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Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 21.09.2014 17:55
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Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2014 14:06
@10:17 ich brauche diese Infos nicht, ich habe Sie. Nur Beleidigen oder Blöd anreden lassen muß ich mich nicht. Und Ihr Kommentar so nach dem Motto ätschi betsch ich weis es hier ist es klappt leider nicht... Also al smündiger Bürger selbst informieren und sich nicht wie ein Kleinkind oder Baby hätscheln lassen.... Erwarte von dem Beleidiger eine ernsthafte Enschuldigung, dann werde ich mir das wohlwollend überlegen.....

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2014 17:06
Anonymous User hat geschrieben:
@10:17 ich brauche diese Infos nicht, ich habe Sie. Nur Beleidigen oder Blöd anreden lassen muß ich mich nicht. Und Ihr Kommentar so nach dem Motto ätschi betsch ich weis es hier ist es klappt leider nicht... Also al smündiger Bürger selbst informieren und sich nicht wie ein Kleinkind oder Baby hätscheln lassen.... Erwarte von dem Beleidiger eine ernsthafte Enschuldigung, dann werde ich mir das wohlwollend überlegen.....

don`t feed the troll/Vetter von DC

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2014 18:08
heh, was soll das? ich bin weder ein Idiot, noch möchte ich mit so Typen wie DC gleichgestellt werden. Also schreibt doch mal was sinnvolles hier, oder ist das NSN Forum nun endgültig niveaulos und tot????

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2014 19:47
Genau, das ist ein Forum für Diskussionen und Hilfen rund um NSN. Warum sind hier welche Unterwegs, wenn keine Hilfe gegeben wird und nur dumme Kommentare und dann driftet das Thema hier auch noch ab zum Maklerjob.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2014 21:21

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2014 08:51
@Do 1847. Ich gebe gerne hilestellung, nur das ich es gar nicht gerne sehe, wenn man mich als idioten bezeichnet, mit DC gleichstellt und dann noch so frech und dreist ist informationen bzw. hilfe von mir haben zu wollen. da sollten einige erst überlegen, dann handeln. aber jetzt ist es gut und bitte zurückj zum Thema...,

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2014 10:17
Danke für den Link, aber auch da steht nix mit den hier beschriebenen 60 Monaten hin. Es geht hier auch nicht um die Verlängerung auf 24 Monate, sondern um den Sachverhalt der Transfergesellschaft und das durch den Eintritt ein neuer Vertrag eingegangen wurde. Somit sieht die AfA damit den Bemessungszeitraum in der TG und nicht nach dem alten NSN Gehalt.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2014 10:58
Einfach ausgedrueckt: Wer aus den letzten 24 Monaten ein um mindestens 10% höheres Gehalt ableiten kann als aus den letzten 12 Monaten, kann den höheren Wert wegen unbilliger Härte geltend machen (SGB III, § 150, Absatz 3). Die Geschichte mit den 60 Monaten halte ich für ein Märchen.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2014 11:30
Anonymous User hat geschrieben:
@Do 1847. Ich gebe gerne hilestellung, nur das ich es gar nicht gerne sehe, wenn man mich als idioten bezeichnet, mit DC gleichstellt und dann noch so frech und dreist ist informationen bzw. hilfe von mir haben zu wollen. da sollten einige erst überlegen, dann handeln. aber jetzt ist es gut und bitte zurückj zum Thema...,

"Ich gebe gene Hilfestellung ..."
Das bezweifle ich einfach (auch auf die Gefahr, dass du jetzt beleidigt bist). Du eierst schon die ganze Zeit herum und lieferst keinen Link für die 60 Monate. Immer wieder neues Hinhalten. So ein Verhalten ist trollig.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2014 13:31

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 29.März 2014 16:36
Und noch einmal! Es geht hier nicht um die 12 oder 24 Monate. Auch nicht um die 10% Regelung, denn mit der TG haben wir all diese versicherungspflichtigen Zeiten erfüllt und somit wäre auf diese Grundlage die Berechnung der AfA richtig. Aber wir haben in dieser Zeit KuG bekommen und darum geht es nach meiner Auffassung. Hier würde 151 gelten. Oder was ist immer noch mit dem "Gerücht", das 60 Monate gelten könnten und wo steht das?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 15:30

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 20:48
Das mit den 60 Monaten ist Unsinn; Bemessungszeitraum 12 Monate; bei unbilliger Härte 24 Monate. Hier scheint jetzt folgendes zu passieren: 18 Monate BEE, davon 12 Monate mit Transfer KUG - 6 Monate nach § 151 Absatz 3 SGB III und 6 Monate nur Berücksichtigung des wirklichen Einkommens in der TFG (natürlich möglich dass Zeitraum auf 24 Monate ausgedehnt werden muss). Kannst Du Auszüge aus dem Widerspruchsbescheid posten mit Aktenzeichen? Oder läuft schon das Verfahren? Ist wichtig, weil in einem ganz anderen Betrieb gerade eine ähnliche Auseinandersetzung läuft. Danke!

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 19:37
Für die Berechnung des ALG1 ist das Gehalt der letzten 12 Monate (also BeE-Gehalt) maßgeblich. Auf Antrag kann dieser Zeitraum auf 2 Jahre ausgedehnt werden ("unbillige Härte"). Dazu muss die Differenz des sich ergebenden ALG1 aber mind. 10% betragen. Hier findest Du alle notwendigen Informationen: < br> https://www.siemens-transfer.de/upload/dateien/schreibenafa-jan2014.pdf

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 17.September 2014 11:28
Ich danke all den Zauber- und Rechenkünstlern, dank deren Hilfe mein ALG-1 nun deutlich weniger als 50% des letzten Gehalts bei Nokia Siemens Networks beträgt.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 20.September 2014 16:56
Leider scheint es wirklich so, dass ALG-1 deutlich weniger als 50% des letzten Gehalts bei Nokia Siemens Networks beträgt. In Arbeitsbescheinigung ist aufgelistet Gehalt der letzen 12 Monate seit September 13-jetzt. Die Zauber- und Rechenkünstler betrachten Bee wirklich als Gehalt. Wenn dieser Zeitraum auf 2 Jahre ausgedehnt wird ("unbillige Härte"), dann ist reicht es doch auch nur wieder bis BEE-Beginn hin?Und nicht für Zeitraum 2011/2012 wo man bei NSN noch R I C H T I G E S Gehalt bekommen hat, oder?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 20.September 2014 20:58
einfach mal im Internet nach "Arbeitslosengeld Rechner" suchen,da bekommt Ihr die richtige Berechnung die Afa zahlt nur bis maximal 5950€ Bruttoentgelt Arbeitslosengeld egal was Ihr darüber mehr verdient habt davon 60-max.67% schlimmer sieht es natürlich bei den unter 5950€ verdienenden bei nur 70/80% BEE Gehalt aus jedenfalls kommen bei keinem mehr als 50% zum jetzigen Gehalt raus

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 21.September 2014 14:35
Anonymous User hat geschrieben:
einfach mal im Internet nach "Arbeitslosengeld Rechner" suchen,da bekommt Ihr die richtige Berechnung die Afa zahlt nur bis maximal 5950€ Bruttoentgelt Arbeitslosengeld egal was Ihr darüber mehr verdient habt davon 60-max.67% schlimmer sieht es natürlich bei den unter 5950€ verdienenden bei nur 70/80% BEE Gehalt aus jedenfalls kommen bei keinem mehr als 50% zum jetzigen Gehalt raus
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Da es ja bei den Beiträgen zur Sozialversicherung eine BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE gibt, gibt es eben auch ein maximales ALG1. Das liegt, je nach Steuerklasse und Anzahl Kinder bei maximal 1750 - 2100 Euro netto im Monat. Immerhin sind wir so auch krankenversichert, was bei Selbstständigen alleine schon 700 Euro Kosten pro Monat ergibt.
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