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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:54
@Mittwoch 15:50 : wenn 10.000 Euro Abfindung fehlen, deutet das ja wohl daraufhin, dass Du als Nicht-Metaller geführt wirst. Dann kann auch Dein Gehalt nicht stimmen. Obwohl, wenn 10% Gehalt bei Dir 2.200 Euro ausmachen, möchte ich gerne mit Dir tauschen.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:50
@Mittwoch 15:45 : Ich verstehe Dein Problem aber glaube mir, Du wirst Dich schwer tun, jemanden bei NSN zu finden, der Dir das ganz genau erklären kann. Letztendlich liegt hinter der ganzen Berechnung des Bruttos eine Schattenrechnung, die sicherstellt, dass nicht du sondern NSN die ganzen Vorteile bzgl. der SV- und Steuerfreiheit bestimmter Bruttobestandteile kassierst.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:50
Bei mir fehlen etwa 2.200 Euro Gehalt und 10.000 Euro Abfindung.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:49
Wieviel Rentenbeitraege wurden bei Euch aufgefuehrt,gab es eine x%ige Aufstockung auf den KUG-Anteil?
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:46
@Mittwoch 15:37: bitte nicht den Fehler begehen und irgendwie ein nachvollziehbares Bruttogehalt im Entgeltnachweis erwarten. Die dahinterliegenden SAP-Algorithmen sind unergründlich. Wichtig ist, ob das Netto am Ende stimmt.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:45
Anonymous User hat geschrieben: Um zu prüfen, ob da was faul ist, schaut Ihr Euch am besten Euer Netto an und rechnet mit einem der Brutto/Nettorechner im Internet aus, was bei Eurem 70%/80% Brutto, Eurer Steuerklasse und Euren Kinderfreibeträgen als Netto rauskommen sollte. Das sollte ziemlich genau mit dem auf dem Entgeltnachweis übereinstimmen. Wenn ich diese Rechnung mache passt es. Nur sieht so eine nachvollziehbare Gehaltsabrechnung aus?
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:42
Ich muss gestehen, dass ich meine beE-Abrechnungen in der TKUG-Zeit nie wirklich verstanden habe. Nachdem das Netto aber letztendlich richtig war, war's mir dann irgendwann auch einfach egal. Wie gesagt tauchten damals bei mir insgesamt vier Position auf, sowie eine fünfte /101 Gesamtbrutto, die genau der Summe der anderen vier ansprach. Die vier waren: /64B KuG St+SV auf /64a, /644 Kug Zuschuß (netto), 1000 Gehalt, /692 KuG Leistung.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:37
War der Bruttobetrag entsprechend der Regelung: Das BruttoMonatsEinkommen ist das 13,5-fache des bisherigen BruttoMonatsEinkommens dividiert durch zwölf ?
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:28
Anonymous User hat geschrieben: Ich war der Anonymus von 12:57 im Mittagstief Der Bruttobetrag taucht gar nicht auf auf der Abrechnung, das verwirrt schon. .. und was bedeute dann der Posten Bruttoentgelt /101 Gesamtbrutto ?
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:24
Bei der 2009er beE gab's im ersten Jahr auch T-KUG und einige Neuberechnungen seitens HR. Bei uns war's so: Auf dem Entgeltnachweis waren sowohl das T-KUG als auch der Aufstockungsbetrag von NSN ausgewiesen (insgesamt bei mir 4 Posten). Sozialabgaben: nur auf den Aufstockungsbetrag fallen diese an, da T-KUG SV-frei. Deshalb taucht auf dem Entgeltnachweis ein viel kleinerer Betrag als sonst auf. Gleiches gilt für die Steuer. Auch hier werden nur die Steuern auf den Aufstockungsbetrag abgezogen (die Nachzahlung wegen des Progressionsvorbehalts macht Ihr dann mit der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr). Um zu prüfen, ob da was faul ist, schaut Ihr Euch am besten Euer Netto an und rechnet mit einem der Brutto/Nettorechner im Internet aus, was bei Eurem 70%/80% Brutto, Eurer Steuerklasse und Euren Kinderfreibeträgen als Netto rauskommen sollte. Das sollte ziemlich genau mit dem auf dem Entgeltnachweis übereinstimmen.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:24
Ich war der Anonymus von 12:57 im Mittagstief <br><br> 1. Abfindung natürlich 12* Monatsgehalt + 10.000 Euro <br><br> 2. Anscheinend war die sonstige Abrechnung tatsächlich alles NETTO:<br> Wenn ich das richtig sehe dann gibts da das Geld netto das 80% Brutto ergeben hätte<br> Der Bruttobetrag taucht gar nicht auf auf der Abrechnung, das verwirrt schon.<br> Bottom line ich denke meine Abrechnung ist ok
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 15:24
Anonymous User hat geschrieben: #wird das Transfer-KUG von der Arge ausgezahlt oder von NSN TG? Ich versteh die Abrechnung nicht. NSN TG zahlt aus, Arge bezuschußt nur. Der Arbeitgeber stellte eine Antrag, siehe http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-Kug-107-Leistungsantrag-ab-01-2012.pdf
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 14:22
#wird das Transfer-KUG von der Arge ausgezahlt oder von NSN TG? Ich versteh die Abrechnung nicht.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 12:59
Bei mir das gleiche: - Resturlaub falsch - Gesamtbrutto falsch, viel zu niedrig entspricht nicht den Regelungen im Dreiseitigen Vertrag. Erst wenn diese Basisdaten nachvollziehbar sind kann man die sonstige Abrechnung bewerten. Ich vermute mal wieder einen NSN "Meisterleistung" oder System?
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 12:58
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Der Gehaltszettel kam per Post. Die Abfindung war bei mir korrekt (12 * 80% Monatsbrutto plus 10.000) Was seltsam war war das Mai-Gehalt: Das waren bei mir knapp 60% vom Monatsnetto Kommt da noch was nach (vielleicht aus einer anderen Quelle???) oder war das ein Fehler? Wieso 80% Monatsbrutto? Es waren volle Esq12 Monatsgehälter + 10.000 Euro. Wieso 80% Monatsbrutto? Es waren volle 12 Monatsgehälter + 10.000 Euro.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 12:57
Anonymous User hat geschrieben: Der Gehaltszettel kam per Post. Die Abfindung war bei mir korrekt (12 * 80% Monatsbrutto plus 10.000) Was seltsam war war das Mai-Gehalt: Das waren bei mir knapp 60% vom Monatsnetto Kommt da noch was nach (vielleicht aus einer anderen Quelle???) oder war das ein Fehler? Wieso 80% Monatsbrutto? Es waren volle Esq12 Monatsgehälter + 10.000 Euro.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 12:44
auch bei mir fehlerhafte Abrechnung Abfindung zwar richtig berechnet, aber es ist nicht nachvollziehbar wie das beE Gehalt zustande kam, jedenfalls ist es viel zu niedrig
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 12:17
Der Gehaltszettel kam per Post. <br><br> Die Abfindung war bei mir korrekt (12 * 80% Monatsbrutto plus 10.000)<br><br> Was seltsam war war das Mai-Gehalt: Das waren bei mir knapp 60% vom Monatsnetto <br><br> Kommt da noch was nach (vielleicht aus einer anderen Quelle???) oder war das ein Fehler?
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 11:37
Wenn ich die paar Posts hier lese schwant mir Schlimmes. Für diejenigen unter euch, die dieses Jahr noch einen neuen Job antreten könnte auch dieses Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf interessant sein. http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/besteuerung-von-aufstockungsbetraegen-zum-transferkurzarbeitergeld-326331 Danach unterliegt nicht nur die Abfindung sondern auch der NSN Aufstockungsbetrag zum Transferkurzarbeitergeld der Fünftelregelung. Ob die NSN Abrechnungsexperten das packen? :-) Laut http://www.akademie.de/wissen/abfindungen-steuern-sozialversicherung/fuenftelregelung ist NSN dazu verpflichtet.
Comment Re: fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2012 11:30
Das ist ja typisch, auch meine Abrechnung ist völlig falsch. Das beE Gehalt ist viel zu niedrig (das sind nicht mal 70 %) und bei der Abfindung fehlen auch ein paar hundert Euro. Und ans Telefon geht natürlich auch keiner!!!
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