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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2014 09:42
warum hast du mit den 60 Monaten ein Problem?
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2014 09:24
Und noch mal, wo steht irgendwo das mit den 60 Monaten? Auf was kann ich mich beziehen, außer das hier jemand das von einem aus der AfA gesagt bekommen hat.
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2014 07:52
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen. Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen? Wenn man sich arbeitslos gemeldet hat bekommt man von der Afa eine entsprechendes Formular, das man an den Arbeitgeber weiterleitet (einmal an die Co Kg und das andere an die Transfer) Wenn Sie sich verweigern dann hat die afa entsprechende Sanktionsmittel gegen den AG. Du kannst ja schon mal vorsorglich Deine Lohnzettel der letzten 61 Monate herrichten und mitnehmen, sozusagen als Nachweis. Nochmals Einschreiben mit Rückschein, Frist setzen und über die Folgen aufklären, gleichzeitig die afa über die Weigerung informieren und um dortige Hilfe bitten, den Rest macht die Afa...
Comment Re: Internet-Trolle sind verkappte Sadisten erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2014 07:51
Zum Glueck diskutieren hier im Forum alle sachlich, manchmal auch provokativ, aber das ist bei der besitzstandswahrenden Einstellung vieler BEEler (fast 3 Jahre auf Kosten der Solidargemeinschaft faulenzen statt ultra low cost BPO Jobs anzunehmen) erforderlich. DC.
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.03.2014 23:25
wobei das egal ist, wenn man in der beE über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, dann ist das ALGI nicht geringer als vorher.
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.03.2014 22:08
Ja! Denn das ist ein Grund, warum beide Seiten eine TG abschließen. Ansonsten macht eine TG dann nur mit 100% Ausgleich Sinn.
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.03.2014 15:41
die letzten 12Monate zählen für die Berechnung des ALG1, ist ja nun kein Geheimnis. und nach § 151 Abs. 3.1, sollte Zeit in der TKuG gezahlt wurde, so berücksichtigt werden , als wenn man vollen Lohn bekommen hätte. Also die gleich Summe, wie die letzten Monate in der BeE. oder habt ihr etwa geglaubt, das ALG1 wird auf Basis des Einkommens berechnet, dass ihr vor Eintritt in die BeE hattet?
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 23:36
Anonymous User hat geschrieben: So wie es aussieht, wird vom Arbeitsamt nur die Zeit in der Transfergesellschaft als Berechnungsgrundlage genommen. http://www.der-betrieb.de/content/dft,222,561636
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 22:18
Ich mag keine Aussagen, die auf keinen Verweis oder einem Gesetzestext geht. Mein Widerspruchsbrscheid sagt halt aus, dass 151 Abs. 3 Nr.1 SGBIII nicht zur Anwendung kommt, weil ein neues Arbeitsverhältnis zwischen der TG und der AN entstanden ist. Deshalb würde ich gern wissen, wo das mit den 60 Monaten steht?
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 13:07
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen. Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen? Wenn der Arbeitgeber nachweislich die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellt, kann die AfA ein Zwangsgeld gegen ihn verhängen.
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 11:32
Anonymous User hat geschrieben: Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen. Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 11:31
Anonymous User hat geschrieben: Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen. Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 09:56
http://www.elo-forum.org/alg/106499-berechnung-arbeitslosengeld-transfergesellschaft.html Einfach mal in dem Forum Anmelden und fragen, wie der Stand der Klage ist.
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 09:44
Wie kommst Du denn jetzt auf 60 Monate? Wo steht das denn? Die AfA hat ja schon geschrieben, dass die TG Zeit genommen wird. Denn mit dem 3 seitigen Vertrag, ist ein neuer Arbeitsvertrag entstanden.
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 04:46
Anonymous User hat geschrieben: @23:38 - danke für den Link. Die 3815 sollten bei vielen Kollegen unter 5% der Abfindungssumme liegen. In diesen Fällen ist dann also wohl kein Problem wg. Rückabwicklung der 1/5-Rgelung zu erwarten. Tja, da sind dann nun wieder die Schwerbehinderten in den Arsch gekniffen... insbesondere wenn Sie diese vorher genommen haben...Und wie immer trifft es deutlich härter den kleinen Mann.....oder eben jedem der weniger als 72301 erhielt..........
Comment Re: Kann NSN das Februar-Gehalt rechtzeitig zahlen? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 04:42
@ Fr 10:22 Danke für die Links sind echt gut. MAcht doch bitte vom Grundsatz her einen neuen Tread auf. Die Löhne Februar dürften ja bereits gezahlt worden sein. Oder? Wenn nicht, einfach mal bei HR anrufen, mail nachschieben und um Klärung bitten... Bei den Überziehungszinsen ist das so eine Sache, die kann man ja auch mit einer kurzen Mail und Kopie des Auszugs an HR mit der Bitte um Ausgleich zusenden. Nur stellt sich einem da die Frage, ob es da angesichts des möglichen Ärgers vorgher nicht lohnt das vorher auszugleichen, um Überziehungszinsen vom grundsatz her überhaupt zu vermeiden. Ohne das behaupten zu wollen, sollte man sich wohl auch überlegen, welche persönlichen Folgen es nach sich ziehen könnte, wenn man solche Kleinstbeträge einfordert. ....
Comment Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 04:28
Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen. Aber wenn Du es nicht genau weist, dann frag doch bei der Afa nach und bitte um Erklärung des Bescheids. Dazu sind Sie ja verpflichtet..
Comment Re: Verlängerung der BEE in München erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2014 01:32
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Jetzt schaut mal, was Siemens von uns eingestellt hatte - 2% meist Kaufleute - was man hört, sieht es derzeit mau aus - also im Grunde nix mehr - warum sollen die in den 4,5 Monaten mehr als nix von den unseren einstellen - könnt ja Ende April nochmals die Siemens_Stellenanzeigen durchforsten - in den Sommerferien wird dann wohl nicht mehr soviel nachkommen. Die Beiträge hier lesen sich als sei die Verlängerung der BeE eine Art Beleidigung - merkwürdig -- nun erklär du mir mal, was deine Anmerkung mit dem Einstellverhalten von Siemens zu tun hat! Natürlich nichts konkret auf diesen Beitrag.
Comment Re: BRM erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2014 21:13
1,28
Comment Re: Kann NSN das Februar-Gehalt rechtzeitig zahlen? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2014 20:39
@17:30 - Nicht jammern! Sondern was dagegen tun!<br>Such dir Gleichgesinnte. Geh an die Öffentlichkeit. Stell dich mit Transparenten vors Gericht und protestier gegen Entscheidungen, die offenkundig nicht in Ordnung sind. Aber nur Jammern ist einfach zu wenig.
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