Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
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Re: Eintrittsgebuehr & Steuern — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.04.2012 01:11
- Habe heute Antwort von meinem Finanzamt bekommen: <br> Fazit: Man betrachtet Abfindung und Sprinterprämie als zwei Teile einer Abfindung! Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Jahren (offiziell: Veranlagungszeiträumen) erfolgt, wird die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen. <br> Die HR Payroll wird aber bei Auszahlung der Abfindung in 2012 nach Anwendung der Fünftelregelung auszahlen. <br> Das bedeutet: potenziell wird vom Arbeitgeber in 2012 zu wenig Steuer einbehalten. <br> Daher mein Rat: in diesem Fall die zu wenig gezahlte Steuer gut anlegen, und sich über den Zinsgewinn aus dem kostenlosen Steuerdarlehen freuen. Wenn dann wegen Auszahlung der Sprinterprämie im Folgejahr die Steuernachforderung kommt, dann ist das Geld noch da. Wenn keine Nachforderung kommt, dann hat man etwas zurückgelegt. :-)
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Re: Eintrittsgebuehr & Steuern — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.04.2012 01:10
- Habe heute Antwort von meinem Finanzamt bekommen: <br> Fazit: Man betrachtet Abfindung und Sprinterprämie als zwei Teile einer Abfindung! Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Jahren (offiziell: Veranlagungszeiträumen) erfolgt, wird die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen. <br> Die HR Payroll wird aber bei Auszahlung der Abfindung in 2012 nach Anwendung der Fünftelregelung auszahlen. <br> Das bedeutet: potenziell wird vom Arbeitgeber in 2012 zu wenig Steuer einbehalten. <br> Daher mein Rat: in diesem Fall die zu wenig gezahlte Steuer gut anlegen, und sich über den Zinsgewinn aus dem kostenlosen Steuerdarlehen freuen. Wenn dann wegen Auszahlung der Sprinterprämie im Folgejahr die Steuernachforderung kommt, dann ist das Geld noch da. Wenn keine Nachforderung kommt, dann hat man etwas zurückgelegt. :-)
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Re: Wer von Euch hat schon etwas gegen (/für) den IGM Bonus unternommen? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.04.2012 00:33
- Es ist praktisch egal, ob es 1, 2 oder 3 Jahre dauert. Wenn man gewinnt, bekommt man das Geld rückwirkend ausbezahlt. Nichts ist verloren.
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Re: Na hurra, wir haben alle nun Angst vor dem Betriebsrat — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.04.2012 00:17
- Ich gebe Dir vollkommen recht, aber leider gibt es in unserem Fall viel zu viele Ceasaren und nur ganz wenige BRutse<br> Schon seltsam, wie diese es geschafft haben so viele zu ermorden....
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Re: Öffentlichkeitsarbeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 23:53
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Ehrlich gesagt warte ich auch schon darauf, dass mal jemand eine Strafanzeige stellt; z.B. wegen Verdacht auf Erpressung in 1.600 Fällen Ganz abwegig ist das nicht. Als Kläger reicht ein Einziger. Zur Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und den Erfolgschancen einer Klage reicht 1€ von jedem der 1600. Wird wirklich Klage erhoben legt eben jeder nochmal einen Fünfer drauf. Dafür gäbe es dann viel Spass und Genugtuung. ------------------------------------------------------------------- Ich denke, §240 StGB würde besser passen: "Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung" schreibt Wikipedia; Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle gemacht werden, Prozesskosten würden auch nicht anfallen, wenn der Staatsanwalt anklagt.
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Re: Öffentlichkeitsarbeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 23:09
- Das Empörende ist: die wenigen beE-Verweigerer können jetzt zwar klagen, wenn sie denn gekündigt werden; aber sie haben schlechte Karten, obwohl sie objektiv betrachtet im Recht sein dürften: mangels Betriebsratswiderspruch wird das Gehalt vorläufig nicht weitergezahlt; sie haben die Beweislast, grobe Fehler bei der Auswahl nachzuweisen, was sehr schwierig sein wird, obwohl jeder weiß, dass die gemacht wurden.
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Re: Öffentlichkeitsarbeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 22:15
- Anonymous User hat geschrieben: Ehrlich gesagt warte ich auch schon darauf, dass mal jemand eine Strafanzeige stellt; z.B. wegen Verdacht auf Erpressung in 1.600 Fällen Ganz abwegig ist das nicht. Als Kläger reicht ein Einziger. Zur Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und den Erfolgschancen einer Klage reicht 1€ von jedem der 1600. Wird wirklich Klage erhoben legt eben jeder nochmal einen Fünfer drauf. Dafür gäbe es dann viel Spass und Genugtuung.
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Re: Wer von Euch hat schon etwas gegen (/für) den IGM Bonus unternommen? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 22:05
- Ja - RA rechnet mit 2-3 Jahren bis zum BAG, das spielt aber keine Rolle der Rechtsanwalt muß es ja ohne uns abwickeln. Wichtig ist, es sind Klagen gegen die Gmbh & Co KG (= 10.000€ Abfindung) und die Transfergesellschaft (=10% Bonus) zu richten.<br><br>Dass sich die Geschäftsführung und die IGM sicher fühlen müssen oder es zumindest sagen, ist doch klar - sonst könnten die gleich zahlen. <br>Aber die bisherige Rechtssprechung gibt uns recht ;-) - keiner muß einem roten Lügenverein beitreten...
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Re: Öffentlichkeitsarbeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 21:56
- Ehrlich gesagt warte ich auch schon darauf, dass mal jemand eine Strafanzeige stellt; z.B. wegen Verdacht auf Erpressung in 1.600 Fällen - oder ähnlichen schlimme Dinge. Die Juristen, mit denen wir bisher gesprochen haben waren Arbeitsrechtler - aber das Ding hier? Vieleicht hat das etwas mit Strafrecht zu tuen ? Ja, es würde mich freuen, wenn dieser Sauerei ein Riegel vorgeschoben werden würde. Kein Problem, wenn dabei die ganze Siemens AG krachen geht. Wann sind das nächste mal Wahlen zum Deutschen Bundestag? Na, wenn das kein gefundenes Fressen für Gregor Gysi ist oder für die Genossen von der SPD.
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Re: Wer von Euch hat schon etwas gegen (/für) den IGM Bonus unternommen? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 21:32
- Die können das ja gerne Aussitzen, in der BeE hat man ja genug Zeit, im übrigen erledigt das ja alles der Rechtsanwalt. Den Spaßßßß würd ich mir gönnen :-)
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Re: Na hurra, wir haben alle nun Angst vor dem Betriebsrat — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 21:23
- Auch Du BR utus...........obwohl ich grundsätzlich ein großes Verständniss für den BR habe, hier für das Wohl so vieler KollegenInnen verhandeln zu müssen....es ist kein leichter Job und hat denen etliche schlaflose Nächte gekostet....aber das Ganze ist dann so plötzlich mit so schlechtem Ergebniss gekommen.....ich fühle mich wie Ceasar.
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Re: Kann ich meine Handynummer bei Übertritt in die bE behalten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 21:18
- Anonymous User hat geschrieben: Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Die Handyverträge sind zum 30.4.2012 gekündigt, die SIM-Karten sind ab dem 1.5. ungültig. Ein Übertrag der Nummern auf andere Verträge ist nicht möglich. Auch hier: Keine Ausnahmen. Weitere Details will die Personalabteilung morgen (18.4.) per Email bekanntgeben. ..... Danke für den freundlichen Hinweis. Ich habe die Info auf der BR Seite erst danach gesehen.
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Re: *** Es wird eine beE 2012 Mailingliste geben*** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 20:40
- treffen sollten sich die beE-ler am Wittelsbacher Platz.<br> Vermutlich jetzt noch nicht gleich, sondern so nach rund einem Jahr, wenn jedem klar ist, dass dieses Wirtschaftssystem Leute über 50 nicht mehr haben will.
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Re: Kann ich meine Handynummer bei Übertritt in die bE behalten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 20:26
- Du musst sogar Deinen Laptop und den RLA Dongle abgeben. Unverschämt, was? Sieh es mal so: ein erster Schritt zu mehr Unabhängigkeit.
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Re: Wer von Euch hat schon etwas gegen (/für) den IGM Bonus unternommen? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 20:08
- Nach meinen Informationen ist da jeder selber seines Glückes Schmied. Das heisst, wenn einer erfolgreich ist, wird das nicht automatisch auf alle anderen angewandt. Und noch was: die Geschäftsführung fühlt sich dabei extrem sicher und wird durch ALLE Instanzen gehen. Das dauert Jahre. Die wollen das aussitzen.
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Re: Kann ich meine Handynummer bei Übertritt in die bE behalten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 18:05
- die private nicht und die dienstliche brauchst Du nicht mehr
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Re: Na hurra, wir haben alle nun Angst vor dem Betriebsrat — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 18:06
- vor dem hatte ich zwar noch nie Angst, aber die Unfähigkeit, gerade des Schönlings, und das Nichtinteresse an den Wählern war schon frappierend. Standardsatz: wir wissen von nichts.! Immer! Das hält sich bis heute. Ich hab immer gelacht - jetzt nicht mehr. Aber ich darf mir wegen den IGM-Unfähigen auch einen neuen BR suchen.
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Re: Öffentlichkeitsarbeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 18:02
- Anonymous User hat geschrieben: Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Gesetzgeber diesem Treiben in Zukunft einen Riegel vorschieben würde. Sonst sind die ganzen Kündigungsschutzgesetze in Zukunft nur noch Makulatur. Dass in München 2000 Arbeitsplätze gerettet werden konnten, ist natürlich schön, aber das Ziel hätte sein müssen: 2000 Arbeitsplätze retten UND dabei die Kündigungsschutz-Regeln beachten. ------------------------------ Ich fürchte der Gesetzgeber, zumindest wie er sich zur Zeit darstellt, findet das alles gar nicht so schlimm. Versuche, das Kündigungsschutzgesetz "auszuhebeln" gibt´s bei den Wirtschaftsliberalen (und da gehören auch weite Kreise der CDU/CSU dazu) immer wieder. Denen kommt die trickreiche Lösung NSN grade recht. Was die Arbeitsrichter davon halten, werden wir noch sehen. Schlimm ist das komplette Versagen des BR, er hat nicht nur die Möglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes nicht genutzt, sondern den Betroffenen auch (fast) jede Möglichkeit genommen, sich zu wehren. §1 Absatz 5 des Kündigungsschutzgesetzes (Namenslisten) geht davon aus, dass der BR, wenn er sich denn schon auf solche Namenlisten einlässt, weiß, was er tut. Dass die Namen in sozialer Auswahl auf die Liste kommen, ist dabei Voraussetzung. NSN behauptet, das getan zu haben, der BR hatte gar keine Möglichkeit das zu überprüfen und wenn man sich umhört, muss man feststellen, dass von sozialer Auswahl in vielen Fällen nicht die Rede sein kann. Ich hoffe, allein das wird beim Arbeitsgericht keinen Bestand haben. NSN hat aber auch so sein Ziel schon erreicht. Es wird nur sehr Wenige geben, die den erzwungenen Gang in die beE verweigert haben. Die paar Kündigungsschutzklagen sitzt NSN so oder so aus.
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Re: Ungereimtheiten bei der BR Versammlung in Düsseldorf — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.04.2012 17:08
- Wegen Folien: Ich hatte sie gestern dort geshen, heute finde ich sie nicht mehr :-(
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Re: *** Es wird eine beE 2012 Mailingliste geben*** — erstellt von Administrator — zuletzt verändert: 18.04.2012 17:05
- Anonymous User hat geschrieben: Okay, prima. Wer organisiert jetzt das Sammeln der privaten Email-Adressen der beEler? Es bietet sich an, dies während des ersten Workshops in der beE zu starten. Und wie wird sichergestellt, dass da nur echte beEler draufkommen? Die Software ist installiert und ich bin gerade dabei die Oberfläche zu testen. Die Software muss außerdem mit qmail zusammen spielen ... dafür fehlt mir noch einen MX-Eintrag. Morgen geht's mit dem Testen weiter. Admin