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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 17:15
Ich suche nicht nur die allgemeinen Infos aus dem Netz sondern die realen Infos (Praxiserfahrung) von Betroffenen und deren Hinweise im Steuerbescheid, der inzwischen bereits da sein sollte. Mein Steuerberater weiss viel, aber er hat leider nicht immer optimal beraten. Trotzdem danke für deinen Beitrag.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 17:07
Hallo @all es gibt Internet,wo Ihr ja auch alle seit, intelligent(ere) finden ein Ergebnis,und wissen was Sache ist. andere sollten eben einen Steuerberater zu Rate ziehen,kostet zwar etwas , ob die "Fünftelregelung" aber Anwendung findet?????
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 16:54
Ob die 1/5-R kommt oder nicht, entscheidet de FA-Beamte. Das ist eine Ermessensentscheidung. Ausserdem bringen dir die paar Kröten rein gar nichts. Entscheidend ist, ob du nochmal einen Job kriegst.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 15:03
Es steht im Bescheid nicht, dass die 1/5-Regelung nicht angewendet werden kann. Daher frage ich nach, was in den Bescheiden der anderen Betroffenen drin steht oder wer es verstanden hat und erklären kann. Daher kein full stop.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 14:59
Anonymous User hat geschrieben: Nochmal (zum x-ten Mal): Ich will nicht die Aufstockungsbeiträge (wie im Fall Düsseldorf) der 1/5-Regelung unterziehen und ich will diesbezüglich auch nicht vors Gericht. Ich will die Abfindung aus 2012 in 2012 der 1/5-Regelung unterziehen und hocke noch bis zum Ende in 2014 in der Transfergesellschaft. Wenn es hinreichend klar wäre, dann wäre Ruhe. Wie dir das FA bereits mit dem Bescheid mitgeteilt hat, kann bei dir die 1/5 Regelung nicht angewendet werden ''''''''''''''''''''''''''''''''''''ENDE'''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 14:46
Nochmal (zum x-ten Mal): Ich will nicht die Aufstockungsbeiträge (wie im Fall Düsseldorf) der 1/5-Regelung unterziehen und ich will diesbezüglich auch nicht vors Gericht. Ich will die Abfindung aus 2012 in 2012 der 1/5-Regelung unterziehen und hocke noch bis zum Ende in 2014 in der Transfergesellschaft. Wenn es hinreichend klar wäre, dann wäre Ruhe.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 14:35
Anonymous User hat geschrieben: Ich würde ja nicht fragen wenn es (mir) klar ist! Ist es aber immer noch nicht. Also: Seit wann zählen Aufstockungsanteile zum KUG (beim regelmäßigen Gehalt) als Abfindungszahlung, wenn die beE am Ende und ohne weitere Abfindung (Sprinterprämie oder eigentliche Abfindung) verlassen wird? Es ist doch schon wirklich hinreichend erklärt worden, aber da ihr ex-NSN'ler ja immer alles vor dem Gericht geklärt haben wollt: Finanzgericht Düsseldorf, 25.10.2010, Az 11 K 2909/09 E
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 14:29
Und bitte auch keine Hinweise bezüglich beE-Ende in 2012.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 14:27
Es steht nicht im Vertrag, dass die 1/5-Regel bei der Besteuerung zur Anwendung kommt (oder auch nicht). Hat hier bisher keiner behauptet. Daher frage ich nach und mir ist es immer noch nicht klar.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 14:16
So, so der Vertrag ist bindend... Und wo genau steht im Vertrag, daß für euch die 1/5 Regel bei der Besteuerung eures Einkommens zur Anwendung kommt? Wieder so ein paar Schlaumeier, die den IA & SP vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrag nicht gelesen haben. Und auch jetzt sind die nach eigener Einschätzung hochqualifizierten IT Experten nicht in der Lage Google zu benutzen. Deshalb hier noch ein Tip für die Zeit nach de BeE.. Bundessozialgericht: Abfindung sind auf Arbeitslosengeld II anzurechnen
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 14:02
Anonymous User hat geschrieben: Gemäß Vertrag haben wir 70% / 80% vom Bruttogehalt. Der Rest ist meiner Meinung nach egal. Der Vertrag ist bindend. Was die Firma von wo dazu bekommt, kann uns eigentlich egal sein. Und im Vertrag steht nichts von KUG. Bei mir steht es im Vertrag...
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 13:46
Anonymous User hat geschrieben: Dann dürfte derjenige, der die beE in 2013 oder am Ende 2014 verlässt (und dann auch erst die Abfindung haben wollte), niemals die 1/5-Regelung anwenden können, da er Abfindungszahlungen ja über mehrere Jahre verteilt erhalten hätte. Hiervon war in den damaligen Hinweisen der Personalabteilung schon mal nicht die Rede! Leistungen, die die Transfergesellschaft auszahlt, als "soziale Fürsorge" zu interpretieren und dann auch noch selber einsteckt im Falle einer Ruhendstellung - das zu begreifen fällt mir schwer. Gemäß Vertrag haben wir 70% / 80% vom Bruttogehalt. Der Rest ist meiner Meinung nach egal. Der Vertrag ist bindend. Was die Firma von wo dazu bekommt, kann uns eigentlich egal sein. Und im Vertrag steht nichts von KUG.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 13:42
Dann dürfte derjenige, der die beE in 2013 oder am Ende 2014 verlässt (und dann auch erst die Abfindung haben wollte), niemals die 1/5-Regelung anwenden können, da er Abfindungszahlungen ja über mehrere Jahre verteilt erhalten hätte. Hiervon war in den damaligen Hinweisen der Personalabteilung schon mal nicht die Rede! Leistungen, die die Transfergesellschaft auszahlt, als "soziale Fürsorge" zu interpretieren und dann auch noch selber einsteckt im Falle einer Ruhendstellung - das zu begreifen fällt mir schwer.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 13:26
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Die Transfergesellschaft hat den selben Zweck, wie die Abfindung... Die Abmilderung der sozialen Härte nach dem Arbeitsplatzverlust. Genau, auch durch den Umstand belegt, daß die Zahlungen der Abfindung und der Aufstockung des TKuG durch den selben Sozialplan geregelt worden ist. Soweit richtg. Im Amtsdeutsch: Die Aufstockung des KUG-Geldes in der Transfergesellschaft ist als zusätzliche Leistung der “sozialen Fürsorge” zu sehen. Wer also 2012 die BeE wieder verlassen hat kann die 1/5 Regelung auf Abfindung + Aufstockung geltend machen. Wer 2013 noch in der BeE ist, nicht, denn die Zahlungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 12:45
Der Abfindungsanspruch ensteht mit und durch Datum des Austritts 30.04.2012. Die Transfergesellschaft ist ein "neuer Arbeitgeber" und wäre die Abfindung nicht gezahlt worden, so wäre ja wohl nicht die Transfergesellschaft verklagt worden sondern der ehemalige Arbeitgeber. Es geht um den Anspruch, nicht wer auszahlt. Die Zahlungen in der Transfergesellschaft gelten wohl als Entgelt und nicht als Abfindung. Daher erneut die Frage an euch: Wieso kann die 1/5-Regelung bei (ich nehme jetzt mal der Einfachheit halber an) fehlender Sprinterprämie nicht für das Jahr 2012 angewendet werden? Bei wem wurde dies im Steuerbescheid begründet und falls ja wie wurde es begründet?
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 12:27
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Gab auf der letzten IGM die Auffassung, Abfindung war von NSN GmbH&Co; KG, Sprinterprämie von der NSN TG GmbH -damit von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern und haben damit nichts mit einander zu tun - Aufstockung in der NSN TG GmbH ist damit Arbeitsentgeld und keine Abfindung. Sreuerberater fragen - dann gibt es noch Rechtsanwälte für Steuerrecht! Der Firmenname auf der Abrechnung mit der Abfindung lautet: Nokia Siemens Networks Transfergesellschaft mbH Das habe ich schwarz auf weiß vor mir liegen, also lieber IGM'ler - hört auf, so einen Sscheiß zu verbreiten. Das was wir in der BEE bekommen ist Entgeld und nichts anderes. Das ALG1 wird dann auch daraus berechnet. Mit Abfindung hat das nichts zu tun.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 11:55
Anonymous User hat geschrieben: Die Transfergesellschaft hat den selben Zweck, wie die Abfindung... Die Abmilderung der sozialen Härte nach dem Arbeitsplatzverlust. Genau, auch durch den Umstand belegt, daß die Zahlungen der Abfindung und der Aufstockung des TKuG durch den selben Sozialplan geregelt worden ist.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 11:27
Anonymous User hat geschrieben: Gab auf der letzten IGM die Auffassung, Abfindung war von NSN GmbH&Co; KG, Sprinterprämie von der NSN TG GmbH -damit von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern und haben damit nichts mit einander zu tun - Aufstockung in der NSN TG GmbH ist damit Arbeitsentgeld und keine Abfindung. Sreuerberater fragen - dann gibt es noch Rechtsanwälte für Steuerrecht! Der Firmenname auf der Abrechnung mit der Abfindung lautet: Nokia Siemens Networks Transfergesellschaft mbH Das habe ich schwarz auf weiß vor mir liegen, also lieber IGM'ler - hört auf, so einen Sscheiß zu verbreiten.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 11:26
Anonymous User hat geschrieben: Gab auf der letzten IGM die Auffassung, Abfindung war von NSN GmbH&Co; KG, Sprinterprämie von der NSN TG GmbH -damit von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern und haben damit nichts mit einander zu tun - Aufstockung in der NSN TG GmbH ist damit Arbeitsentgeld und keine Abfindung. Sreuerberater fragen - dann gibt es noch Rechtsanwälte für Steuerrecht! Der Firmenname auf der Abrechnung mit der Abfindung lautet: Nokia Siemens Networks Transfergesellschaft mbH Das habe ich schwarz auf weiß vor mir liegen, also lieber IGM'ler - hört auf, so einen Sscheiß zu verbreiten.
Comment Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2013 11:10
Gab auf der letzten IGM die Auffassung, Abfindung war von NSN GmbH&Co KG, Sprinterprämie von der NSN TG GmbH -damit von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern und haben damit nichts mit einander zu tun - Aufstockung in der NSN TG GmbH ist damit Arbeitsentgeld und keine Abfindung. Sreuerberater fragen - dann gibt es noch Rechtsanwälte für Steuerrecht!
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