Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
01.11.2013 20:56
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Was ist denn das für ein Schwachsinn ?? Natürlich wird der BR auf seinen Forderungen bestehen, also auf dem Abbau von "Consultants" (externen Beratern = Leiharbeitskräfte) zugunsten der eigenen Mitarbeiter, welche zum Teil durch diese Consultants von ihrem Arbeitsplatz verdrängt wurden. Alles andere macht wirklich keinen Sinn und würde die Mitarbeiteranzahl weiter schrumpfen lassen. Wie lange das Spiel noch weitergeht, ist freilich fraglich und ein Fall für die Glaskugel.
Anonymous User hat geschrieben:
Was ist denn das für ein Schwachsinn ?? Natürlich wird der BR auf seinen Forderungen bestehen, also auf dem Abbau von "Consultants" (externen Beratern = Leiharbeitskräfte) zugunsten der eigenen Mitarbeiter, welche zum Teil durch diese Consultants von ihrem Arbeitsplatz verdrängt wurden. Alles andere macht wirklich keinen Sinn und würde die Mitarbeiteranzahl weiter schrumpfen lassen. Wie lange das Spiel noch weitergeht, ist freilich fraglich und ein Fall für die Glaskugel.########################### Thema verfehlt - 6 setzen
Falls der Gerichtstermin gemeint ist: http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/news/nsn-prozesslage-september-2012/
Anonymous User hat geschrieben:
Falls der Gerichtstermin gemeint ist: http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/news/nsn-prozesslage-september-2012/<br/> Nein darum geht es nicht sondern um die Tarifliche Schiedsstelle die sich im Oktober auf die KW 50 vertagt hat.
Anonymous User hat geschrieben:
Nein, es soll ein Schiedsgericht oder Schlichtung zwischen NSN und der IGM + 1 Richter geben um das Thema Brutto/Netto aussergerichtlich zu klären.
Falls der Gerichtstermin gemeint ist: http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/news/nsn-prozesslage-september-2012/
Nein, es soll ein Schiedsgericht oder Schlichtung zwischen NSN und der IGM + 1 Richter geben um das Thema Brutto/Netto aussergerichtlich zu klären.
Zitat von Carsten Riedl vom 25.10:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute nur kurz zum Thema Schiedsstelle:
Tarifliche Schiedsstelle vertagt sich
Am Dienstag dieser Woche tagte die Tarifliche Schiedsstelle unter dem Vorsitz von Ex- Landesarbeitsgerichtspräsident Dr. Werner Wolff. Zur Erinnerung: Es geht um die Frage, ob NSN in der beE während des Bezuges von Transfer-Kurzarbeitergelds den tarifvertraglich abgesicherten Entgeltanspruch erfüllt. Aufgrund der komplexen Thematik und der unterschiedlichen Auffassungen des Arbeitgebers und der IG Metall, musste die Tarifliche Schiedsstelle nach mehrstündiger Verhandlung vertagt werden. Die nächste Sitzung wurde für die KW 50 terminiert. Ein früherer Termin war aufgrund von Terminkollisionen und Urlauben des Vorsitzenden und der Beisitzer nicht möglich.
Ich bin auch mal gespannt, ob es zum 14.12. (ende KW50) hierzu endlich ein erhellendes Ergebnis geben wird
Die IGM will das Thema doch nur auf kleiner Flamme köcheln. Die haben doch keinerlei Interesse, dass öffentlich wird, dass der Vertrag, den sie ausgehandelt haben, Pfusch ist. (denke da auch daran, dass die Ruhendstellungen keine Laufzeitverlängerung der beE bewirken oder als Ausbildungsbudget verwendet werden, was nun wirklich eine Riesensauerei ist).
Warum diese Firma es nicht fertig bringt den MA zu erklären, wie sie die Lohnabrechnung machen. Dies hätte max. zwei Stunden in einer offenen IGM Veranstaltung bedurft. Da treiben sie sich lieber in Schlichtungen und Prozessen rum - da haben sie dann Zeit - für mich eine Mißachtung der MA - ist auch nicht neu.
- jeder kann dann entscheiden was er macht. Der Vertrag ist eindeutig - Brutto 70/80% * 1,15 wird bezahlt - Sozialversicherung wird vom Brutto bezahlt - eigener Abschnitt - d.h nicht vom Kug oder so. hier ein Beispiel der Argentur:
Bruttoarbeitsentgelt (ohne Kurzarbeit) = 2.500,00 €; während der Kurzarbeit wird ein Entgelt von 1.500,00 € erzielt. Auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ist die Steuerklasse III und ein Kinderfreibetrag von 1,0 eingetragen = Leistungssatz 1. Sollentgelt = 2.500,00 € = rechnerischer Leistungssatz 1.234,25 € Istentgelt = 1.500,00 € = rechnerischer Leistungssatz 793,95 € Kug = 440,30 € Weitere Einzelheiten über die Bemessung des Kug ergeben sich aus den „Hinweisen zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen.pdfg)“.
- jeder kann dann entscheiden was er macht. Der Vertrag ist eindeutig - Brutto 70/80% * 1,15 wird bezahlt - Sozialversicherung wird vom Brutto bezahlt - eigener Abschnitt - d.h nicht vom Kug oder so. hier ein Beispiel der Argentur:
Bruttoarbeitsentgelt (ohne Kurzarbeit) = 2.500,00 €; während der Kurzarbeit wird ein Entgelt von 1.500,00 € erzielt. Auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ist die Steuerklasse III und ein Kinderfreibetrag von 1,0 eingetragen = Leistungssatz 1. Sollentgelt = 2.500,00 € = rechnerischer Leistungssatz 1.234,25 € Istentgelt = 1.500,00 € = rechnerischer Leistungssatz 793,95 € Kug = 440,30 € Weitere Einzelheiten über die Bemessung des Kug ergeben sich aus den „Hinweisen zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen.pdfg)“.
Anonymous User hat geschrieben:
Die IGM will das Thema doch nur auf kleiner Flamme köcheln. Die haben doch keinerlei Interesse, dass öffentlich wird, dass der Vertrag, den sie ausgehandelt haben, Pfusch ist. (denke da auch daran, dass die Ruhendstellungen keine Laufzeitverlängerung der beE bewirken oder als Ausbildungsbudget verwendet werden, was nun wirklich eine Riesensauerei ist).Ich bei der IGM bedanken. Die haben ihr Ziel erreicht. Viele neue Mitglieder in Mch gewonnen und in der Oeffentlichkeit als Retter des Standortes gefeiert. Was will man mehr?
Ich bin auch kein Freund der IGM mehr, aber denkt daran, dass Carsten den beE-Newsletter "ehrenamtlich" schreibt. Gebt ihm das Wochenende noch Zeit, um ihn zu schreiben und dann versendet. Vielleicht hat ja auch der Termin nicht stattgefunden. Was ich eine größere Sauerei finde, dass ist was Mittwoch 11:46 schon geschrieben hat "... dass die Ruhendstellungen keine Laufzeitverlängerung der beE bewirken oder als Ausbildungsbudget verwendet werden ..." und " dass das ersparte Geld ab dem Zeitpunkt der Ruhenstellung nicht zu der Austrittsprämie" hinzugezählt wird, wenn mann dann wirklich nach der Ruhendstellung kündigt. Das ganze Vorgehen von Anfang an eine Schweinerei.
Am Freitag, 07.12.2012 fand die zweite Sitzung der tariflichen Schiedsstelle statt. Im Vorfeld hatten die IG Metall einen Experten im Wirtschaftsrecht hinzugezogen. Vorsitzender der Tariflichen Schiedsstelle war der ehemalige Präsident des Landesarbeitsgerichts München.
Nach erneut ausführlicher Diskussion über die Auslegung des §5 Abs. 3 des Transfer- und Sozialtarifvertrags und des §2 des Ergänzungstarifvertrags, konnte keine Annäherung der Parteien erreicht werden. Bei der darauf folgenden Abstimmung, wurden die Anträge der IG Metall mit den Stimmen des Arbeitgebers und des Vorsitzenden abgelehnt.
Die schriftliche Begründung der Entscheidung durch den Vorsitzenden folgt in den nächsten Wochen.
Formulierung und Vorgehensweise der Payroll war in den vorherigen beE's auch immer so. Das ist zwar kein Grund, dass es dort ebenfalls falsch gehandhabt wurde, aber ich hatte mir von Anfang an nichts anderes erhofft. Nicht umsonst steht im 3-seitigen Vertrag, dass der Progressionsvorbehalt vom beE'ler zu tragen ist.
Anonymous User hat geschrieben:
Die kollektive Beschwerde der IGM ist hiermit entschieden. Es laufen aber noch Individual-Prozesse beim Münchner Arbeitsgericht zum gleichen Thema. Ob der Spruch des Vorsitzenden der Schlichtungskommission (ein exRichter) hier präjudizierend wirken wird, wird sich noch herausstellen.
Das heisst, das war's jetzt ?
Die kollektive Beschwerde der IGM ist hiermit entschieden. Es laufen aber noch Individual-Prozesse beim Münchner Arbeitsgericht zum gleichen Thema. Ob der Spruch des Vorsitzenden der Schlichtungskommission (ein exRichter) hier präjudizierend wirken wird, wird sich noch herausstellen.
INTR hat geschrieben:
Wer kämpft kann verlieren, wer mit der IGM kämpft hat schon verloren ...
Anonymous User hat geschrieben:Das heisst, das war's jetzt ?
Die kollektive Beschwerde der IGM ist hiermit entschieden. Es laufen aber noch Individual-Prozesse beim Münchner Arbeitsgericht zum gleichen Thema. Ob der Spruch des Vorsitzenden der Schlichtungskommission (ein exRichter) hier präjudizierend wirken wird, wird sich noch herausstellen.
Wer kämpft kann verlieren, wer mit der IGM kämpft hat schon verloren ...
Die IGM ist eine Kombination aus Kungelei und Schlamperei.
Beispiele für Kungelei: Wie schnell und geräsuchlos, das bei NSN in München alles über die Bühne ging. Die Zustimmung zu Namenslisten. Der Verzicht auf Kündigungswidersprüche. Oder bei Thyssen Krupp: dass Betriebsräte dort Dienstwagen fahren und jetzt Crommes beste Verbündete sind.
Schlamperei ist, dass Ruhendstellungen von beE-Verträgen nicht zur Laufzeitverlängerung der beE dienen.
Ordentlich arbeiten tun die Herrschaften nur wenn's um den eigenen Geldbeutel geht.
Beispiele für Kungelei: Wie schnell und geräsuchlos, das bei NSN in München alles über die Bühne ging. Die Zustimmung zu Namenslisten. Der Verzicht auf Kündigungswidersprüche. Oder bei Thyssen Krupp: dass Betriebsräte dort Dienstwagen fahren und jetzt Crommes beste Verbündete sind.
Schlamperei ist, dass Ruhendstellungen von beE-Verträgen nicht zur Laufzeitverlängerung der beE dienen.
Ordentlich arbeiten tun die Herrschaften nur wenn's um den eigenen Geldbeutel geht.
wie man hört, klagen mehr als 100 Leute. Die Rechtsschutzversicherungen haben den Sachverhalt geprüft und tragen das Prozesskostenrisiko. Ich wette, die haben das sorgfältig geprüft und werden ihr Geld nicht sinnlos zum Fenster aussi schmeissen. Und wenn es bis zur hundertsten Instanz geht: ich hoffe, hier wird vorbehaltlos Aufklärung geleistet und der Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen. Es kann einfach nicht sein, dass mir 70% des letzten Gehaltes versprochen werden, und dann darf ich Steuern nachzahlen bis ich schwarz werde nur, weil da irgendwas zusammengerechnet wurde. Gelinde gesagt, ich finde das nicht in Ordnung.
Die Klagen werden bis zum BAG gehen, das war von vornherein klar. Da Tarifverträge in der Transfergesellschaft nicht gelten, ist mir völlig egal, was das asoziale IGM-Pack in der Schlichtung wieder gekungelt hat. Es gibt ja sowieso nur die Aussage der IGM, dass sie dagegen gestimmt haben. Wer's glaubt...
Anonymous User hat geschrieben:
Na und. Letztendlich wird NSN zahlen müssen. Gehaltsnachzahlungen plus Zinsen, Steuernachzahlung plus Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten. Die Mehrkosten dürften am Ende eine gute Million ausmachen, aber sie habens ja.
Die Klagen werden bis zum BAG gehen, das war von vornherein klar.
Na und. Letztendlich wird NSN zahlen müssen. Gehaltsnachzahlungen plus Zinsen, Steuernachzahlung plus Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten. Die Mehrkosten dürften am Ende eine gute Million ausmachen, aber sie habens ja.
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