Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
21.09.2014 17:55
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
@10:17 ich brauche diese Infos nicht, ich habe Sie. Nur Beleidigen oder Blöd anreden lassen muß ich mich nicht. Und Ihr Kommentar so nach dem Motto ätschi betsch ich weis es hier ist es klappt leider nicht... Also al smündiger Bürger selbst informieren und sich nicht wie ein Kleinkind oder Baby hätscheln lassen.... Erwarte von dem Beleidiger eine ernsthafte Enschuldigung, dann werde ich mir das wohlwollend überlegen.....
Anonymous User hat geschrieben:
don`t feed the troll/Vetter von DC
@10:17 ich brauche diese Infos nicht, ich habe Sie. Nur Beleidigen oder Blöd anreden lassen muß ich mich nicht. Und Ihr Kommentar so nach dem Motto ätschi betsch ich weis es hier ist es klappt leider nicht... Also al smündiger Bürger selbst informieren und sich nicht wie ein Kleinkind oder Baby hätscheln lassen.... Erwarte von dem Beleidiger eine ernsthafte Enschuldigung, dann werde ich mir das wohlwollend überlegen.....
don`t feed the troll/Vetter von DC
Dann hier mal ein hoffentlich sachdienlicher Link:
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgbiii-150-bemessungszeitraum-und-bemessungsrahmen-243-unbillige-haerte_idesk_PI10413_HI1377678.html
@Do 1847. Ich gebe gerne hilestellung, nur das ich es gar nicht gerne sehe, wenn man mich als idioten bezeichnet, mit DC gleichstellt und dann noch so frech und dreist ist informationen bzw. hilfe von mir haben zu wollen. da sollten einige erst überlegen, dann handeln. aber jetzt ist es gut und bitte zurückj zum Thema...,
Danke für den Link, aber auch da steht nix mit den hier beschriebenen 60 Monaten hin.
Es geht hier auch nicht um die Verlängerung auf 24 Monate, sondern um den Sachverhalt der Transfergesellschaft und das durch den Eintritt ein neuer Vertrag eingegangen wurde. Somit sieht die AfA damit den Bemessungszeitraum in der TG und nicht nach dem alten NSN Gehalt.
Anonymous User hat geschrieben:
"Ich gebe gene Hilfestellung ..."
Das bezweifle ich einfach (auch auf die Gefahr, dass du jetzt beleidigt bist). Du eierst schon die ganze Zeit herum und lieferst keinen Link für die 60 Monate. Immer wieder neues Hinhalten. So ein Verhalten ist trollig.
@Do 1847. Ich gebe gerne hilestellung, nur das ich es gar nicht gerne sehe, wenn man mich als idioten bezeichnet, mit DC gleichstellt und dann noch so frech und dreist ist informationen bzw. hilfe von mir haben zu wollen. da sollten einige erst überlegen, dann handeln. aber jetzt ist es gut und bitte zurückj zum Thema...,
"Ich gebe gene Hilfestellung ..."
Das bezweifle ich einfach (auch auf die Gefahr, dass du jetzt beleidigt bist). Du eierst schon die ganze Zeit herum und lieferst keinen Link für die 60 Monate. Immer wieder neues Hinhalten. So ein Verhalten ist trollig.
Und noch einmal! Es geht hier nicht um die 12 oder 24 Monate. Auch nicht um die 10% Regelung, denn mit der TG haben wir all diese versicherungspflichtigen Zeiten erfüllt und somit wäre auf diese Grundlage die Berechnung der AfA richtig.
Aber wir haben in dieser Zeit KuG bekommen und darum geht es nach meiner Auffassung. Hier würde 151 gelten.
Oder was ist immer noch mit dem "Gerücht", das 60 Monate gelten könnten und wo steht das?
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.elo-forum.org/alg/106499-berechnung-arbeitslosengeld-transfergesellschaft.html
Das mit den 60 Monaten ist Unsinn; Bemessungszeitraum 12 Monate; bei unbilliger Härte 24 Monate. Hier scheint jetzt folgendes zu passieren: 18 Monate BEE, davon 12 Monate mit Transfer KUG - 6 Monate nach § 151 Absatz 3 SGB III und 6 Monate nur Berücksichtigung des wirklichen Einkommens in der TFG (natürlich möglich dass Zeitraum auf 24 Monate ausgedehnt werden muss). Kannst Du Auszüge aus dem Widerspruchsbescheid posten mit Aktenzeichen? Oder läuft schon das Verfahren? Ist wichtig, weil in einem ganz anderen Betrieb gerade eine ähnliche Auseinandersetzung läuft. Danke!
Für die Berechnung des ALG1 ist das Gehalt der letzten 12 Monate (also BeE-Gehalt) maßgeblich. Auf Antrag kann dieser Zeitraum auf 2 Jahre ausgedehnt werden ("unbillige Härte"). Dazu muss die Differenz des sich ergebenden ALG1 aber mind. 10% betragen. Hier findest Du alle notwendigen Informationen:
< br>
https://www.siemens-transfer.de/upload/dateien/schreibenafa-jan2014.pdf
Leider scheint es wirklich so, dass ALG-1 deutlich weniger als 50% des letzten Gehalts bei Nokia Siemens Networks beträgt. In Arbeitsbescheinigung ist aufgelistet Gehalt der letzen 12 Monate seit September 13-jetzt. Die Zauber- und Rechenkünstler betrachten Bee wirklich als Gehalt. Wenn dieser Zeitraum auf 2 Jahre ausgedehnt wird ("unbillige Härte"), dann ist reicht es doch auch nur wieder bis BEE-Beginn hin?Und nicht für Zeitraum 2011/2012 wo man bei NSN noch R I C H T I G E S Gehalt bekommen hat, oder?
einfach mal im Internet nach "Arbeitslosengeld Rechner" suchen,da bekommt Ihr die richtige Berechnung
die Afa zahlt nur bis maximal 5950€ Bruttoentgelt Arbeitslosengeld egal was Ihr darüber mehr verdient habt
davon 60-max.67%
schlimmer sieht es natürlich bei den unter 5950€ verdienenden bei nur 70/80% BEE Gehalt aus
jedenfalls kommen bei keinem mehr als 50% zum jetzigen Gehalt raus
Anonymous User hat geschrieben:
einfach mal im Internet nach "Arbeitslosengeld Rechner" suchen,da bekommt Ihr die richtige Berechnung die Afa zahlt nur bis maximal 5950€ Bruttoentgelt Arbeitslosengeld egal was Ihr darüber mehr verdient habt davon 60-max.67% schlimmer sieht es natürlich bei den unter 5950€ verdienenden bei nur 70/80% BEE Gehalt aus jedenfalls kommen bei keinem mehr als 50% zum jetzigen Gehalt raus-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Da es ja bei den Beiträgen zur Sozialversicherung eine BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE gibt, gibt es eben auch ein maximales ALG1. Das liegt, je nach Steuerklasse und Anzahl Kinder bei maximal 1750 - 2100 Euro netto im Monat. Immerhin sind wir so auch krankenversichert, was bei Selbstständigen alleine schon 700 Euro Kosten pro Monat ergibt.
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