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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Das ist er : Euer Troll erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 14:56
Kann der Admin nicht mal bitte den menschenverachtenden Schrott von DC löschen? Mit dem Gehirnfürzen kann er vielleicht in Indien punkten, aber nicht in einem entwickelten Land.
Comment Re: Das ist er : Euer Troll erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 14:38
""Liebe NCIler, könnt Ihr hier nicht mal vernünftig diskutieren? Warum immer diese Beleidigungen verdienter Manager wie Dr. Bellmann. Seine Konzepte der sanften Kapazitätsanpasungen haben vielen ex Siemens Kollegen den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtet. Die meisten BEEler wurden erfolgreich vermittelt"" - Hat DC jemanden erfolgreich vermittel? hat seine Institution doch wohl keinen einzigen? - VB, Wartezeit zu ALG1, Niedriglohnbereich, Leiharbeit, Lohnverzicht bis 40% etc, ist das erfolgreich vermittelt?. Ist das nicht eine Frechheit - wir sind uns doch jetzt sicher, wo er hin gehöhrt - verdient sich wohl eine goldene Nase als Berater die IGM und BR aufs Kreuz gelelegt zu haben , geholfen uns entgegen dem Kündigungsrecht in die BEE zu pressen - dann holt er sich Berater von Kooperationspartnern, betreibt vermutlich in Realität die BEE und verdient dort noch an unserem Elend, beleidigt die ehemaligen Siemensianer wo er kann - daran sieht man seine Einschätzung nicht nur zu uns BeElern und hat die Traute sich noch weiter hier in seiner unausweichlich widerwertigen Art zu äußern - einfach abscheulich solche Menschen wie DC - DC steht wohl für Deadly Consultant - könnte auch sagen Klapperschlange.
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 14:08
Ihr solltet wie bei allen Verträgen die über gravierend in euerLeben eingreifen zum Anwalt (hier Arbeitsrechtler) gehen. Ihr wisst ja, Juristen denken etwas anders. Falls keine Rechtsversicherung oder IGM-Mitglied - würde ich das Geld ausgeben - hatten auch viele hier in München gemacht, da hat NCI eine Fragestunde mit Anwalt organisiert - nur hier war die Situation komplexer durch Betriebsschließung und Tarifvertrag mit Namensliste. --- Gesetzliche Kündigungsfristen (05/2000) Nach dem seit dem 15. Oktober 1993 geltenden neuen Kündigungsfristengesetz sind in der grundlegenden Norm § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einheitliche Kündigungsfristen für alle Arbeitnehmer zusammengefaßt worden. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende unterschiedliche Behandlung von Angestellten und insbesondere gewerblichen Arbeitern ist hierdurch entfallen. Der Wortlaut des § 622 BGB ist im folgenden aufgeführt. § 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats; 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats; 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats; 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats; 6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats; 7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Von den Absätzen (1) bis (3) abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2000/gesetzliche-kuendigungsfristen-05-2000.php?q=K%C3%BCndigungsfrist&showExtendedSearch=0&date_from=TT.MM.JJJJ&date_to=TT.MM.JJJJ&category=&law_court=&law_date=TT.MM.JJJJ&law_reference_number=&page=3
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 13:44
Anonymous User hat geschrieben: Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn Sie die Arbeit aufgegeben haben, weil ansonsten ein anderer Arbeitnehmer arbeitslos geworden wäre, oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, um einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvor zu kommen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Alg-Sperrzeit-Ausnahmen.html Nachtrag: Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers oder in gegenseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag). Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis auch dann selbst gelöst, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, denn der Vertrag kann ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen. Aufhebungsverträge können auch durch stillschweigendes Einvernehmen zustande kommen. Viele Arbeitgeber sprechen gegenüber langjährigen Beschäftigten ohne deren Einwilligung keine Kündigung aus. Gegebenenfalls bedeutet dies "eigene Arbeitsaufgabe". Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer liegt in der Regel auch dann vor, wenn nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung innerhalb der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ein so genannter Abwicklungsvertrag geschlossen wurde. - wie ich das von Kollegen aus dem Umland höhrte, ehen die dortigen Arbeitsämter das so - Agentur München ist wohl durch die Zusicherung im Foliensatz des Leiters gebunden.
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 13:39
Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn Sie die Arbeit aufgegeben haben, weil ansonsten ein anderer Arbeitnehmer arbeitslos geworden wäre, oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, um einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvor zu kommen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Alg-Sperrzeit-Ausnahmen.html
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 13:17
Dann gibt es nach meinem Verständnis die Kündigungsfristzahlung, also bis zu 7 Monate.
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 12:57
Und wenn man die Option ohne die TA wählt?
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 11:35
@ 11:32: Während man an der Transferagentur teilnimmt erhält man für die maximal 8 Monate ganz normal sein Gehalt zu 100% weiter.
Comment Bewerbungsgespräch- Erstattung von Reisekosten erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 11:35
In dieser Diskussion soll §670BGB unberücksichtigt bleiben, interessanter finde ich die drei Fragen: 1.Aus welchen Grüden verweigert ein finanzstarkes Unternehmen einem Bewerber die Erstattung der Reisekosten zum Bewerbungsgespräch? 2.Könnte es sein, dass der Bewerber getestet wird? In den Bereichen Konflikt-Management und Sozialkompetenz? 3.Wie könnte der Bewerber argumentieren, um den Test zu bestehen und die Reisekosten zu bekommen?
Conversation Bewerbungsgespräch- Erstattung von Reisekosten erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.08.2013 00:55
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 11:32
Anonymous User hat geschrieben: Ich kann nur von München sprechen und da hat uns damals ein Herr vom Arbeitsamt erklärt, dass man nach der zweijährigen BeE dann für ein Jahr ins ALG1 fällt, also ohne Sperrfrist. SO hatte ich ihn zumindest verstanden. Informiere Dich aber lieber konkret in Deinem Fall nochmals direkt und verbindlich bei der zuständigen Stelle Der Fall liegt diesmal anders, weil ein Standortsicherungsvertrag mit begrenzten Kündigungsschutz existiert. Im April 2012 hat selbst das Arbeitsamt die Nötigung und Zwangslage der Betroffenen erkannt und glaubte nicht, dass beim beE Aufhebungsvertrag "Freiwilligkeit" vorliegt.
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 11:32
Hat das jemand mit der "PEAG Transferagentur" richtig verstanden? Wird hier ein monatliches "Gehalt" (wie in der beE) gezahlt oder muß man hier schon von der Abfindung bzw. ALG leben?
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 11:29
In München war das sicher ein wenig anders. Dort hat man den Betrieb schließen wollen und mit betriebsbedingter Kündigung gedroht, während das jetzt ja alles als freiwillig verkauft wird. Nur was nutzt mir eine voll versteuerte Abfindung, wenn ich diese zum Leben aufbrauchen muß und das ALG gekürzt wird?
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 11:15
@ Ja, auch meines Wissens nach hat ein Aufhebungsvertrag weit reichende sozialrechtliche Konsequenzen. Erfolglos habe ich bereits vor Jahren versucht, im Internet einen Rechner zu finden, mit dem man die finanziellen Folgen einigermaßen komplett abschätzen könnte. Aber die Bestimmungen verändern sich ja gelegentlich und alles ist sehr komplex. Dann habe ich mir die Frage gestellt, ob am Ende die Abfindung mehr Geld bringt oder ein langwieriger Gerichtsprozess, den man auch verlieren könnte... Die Firma hat mir insgesammt 6 Briefe geschrieben, bis es nicht mehr weiter ging. Da waren aber noch andere Betriebsräte am Ruder und es war auch noch nicht so schwierig wie heute... Leute, Ihr habt den Tiefpunkt erreicht- Von jetzt an kann es nur besser werden.
Comment Re: Das ist er : Euer Troll erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 10:57
Anonymous User hat u.a. geschrieben: <br /> Da waren auch einige aus der Klapse der Alexanier dabei. <br /> <br /> Da wo du herkommst heißt das Bezirksklinikum Mainkofen! <br /> Oder willst du hier eine falsche Spur legen ...
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 10:52
Ich kann nur von München sprechen und da hat uns damals ein Herr vom Arbeitsamt erklärt, dass man nach der zweijährigen BeE dann für ein Jahr ins ALG1 fällt, also ohne Sperrfrist. SO hatte ich ihn zumindest verstanden. Informiere Dich aber lieber konkret in Deinem Fall nochmals direkt und verbindlich bei der zuständigen Stelle
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 10:39
@10:08 Ja das ist richtig. Daher solltest Du vor der Unterschrift den für Dich zuständigen Afa-BErater (Wohnort zuständigen) aufsuche. Nimm die Unterlagen mit. Frage nach, was wäöre wenn. Laß Dir eventuelle nicht zu verhängende Sperrfristen schriftlich bestätigen. Berufe Dich bezüglich Auskunft auf das SGB I §15, Beratung SGB I §14. Nimm Dir am besten noch jemanden als Zeugen zu diesem Termin mit. Dies ist keine Rechtsberatung, nur ein Tipp, für Rechtsberatungen sind hierfür ausgebildete berechtigte PErsonen Institutionen aufzu suchen. Daher hier keinerlei Haftung. Also euch allen viel Glück. Tauscht euch gegenseitig aus, das hilft, auch entsprechend bei der Entscheidungsfindung und spart Zeit.
Comment Re: Wird NSN Berlin doch geschlossen ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 10:30
@ Mi 0826 In großen Teilen hast Du ja recht. Die große Ausnahme ist eben einfach bei Betriebsschließungen, eben so wie es in München war. Da hatten diejenigen, die gehen sollten keinerlei Chancen, wenn sie bleiben wollten. Eben die Alternative Klagen war daher wohl einer der schlechtesten. Trotz alledem ist es besonders wichtig, das ihr euch nicht auseinanderdividieren last. Haltet zusammen, fangt euch gegenseitig auf. Schaut euch die Angebote an, auch wenn ihr keines erhaltet, informiert euch. Wie sehen die Alternativen aus?
Comment Re: Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 10:08
Ist es korrekt, dass man mit der Unterschrift unter einen http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebungsvertrag automatisch auf mindestens 3 Monate ALG1 verzichtet? "Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Verringerung der Anspruchsdauer... Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, wirkt - wie bei einer eigenen Kündigung - an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit und verursacht dadurch seine Beschäftigungslosigkeit. Hat der Arbeitnehmer dafür keinen wichtigen Grund, kommt es nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III beim Arbeitslosengeld zu einer in der Regel zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Der Arbeitslosengeldanspruch mindert sich um die Tage der Sperrzeit, mindestens aber um ein Viertel der Anspruchsdauer (§ 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III)."
Comment Re: Wird NSN Berlin doch geschlossen ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.08.2013 09:13
Ich glaube, die sogenannte Vielleicht-Liste von Berlin enthält wieder die Namen der Leute, die schon am 01.November 2012 von NSN angeschrieben wurden:<br /> "Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Arbeitsplatz aufgrund der Neuausrichtung von NSN in Deutschland künftig entfallen wird."<br /> Da der jeweilige Arbeitsplatz immer noch entfallen ist und von NSN die Information auch nicht zurückgezogen wurde, sind das garantiert die potentiellen Kandidaten.
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