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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.03.2014 16:46
Mensch gönnt dem armen Knastler doch auch mal ein paar Euro. Die haben es doch meist sehr schwer danach....
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.03.2014 15:05
@12:02 Danke, das ist das Beste, was ich bis jetzt gehört habe. Ziehe auch folgendes in Erwägung: Wenn ich keinen guten Job finde, geht es in die Selbständigkeit. Wäre interessant zu untersuchen, ob man Investitionen in die Firma rückwirkend mit den Abfindungen verheiraten kann.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.03.2014 12:02
Anonymous User hat geschrieben: Neuer Stoff zum Lesen: Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15451.xhtml?currentModule=home Stichwort "Rückwirkendes Ereignis" http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__175.html Noch eine Info: http://www.buse.de/tl_files/bhf/upload/veroeffentlichungen/practice_groups/arbeitsrecht/100104_Abfindung.pdf "..Anderenfalls kann eine Anwendung der Fünftel-Regelung allein im Billigkeitsweg in Betracht kommen (BFH, Urteil vom 06.09.2000 – XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431). Leistet der Arbeitgeber im Jahr des Ausscheidens den von ihm für zutreffend gehaltenen Abfindungsbetrag und in einem späteren Kalenderjahr eine weitere Zahlung aufgrund einer Korrektur, einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Vergleichs, wird auf Antrag die Fünftel-Regelung gleichwohl angewendet. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr früherer Arbeitgeber die einkommensteuerliche Mehrbelastung zu ersetzen hat (BMF, a. a. O.). Stimmt das Finanzamt Ihrem Antrag zu (§ 163 AO), wird Ihr Steuerbescheid für das Kalenderjahr der ersten Zahlung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert, wobei die begünstigte Besteuerung auf die gesamte Entschädigungsleistung angewendet wird. Falls Sie keinen Antrag stellen, wird aufgrund der Zahlung im zweiten Jahr der Bescheid für das Kalenderjahr der ersten Zahlung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert und die begünstigte Steuerberechnung wegen fehlender Zusammenballung versagt; die Einkommensteuer auf die Abfindung wird nachträglich erhöht."
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.03.2014 08:23
Bitte bleribt beim Thema, wenn ihr hier über "ossi" "Wessi" diskutieren wollt, dann macht einen eigenen Tread auf. Ansonsten geht es hier um die Abfindung!
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 23:11
Wenn die Kanalisation verstopft ist, kommen die Ratten nach oben.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 23:02
Aufbau Ost ist nach 25 Jahren wohl ein Witz! In Bezug auf Steuerquellen ist der Staat wie ein Alkoholiker: an eine höhere Dosis gewöhnt er sich schnell und kommt dann nicht mehr davon runter.
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 22:41
Nein
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 22:25
Anonymous User hat geschrieben: Als Ossi stört mich am meisten, dass es auch um hunderttausende geht, die der Uli H. an Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost hätte bezahlen müssen. Gieriger Ossi!!! Wenn ihr meint ihr bekommt zu wenig vom Westen, dann macht ein Referendum und schließt euch Russland an. Das ist ja gerade so in, habe ich gehört. Dann geht es euch sicher besser!
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 22:18
Ihr Ossis bekommt schon 25 Jahre Soli, ursprünglich war 1 Jahr geplant. Eigentlich müssten wir Wessis mal Soli bekommen, bei euch ist mittlerweile alles neu, bei uns ist alles verrottet. Siehe die Straßen, die haben bei uns einen Zustand wie im finstersten Ostblock. Also wenn Uli Soli zahlen muß, dann soll er denn auch im Westen bleiben, ihr Ossis habt schon genug bekommen. Amen
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 22:09
Als Ossi stört mich am meisten, dass es auch um hunderttausende geht, die der Uli H. an Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost hätte bezahlen müssen.
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 21:52
Anonymous User hat geschrieben: Ihr habt es nicht verstanden. Ein Typ lügt und betrügt und wird damit reich. Dann fliegt er auf und wird abgeurteilt. In der Haft entdeckt er seine Religiösität. Dann hat er nichts Besseres zu tun als Interviews zu geben um über seine Erfahrungen im Knast. Dazu seine Erfahrungen mit einem leicht zu identifizierenden Siemens-Managers. Statt die Schnauze zu halten inszeniert sich dieser Kerl als moralische Instanz! Unerträglich! Bist du etwa einer der TOP-Manager der auch eingefahren ist, weil du dich so aufregst darüber????
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 21:10
@10:33 Danke für den ausführlichen Bericht. Ich sage ja: die hätten uns die Kohle geben sollen, und dann wäre jeder seiner Wege gegangen.
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 20:55
Ihr habt es nicht verstanden. Ein Typ lügt und betrügt und wird damit reich. Dann fliegt er auf und wird abgeurteilt. In der Haft entdeckt er seine Religiösität. Dann hat er nichts Besseres zu tun als Interviews zu geben um über seine Erfahrungen im Knast. Dazu seine Erfahrungen mit einem leicht zu identifizierenden Siemens-Managers. Statt die Schnauze zu halten inszeniert sich dieser Kerl als moralische Instanz! Unerträglich!
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 19:38
Neuer Stoff zum Lesen: <br /> Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides <br /> http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15451.xhtml?currentModule=home <br /> Stichwort "Rückwirkendes Ereignis" <br /> http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__175.html
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 17:17
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Falsch, der Uli hat ja eben nichts versteuert, bzw. das Finanzamt beschissen. Wir haben ja sauber versteuert, bzw. das FA. hat das ja bestätigt, somit ist 2012 erledigt und zwar endgültig. Alles was dann in der Zukunft kommt ist dann Thema der Folgejahre und eben nicht der Vergangenheit. Verjährung erst nach 5 Jahren, auch bei versehentlich zuviel erstatteten Steuern ---> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40g97008.html Das ist doch ein ganz anderes Thema. Wenn das FA. 5 mal soviel zurückzahlt, wie der eigentliche Betrag tatsächlich ausmacht, ist das doch ganz was anderes, hier hat es sich um einen Fehler des Finanzamtes gehandelt. Wer 2012 sich die Abfindung auszahlen hat lassen, hat den Betrag 2012 ordentlich versteuert und das wurde auch korrekt berechnet. Dass jetzt noch mal 3000 Euro dazu kommen, konnte doch niemand wissen in 2012. Von daher kann dieser Betrag im schlimmsten Falle ganz normal als Gehalt versteuert werden. Ausserdem ist der Betrag im Verhältniss des "Hauptabfindungsbetrages" nur rund 5%. Auch da gibts bei der 5 tel Regelung einen Passus dazu. Also keine Panik, 2012 ist erledigt, nicht mehr und nicht weniger, alles andere ist Unfug. --> du hast den Sachverhalt der hier diskutiert wird leider gar nicht vollständig erfasst. ...dann erkläre ihn bitte mal so, dass es eindeutig ist
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 17:11
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Falsch, der Uli hat ja eben nichts versteuert, bzw. das Finanzamt beschissen. Wir haben ja sauber versteuert, bzw. das FA. hat das ja bestätigt, somit ist 2012 erledigt und zwar endgültig. Alles was dann in der Zukunft kommt ist dann Thema der Folgejahre und eben nicht der Vergangenheit. Verjährung erst nach 5 Jahren, auch bei versehentlich zuviel erstatteten Steuern ---> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40g97008.html Das ist doch ein ganz anderes Thema. Wenn das FA. 5 mal soviel zurückzahlt, wie der eigentliche Betrag tatsächlich ausmacht, ist das doch ganz was anderes, hier hat es sich um einen Fehler des Finanzamtes gehandelt. Wer 2012 sich die Abfindung auszahlen hat lassen, hat den Betrag 2012 ordentlich versteuert und das wurde auch korrekt berechnet. Dass jetzt noch mal 3000 Euro dazu kommen, konnte doch niemand wissen in 2012. Von daher kann dieser Betrag im schlimmsten Falle ganz normal als Gehalt versteuert werden. Ausserdem ist der Betrag im Verhältniss des "Hauptabfindungsbetrages" nur rund 5%. Auch da gibts bei der 5 tel Regelung einen Passus dazu. Also keine Panik, 2012 ist erledigt, nicht mehr und nicht weniger, alles andere ist Unfug. --> du hast den Sachverhalt der hier diskutiert wird leider gar nicht vollständig erfasst.
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 17:00
Anonymous User hat geschrieben: nach 11 Tagen U-Haft schon weichgekocht? Na so "knallhart" war er dann vielleicht doch nicht Diese Typen sind immer nur knallhart gegen die anderen. Nach unten treten, nach oben buckeln, aber wehleidig wenn sie selbst getreten werden.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 16:40
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Falsch, der Uli hat ja eben nichts versteuert, bzw. das Finanzamt beschissen. Wir haben ja sauber versteuert, bzw. das FA. hat das ja bestätigt, somit ist 2012 erledigt und zwar endgültig. Alles was dann in der Zukunft kommt ist dann Thema der Folgejahre und eben nicht der Vergangenheit. Verjährung erst nach 5 Jahren, auch bei versehentlich zuviel erstatteten Steuern ---> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40g97008.html Das ist doch ein ganz anderes Thema. Wenn das FA. 5 mal soviel zurückzahlt, wie der eigentliche Betrag tatsächlich ausmacht, ist das doch ganz was anderes, hier hat es sich um einen Fehler des Finanzamtes gehandelt. Wer 2012 sich die Abfindung auszahlen hat lassen, hat den Betrag 2012 ordentlich versteuert und das wurde auch korrekt berechnet. Dass jetzt noch mal 3000 Euro dazu kommen, konnte doch niemand wissen in 2012. Von daher kann dieser Betrag im schlimmsten Falle ganz normal als Gehalt versteuert werden. Ausserdem ist der Betrag im Verhältniss des "Hauptabfindungsbetrages" nur rund 5%. Auch da gibts bei der 5 tel Regelung einen Passus dazu. Also keine Panik, 2012 ist erledigt, nicht mehr und nicht weniger, alles andere ist Unfug.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 16:31
Anonymous User hat geschrieben: Falsch, der Uli hat ja eben nichts versteuert, bzw. das Finanzamt beschissen. Wir haben ja sauber versteuert, bzw. das FA. hat das ja bestätigt, somit ist 2012 erledigt und zwar endgültig. Alles was dann in der Zukunft kommt ist dann Thema der Folgejahre und eben nicht der Vergangenheit. Verjährung erst nach 5 Jahren, auch bei versehentlich zuviel erstatteten Steuern ---> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40g97008.html
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 16:26
Hallo an alle die demnächst eine Abfindung erhalten, kann jeder mit einem Kostenrechner vorab mal sein "grobes" ausrechnungen: http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/
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