Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
21.09.2014 17:55
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE
Abgeschickt von Anonymous User am 1.März 2014 17:04Hallo, weis jemand wie sich das Arbeitslosengeld berechnet?
Ca.60% ist schon klar, aber welche Monate werden für die Berechnungsgrundlage genommen?
Ist das so richtig, das die letzten 6 Monate ohne Kurzarbeitergeld und die letzten 6 Monate vor Eintritt in die BEE genommen werden?
Die 12 Monate mit Kurzarbeitergeld werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.
Ist das so richtig?
Bitte hier keine Antworten mit 24 Monaten BEE!!! Das hilft hier nicht weiter.
Danke
http://www.elo-forum.org/alg/106499-berechnung-arbeitslosengeld-transfergesellschaft.html
Einfach mal in dem Forum Anmelden und fragen, wie der Stand der Klage ist.
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn der Arbeitgeber nachweislich die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellt, kann die AfA ein Zwangsgeld gegen ihn verhängen.
Anonymous User hat geschrieben:Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen.
Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?
Wenn der Arbeitgeber nachweislich die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellt, kann die AfA ein Zwangsgeld gegen ihn verhängen.
Ich mag keine Aussagen, die auf keinen Verweis oder einem Gesetzestext geht.
Mein Widerspruchsbrscheid sagt halt aus, dass 151 Abs. 3 Nr.1 SGBIII nicht zur Anwendung kommt, weil ein neues Arbeitsverhältnis zwischen der TG und der AN entstanden ist.
Deshalb würde ich gern wissen, wo das mit den 60 Monaten steht?
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.der-betrieb.de/content/dft,222,561636
So wie es aussieht, wird vom Arbeitsamt nur die Zeit in der Transfergesellschaft als Berechnungsgrundlage genommen.
http://www.der-betrieb.de/content/dft,222,561636
die letzten 12Monate zählen für die Berechnung des ALG1, ist ja nun kein Geheimnis.
und nach § 151 Abs. 3.1, sollte Zeit in der TKuG gezahlt wurde, so berücksichtigt werden , als wenn man vollen Lohn bekommen hätte.
Also die gleich Summe, wie die letzten Monate in der BeE.
oder habt ihr etwa geglaubt, das ALG1 wird auf Basis des Einkommens berechnet, dass ihr vor Eintritt in die BeE hattet?
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn man sich arbeitslos gemeldet hat bekommt man von der Afa eine entsprechendes Formular, das man an den Arbeitgeber weiterleitet (einmal an die Co Kg und das andere an die Transfer) Wenn Sie sich verweigern dann hat die afa entsprechende Sanktionsmittel gegen den AG. Du kannst ja schon mal vorsorglich Deine Lohnzettel der letzten 61 Monate herrichten und mitnehmen, sozusagen als Nachweis. Nochmals Einschreiben mit Rückschein, Frist setzen und über die Folgen aufklären, gleichzeitig die afa über die Weigerung informieren und um dortige Hilfe bitten, den Rest macht die Afa...
Anonymous User hat geschrieben:Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen.
Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?
Wenn man sich arbeitslos gemeldet hat bekommt man von der Afa eine entsprechendes Formular, das man an den Arbeitgeber weiterleitet (einmal an die Co Kg und das andere an die Transfer) Wenn Sie sich verweigern dann hat die afa entsprechende Sanktionsmittel gegen den AG. Du kannst ja schon mal vorsorglich Deine Lohnzettel der letzten 61 Monate herrichten und mitnehmen, sozusagen als Nachweis. Nochmals Einschreiben mit Rückschein, Frist setzen und über die Folgen aufklären, gleichzeitig die afa über die Weigerung informieren und um dortige Hilfe bitten, den Rest macht die Afa...
Anonymous User hat geschrieben:
Oh,Oh, ... Der Sinn für den Abschluss von TGs ist ein ganz anderer für Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staat. Z.B.
- Staat schönt die Arbeitslosenstatistik
- Gewerkschaften können bei Entlassungen ihr Gesicht wahren
- Arbeitgeber vermeidet das Unwort "betriebsbedingte Kündigung"
usw. 100% Ausgleich des Einkommens für den Arbeitnehmer während der TG Zeit damit du später keinen Nachteil beim ALG1 hast, hat keiner der Täter im Sinn.
Ja! Denn das ist ein Grund, warum beide Seiten eine TG abschließen. Ansonsten macht eine TG dann nur mit 100% Ausgleich Sinn.
Oh,Oh, ... Der Sinn für den Abschluss von TGs ist ein ganz anderer für Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staat. Z.B.
- Staat schönt die Arbeitslosenstatistik
- Gewerkschaften können bei Entlassungen ihr Gesicht wahren
- Arbeitgeber vermeidet das Unwort "betriebsbedingte Kündigung"
usw. 100% Ausgleich des Einkommens für den Arbeitnehmer während der TG Zeit damit du später keinen Nachteil beim ALG1 hast, hat keiner der Täter im Sinn.
Anonymous User hat geschrieben:
Dem kann ich nur zustimmen. Zuerst wird bei der Berechnung des ALG1 nur auf die letzten 12Monate geschaut. Von nsn werden die letzten 2Jahre bescheinigt, somit kann man den Härtefall prüfen lassen, was bei 18Monaten BeE-Gehalt eigentlich sinnlos ist. Nur wenn zwischen 12 und 24Monaten die Differenz mehr als 10% ist, dann werden die 24Monate zur Berechnung herangezogen. Nun wir wollten ja alle "freiwillig" in die BeE und haben da auch die Abschläge mit akzeptiert. Egal ist es nur für alle die mit ihrem BeE-Gehalt über den Max. Wert liegen.
die letzten 12Monate zählen für die Berechnung des ALG1, ist ja nun kein Geheimnis. und nach § 151 Abs. 3.1, sollte Zeit in der TKuG gezahlt wurde, so berücksichtigt werden , als wenn man vollen Lohn bekommen hätte. Also die gleich Summe, wie die letzten Monate in der BeE.
Dem kann ich nur zustimmen. Zuerst wird bei der Berechnung des ALG1 nur auf die letzten 12Monate geschaut. Von nsn werden die letzten 2Jahre bescheinigt, somit kann man den Härtefall prüfen lassen, was bei 18Monaten BeE-Gehalt eigentlich sinnlos ist. Nur wenn zwischen 12 und 24Monaten die Differenz mehr als 10% ist, dann werden die 24Monate zur Berechnung herangezogen. Nun wir wollten ja alle "freiwillig" in die BeE und haben da auch die Abschläge mit akzeptiert. Egal ist es nur für alle die mit ihrem BeE-Gehalt über den Max. Wert liegen.
@22:24 hahaha in GRoßraum München gibt es eindeutig mehr Kunden, Makler als Wohnungen am Markt. Zudem ist Dir da wohl die neue Gesetzeslage entgangen. Danach zahlt den Makler derjenige, der ihn beauftragt, nicht mehr der mieter. Da wird das Maklergeschäft wohl noch zusätzlich bei dem ein oder anderen Makler einbrechen. Als Neuling kannst Dir ja überlegen, wie deine Chancen stehen. Es sei denn man hat gigantisch viele Immobilien im Großraum München zu vertickern oder anzubieten....
@13:54 tja, ist doch schön, wenn man von Ihnen als Idiot bezeichnet wird. Fassen sie sich doch an die eigene Nase. Warum sollte ich als von ihnen bezeichneter "Idiot" ihnen weitere informationen bezüglich "60 Monate" geben? Erst pampig beleidigend werdenund dann noch informationen haben wollen. Nein Danke, suchen Sie doch weiter im Internet oder sonstwo. Ich habe und kenne die Infos und werde sie ihnen mit sicherheit nun nicht mehr nenen. LG ihr "Idiot"...
PS: lesen sie doch einfach die posts nochmals genauer durch...... Menschen die anders denken oder einfach nur anders sind zu beschimpfen ist gelinde gesagt etwa<s unter dem Niveau... Wenn man jedoch vom Thema abschweift, sollte man einen eigene Thread eröffnen. Tipp: Trhread 60 Monate wer weiß mehr, der I. lol pps: Bin kein Siemensler mehr...
Auf Basis von Ploneboard