGM Mitglied. Was hat es mit der Abfindung zu tun? Ich habe die Situation vollständig beschrieben und würde gern einen Rat bekommen wie ich meinen Wiederspruch begründe in der Hoffnung, dass jemand dies bereits gemacht hat. Falls niemand in diesem Forum weiß das genau, bin ich für Tips auch dankbar.
Comment Re: Wird NSN Berlin doch geschlossen ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2013 07:38
Am nächsten Montag (16.12.) findet in Berlin routinemässig eine Betriebsversammlung mit den verbliebenen paar NSN Mitarbeitern statt. Es soll dabei unter anderem um die Themen "Standortkonzept und Restrukturierung" von Seiten des BR (Standortkonzept??? - hahaha ) sowie "allgemeines, Strategie GOPS" von Seiten der Betriebsleitung gehen. Mal sehen, was da wieder für (Weihnachts-)Überraschungen aufgetischt werden.
Comment Re: Nokia's weitere Verbrechen und Steuerhinziehung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 23:53
hm, war da nicht noch was in rumäänien. Scheint wohl ein Geschäftsprinzip zu sein. Steuern aus Versehen nicht bezahlen, dann den Standort (Immobilie) als Sicherheit anbieten. Besser kann man doch keinen Gewinn machen. Un d wenn man plötzlich einen Käufer hat, der das kaufen will, dann schnell auslösen und verhökern. Es ist zutiefst schäbig, scheint aber wohl Bilanzen aufzuputzen.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.12.2013 23:49
Nimm doch den Gehaltszettel mit, auf dem eben steht "Abfindung" falls es so einen gibt. Wenn Du Mitglied bei der IGM bist, komme zum Bee-Treffen... Es fehlt leider die Beantwortung der obigen Fragen.... Hilfe wollen Sie alle, nur Infos geben, da dann geizen....
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