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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 16:16
Falsch, der Uli hat ja eben nichts versteuert, bzw. das Finanzamt beschissen. Wir haben ja sauber versteuert, bzw. das FA. hat das ja bestätigt, somit ist 2012 erledigt und zwar endgültig. Alles was dann in der Zukunft kommt ist dann Thema der Folgejahre und eben nicht der Vergangenheit.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 15:46
Anonymous User hat geschrieben: Sagte ich doch schon. 2012 ist steuerlich erledigt, eine Rückversteuerung auf vergangene Jahre gibt es nicht. Es kann eben nur die neue kleine Abfindung normal versteuert werden, wobei ich mir da auch nicht sicher bin, denn es sind sog. Vorsorgeaufwendungen. Also immer einen Steuerberater nehmen, der auch Ahnung von der Sache hat. ---->wenn 2012 (und früher) erledigt wäre, müsste der Uli jetzt nicht einfahren...
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 15:33
Sagte ich doch schon. 2012 ist steuerlich erledigt, eine Rückversteuerung auf vergangene Jahre gibt es nicht. Es kann eben nur die neue kleine Abfindung normal versteuert werden, wobei ich mir da auch nicht sicher bin, denn es sind sog. Vorsorgeaufwendungen. Also immer einen Steuerberater nehmen, der auch Ahnung von der Sache hat.
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 15:12
da sind 2 Steuerjahre dazwischen ... da kräht doch in 2015 kein Hahn mehr danach was 2012 war ... einfach Steuererklärung ehrlich machen, dann kann einem keiner was und mit einem gewissen Optimismus an die Sache herangehen.
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 15:07
klasse Artikel ...um die „haftempfindlichen“ Manager weich zu kochen ...<br>gibt ein gutes Psychogramm, was in so manchem großen Unternehmen, da so an die Spitze gespült wird.
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 14:24
... und einen Teil des Geldes bei der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt zurückbekommen
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 14:07
und ich kenne viele , die haben selber Geld in die Hand genommen für Qualifizierung, und es hat genützt, die nämlich einen Job...
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 13:41
@9:58 - Du schreibst was von "an der Qualifikation gearbeitet"?<br>Da geht mir jetzt aber der Hut hoch. Diese Sch...-Transfergesellschaft nennt sich "Beschäftigungs- und QUALIFIZIERUNGSgesellschaft". Und was hat es an Qualifizierungen (also außer "wie mache ich eine Bewerbung" gegeben? Da war doch überwiegend in 2 Jahren komplette Fehlanzeige (da rückt die AfA an ihre "Kunden" - wenn wir das im September dann sind - noch mehr raus ...). Und ich kann dir viele Kollegen zeigen, die sich selbst qualifiziert und dafür auch Geld in die Hand genommen haben, zeigen. Genützt hat es nichts.<br>Was hier abgeht, ist dass Firmen über Fachkräftemangel und Rente mit 63 jammern, aber überwiegend nicht bereit sind Ältere einzustellen. Frau Nahles hat dies in ihrem Report über die Fachkräftesituation auch bereits erkannt. Vielleicht können wir ihr ja auch noch das NSN-TG-Beispiel für ihre Sammlung schicken.
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 13:41
Anonymous User hat geschrieben: nach 11 Tagen U-Haft schon weichgekocht? Na so "knallhart" war er dann vielleicht doch nicht Ist auch hier sehr schön beschrieben: http://www.focus.de/finanzen/news/korruption-schnell-weich-gekocht_aid_226405.html
Comment Re: wer hat denn da geweint ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 13:34
nach 11 Tagen U-Haft schon weichgekocht? Na so "knallhart" war er dann vielleicht doch nicht ;-)
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 13:20
Freibeträge gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Es bleibt zu befürchten, dass die Kanditaten, die 1/5 Regelung anerkannt bekommen haben auf Grund der Sprinterprämie nachzahlen müssen. Aber hier kann der ein oder andere von der Unwissenheit des FA Mitarbeiters profitieren und kommt ungeschoren davon. Oder hat halt soviel abzusetzen , das er im einem blauen Auge davon kommt...
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 12:28
@10:44: Wenn man mal nur die ursprüngliche Abfindung und die Sprinterprämie zusammenlegt und sonstige Aufstockungszahlungen außer acht läßt, dann macht die Sprinterprämie bei mir ca. 17,5% davon aus. Wie diese KUG Netto-Aufschläge sich in Brutto zurückrechnen lassen um bei einer Gesamtsumme mit berücksichtigt werden zu können, weiß ich nicht. Ein Verzicht auf die Sprinterprämie wäre daher höchstwahrscheinlich nicht günstiger gewesen.<p> Ich bin in der gleichen Situation wie viele aus meinem Umfeld; fast alle, die einen neuen Job gefunden haben, haben erst die Probezeit abgewartet (idR. 6 Monate) und erst danach (also in 2013) die beE verlassen und die Sprinterprämie erhalten.<p> Trotzdem werden die Fälle überall unterschiedlich behandelt, selbst innerhalb des FA München. Mir sind Leute bekannt, die direkt, nach telefonischer Rücksprache oder nach Einspruch eine Anerkennung der Abfindung und eine Rückzahlung erhalten haben - und auch hier schildern das ja einige z.B. vom FA München I.<p> Das FA München IV oder speziell diese Außenstelle Passau oder noch spezieller einzelne Bearbeiter scheinen sich hier anders zu verhalten. Es ist nicht erkennbar, dass es hier für das FA München insgesamt eine generelle Verhaltensmaßregel geben würde. Sowas nenne ich eine unfaire Ungleich-Behandlung (bitte nicht daraus schließen, dass ich jemand die Rückzahlung mißgönnen würde - ich hoffe nur, dass FA fordert das Geld nicht im nächsten Jahr von denjenigen wieder zurück).<p> Die in einigen Beiträgen hier genannten "Freibeträge" für Abfindungen scheint es übrigens auch schon seit 2006 nicht mehr zu geben. Offenbar bringt also eine reine Anerkennung einer Zahlung als "Abfindung" gegenüber regulärem "Brutto-Gehalt" keine Verbesserung, denn es steht und fällt das Ganze m.E. ausschließlich mit der Fünftelregelung. Oder sind jemand andere Fakten bekannt?<p>
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 11:19
Dummschwätzer! Genaue Zahlen rückt keiner raus (obwohl das nicht so schwer wäre), und das hat seinen Grund ...
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 10:44
Und sie betrachten *alle* Zahlungen der TG als "Entschädigung". ----> das ist korrekt und eigentlich von uns auch so gewünscht. Das Problem ist doch nur, das deine Sprinterprämie im Vergleich zur Abfindung zu hoch ist. ---> die Zahlungen für 2013 dürfen nicht mehr als 5% von derer in 2012 betragen. ---> ist nur die Frage, wäre ein Verzicht auf die Sprinterprämie günstiger für dich gewesen, als jetzt der nicht erhaltene Steuervorteil?
Comment Re: Besteuerung der Abfindung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 10:33
Hallo, leider gibt es auch negative Beispiele, z.B. vom Finanzamt München IV, Außenstelle Passau. Ich hatte die Abfindung am Anfang genommen, im Frühjahr 2013 endlich einen neuen Job gefunden, dann beE ruhendgestellt und bin schließlich nach der Probezeit im Herbst raus aus der beE. Die Steuererklärung 2012 hatte ich 06/2013 abgegeben und die Abfindung in Anlage N getrennt eingetragen nebst entsprechendem Anschreiben usw. Das wurde vom Finanzamt ignoriert, im Steuerbescheid stand nur, dass die Berechnung entsprechend den elektronischen Angaben des Arbeitgebers vorgenommen worden wäre. Darauf habe ich 08/2013 Einspruch eingelegt, mit Begründung, dass NSN die Abfindung nicht als solche eingetragen hätte und mir daraus kein Nachteil entstehen dürfe, Gleichbehandlung sicherzustellen sei usw. Das Finanzamt hat den Einspruch fast 6 Monate liegenlassen. Dann kam 02/2014 folgendes Schreiben: "Sehr geehrte/r ..., aufgrund ihres Einspruchs habe ich die Sach- und Rechtslage überprüft. Wie sich aus den nachfolgenden Erläuterungen ergibt, sehe ich leider keine Möglichkeit dem Einspruchsantrag zu entsprechen. Alle Zahlungen der NSN Transfergesellschaft sind insgesamt als Entschädigung für die Auflösung des Dienstverhältnisses bei NSN zu behandeln. Dazu gehören die Abfindung selbst, eine eventuelle Sprinterprämie, sowie die laufenden Zahlungen bis zur endgültigen Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Transfergesellschaft. Da die gesamte Entschädigung nicht in einem VZ gezahlt wurde, ist zu prüfen, ob die für eine ermäßigte Besteuerung erforderliche Zusammenballung noch gegeben ist. Dies ist wegen der nachlaufenden Zahlungen im Jahr 2013 nicht der Fall. Nach Aktenlage haben sie im VZ 2013 durch ihr frühzeitiges Ausscheiden die "Sprinterprämie" erhalten. Die gesamte Abfindung wurde daher nicht zusammengeballt in einem VZ gezahlt. Die nachlaufende Zahlung kann auch nicht als geringfügig betrachtet werden, weil dies nur dann der Fall wäre, wenn der in einem anderen VZ gezahlte Teil der Abfindung nicht mehr als 5 % der Gesamtabfindung beträgt. Eine ermäßigte Besteuerung kommt daher für die gesamte Abfindung nicht in Betracht. Ihr Einspruch hat nach Aktenlage keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Sie den Einspruch nicht weiter verfolgen wollen, wäre ich Ihnen für eine Rücknahme mit beiliegenden Vordruck dankbar. Um Erledigung bzw. Stellungnahme bis spätestens ... wird gebeten. Sollte bis dahin keine Antwort beim Finanzamt eingehen, wird der Einspruch zur Entscheidung an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen ..." Ich weiß auch, dass eine ähnliche Formulierung auch mindestens einem weiteren Kollegen, der bei der gleichen Außenstelle veranlagt wird, direkt im Steuerbescheid zugegangen ist. Offenbar wissen sie, dass die beE verlassen wurde (vermutlich aus elektronischen Meldungen des AG). Und sie betrachten *alle* Zahlungen der TG als "Entschädigung".
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 09:58
Anonymous User hat geschrieben: @14:43 - es sind tatsächlich die anderen schuld: nämlich Firmen, die Ältere diskriminieren. 70% über 50 sind noch in der beE aber 70% unter 50 wieder beschäftigt. 70% der BeE'ler, die in der Zeit ihre Qualifikation verbessert haben, haben Inzwischen wieder einen Job. 70% der verbliebenen haben nicht an ihrer Qualifikation gearbeitet und lieber gejammert ...
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.03.2014 00:20
Anonymous User hat geschrieben: @16:36 um zu sehen das einer meschugge ist, braucht man keine Statistk - Aha, dann ist "einer" die "Norm" bei Dir? Die Sprache scheint nicht Deine Stärke zu sein.
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.03.2014 20:56
Anonymous User hat geschrieben: @14:43 - es sind tatsächlich die anderen schuld: nämlich Firmen, die Ältere diskriminieren. 70% über 50 sind noch in der beE aber 70% unter 50 wieder beschäftigt. - es gibt dazu Statistiken der AfA - wurde hier bereits gepostet.Wer mit 55+ aus dem Job fällt, hat geringe Chancen einen neuen zu finden - dem entsprechend brauchen wir in dieser bee Zeit - unmöglich ist es nicht aber ist sehr zäh.
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.03.2014 20:52
@16:36 um zu sehen das einer meschugge ist, braucht man keine Statistk -
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.03.2014 19:29
@14:43 - es sind tatsächlich die anderen schuld: nämlich Firmen, die Ältere diskriminieren. 70% über 50 sind noch in der beE aber 70% unter 50 wieder beschäftigt.
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