Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
07.06.2013 13:49
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Diese Info kam am 11. Dez. per Email: Jahresbescheinigungen 2012:
Die Lohnsteuerbescheinigung (Elsterbescheinigung) wird Ihnen Ende Februar 2013 und die Meldebescheinigung für die Sozialversicherung im April 2013 in Papierform zugestellt.
BAP Kontoauszüge 2012 (ex-SAG):
Die BAP-Kontoauszüge 2012 werden von der Firma Mercer im April 2013 per Post zugestellt.
Ich hab noch keine Vorstellung, was mit der Steuererklärung 2012 werden soll. Immerhin sind zur Berechnung der beE Bezüge jede Menge Gerichtsverfahren anhängig, und wie es scheint, könnten da so einige Nachzahlungen anstehen, falls die Urteile rechtskräftig werden. Keine Ahnung, was das werden soll.
Auf die Steuererklärung 2012 sollten die Gerichtsverfahren wenig Einfluss haben. Das Geld ist in dem Jahr zu versteuern, wenn es auf Deinem Konto eingeht. Wenn das Gericht in 2013 zu unseren Gunsten sprechen sollte, und NSN uns das Geld in 2013 auch als Nachzahlung auszahlt, dann ist das zu versteuernder Arbeitslohn/Gehalt in 2013 und geht in die Steuererklärung für 2013 ein.
Interessanter ist der Punkt Sozialversicherung. Wenn das Gericht zu unseren Gunsten spricht, dann sind für den in 2012 und 2013 zu wenig gezahlten Bruttolohn Sozialabgaben nachzuzahlen. Soweit ich das verstehe, müssen diese Sozialversicherungsnachzahlungen z.B. Rentenversicherung dann monatsweise den betreffenden Monaten in 2012 und 2013 zugeordnet werden. Darum kümmern sich aber schon die Sozialversicherung (und eigentlich/hoffentlich auch NSN). Wenn NSN das nicht tut, wäre es eine Unterschlagung von Sozialbeiträgen und dann sollte NSN ein ernsthaftes Problem mit der wohl nicht zimperlichen Sozialversicherung kriegen.
Interessanter ist der Punkt Sozialversicherung. Wenn das Gericht zu unseren Gunsten spricht, dann sind für den in 2012 und 2013 zu wenig gezahlten Bruttolohn Sozialabgaben nachzuzahlen. Soweit ich das verstehe, müssen diese Sozialversicherungsnachzahlungen z.B. Rentenversicherung dann monatsweise den betreffenden Monaten in 2012 und 2013 zugeordnet werden. Darum kümmern sich aber schon die Sozialversicherung (und eigentlich/hoffentlich auch NSN). Wenn NSN das nicht tut, wäre es eine Unterschlagung von Sozialbeiträgen und dann sollte NSN ein ernsthaftes Problem mit der wohl nicht zimperlichen Sozialversicherung kriegen.
Lt. meinen Gehaltsabrechnungen stimmt das Netto welches ich bekomme. Soweit, so gut. Jedoch wird 0, in Worten Null, Einkommensteuer abgeführt und nur minimalst Sozialabgaben. Das bedeutet doch letztendlich, dass die gesamte Gehaltsabrechnung vollkommen falsch berechnet wird. Vor diesem Hintergrund kann man auch keine korrekte Einkommensteuererklärung abgeben da man davon ausgehen muss, dass die Angaben falsch sind.Ich werde das so meinem Finanzamt mitteilen und um Aufschub bitten bis die Sache höchstrichterlich geklärt und von NSN berichtigt worden ist. Da nach aktueller Abrechnung mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen ist habe ich keine Lust zu versuchen diese in 2 Jahren per Steuerberater gerade zu ziehen. Dann doch besser eine realistische Abschlagszahlung und den Durchblick behalten.
Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)
Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 22:11Muß die Abfindung explizit angegeben werden oder genügt die Brutto-jahressumme ?
Anonymous User hat geschrieben:
>>Darüber hinaus bin ich auf die Krankenversicherung gespannt: Wird man mir unterstellen, ich hätte meine Arbeit freiwillg aufgegeben? Und dann von mir verlangen, 18 Monate lang den vollen Beitrag Arbeitnehmer+Arbeitgeber zu bezahlen? Oh Gott, wo bin ich nur hingeraten.
Mein Steuerberater hat es schon mal ausgerechnet. Die Abfindung wird wohl fast komplett für die Stuernachzahlung draufgehen. Werde wohl auf den korrekten Bruttolohn klagen müssen und nicht das falsche Netto akzeptieren!
>>Darüber hinaus bin ich auf die Krankenversicherung gespannt: Wird man mir unterstellen, ich hätte meine Arbeit freiwillg aufgegeben? Und dann von mir verlangen, 18 Monate lang den vollen Beitrag Arbeitnehmer+Arbeitgeber zu bezahlen? Oh Gott, wo bin ich nur hingeraten.
Anonymous User hat geschrieben:
Die Lohnsteuerbescheinigung der NSN TG ist heute gekommen. Für die letzten 8 Monate (NSN TG Zeit) wurden in Summe weit weniger Beiträge zur gesetzlichen RV gezahlt als für die ersten 4 Monate (NSN Zeit).
Keine Ahnung, ob das mit den Ausführungen hier http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/kurzarbeit_auswirkungen_auf_rente.jsp übereinstimmt.
Diese Info kam am 11. Dez. per Email: Jahresbescheinigungen 2012: Die Lohnsteuerbescheinigung (Elsterbescheinigung) wird Ihnen Ende Februar 2013 und die Meldebescheinigung für die Sozialversicherung im April 2013 in Papierform zugestellt. BAP Kontoauszüge 2012 (ex-SAG): Die BAP-Kontoauszüge 2012 werden von der Firma Mercer im April 2013 per Post zugestellt.
Die Lohnsteuerbescheinigung der NSN TG ist heute gekommen. Für die letzten 8 Monate (NSN TG Zeit) wurden in Summe weit weniger Beiträge zur gesetzlichen RV gezahlt als für die ersten 4 Monate (NSN Zeit).
Keine Ahnung, ob das mit den Ausführungen hier http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/kurzarbeit_auswirkungen_auf_rente.jsp übereinstimmt.
Anonymous User hat geschrieben:
Zwei Möglichkeiten: - erkundige Dich bei der Deutschen Rentenversicherung - ansonsten verschickt die Rentenversicherung meines Wissens auch einmal im Jahr unaufgefordert eine Mitteilung, aus der die (von wem auch immer) eingezahlten Beiträge hervorgehen
Das Problem ist wohl dass die RV Beiträge des Arbeitsamts nicht angegeben sind. Wie man an eine Bescheinigung dieser Beiträge kommt ist mir allerdings unklar.
Zwei Möglichkeiten: - erkundige Dich bei der Deutschen Rentenversicherung - ansonsten verschickt die Rentenversicherung meines Wissens auch einmal im Jahr unaufgefordert eine Mitteilung, aus der die (von wem auch immer) eingezahlten Beiträge hervorgehen
Anonymous User hat geschrieben:
Nein. Ich gehe davon aus, Du meinst die BA, vulgo: Arbeitsamt.
Schau in Kap. 6.1 nach.
Dann wirst Du's verstehen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
Sollte nicht von der AfA ein solcher Beschei kommen? Die zahlen ja auch unser KUG...
Nein. Ich gehe davon aus, Du meinst die BA, vulgo: Arbeitsamt.
Schau in Kap. 6.1 nach.
Dann wirst Du's verstehen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
Anonymous User hat geschrieben:
Um die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen, muß der Dreiseitige Vertrag dem Finanzamt vorgelegt werden. Sie werden das dann anhand interner Arbeitshilfsunterlagen überprüfen. Bitte versucht, die Unterlage zu erhalten. Zumindest dann abzuklären, was Sie da dann Abfragen.
Hat sich jemand sich beim Finanzamt erkundigt, was für Unterlagen zusammen mit der Einkommensteuererklärung vorgelegt werden müssen um die ausbezahlte Abfindung in der Mai - Abrechnung nachzuweisen? (Reicht die Gehaltsabrechnung oder brauch man den Aufhebungsvertrag - den 3 seitigen Vertrag?)
Um die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen, muß der Dreiseitige Vertrag dem Finanzamt vorgelegt werden. Sie werden das dann anhand interner Arbeitshilfsunterlagen überprüfen. Bitte versucht, die Unterlage zu erhalten. Zumindest dann abzuklären, was Sie da dann Abfragen.
Anonymous User hat geschrieben:
Das die Fünftelregelung anwendbar ist bezweifle ich, zumindest für die, die noch in der BeE sind. ################################################################################################### Außer der Abfindung dürfen an den Mitarbeiter in den Folgejahren keine weiteren wesentlichen Leistungen des Arbeitgebers erfolgen. Ausnahmen sind zum Beispiel die kurzfristige Weiternutzung des Firmenwagens oder einer Werkswohnung Mehr hierzu bei: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:OOKUUVcWnUMJ:http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abfindung-steuerermaessigung.htm%2Bf%C3%BCnftelregelung%20Abfindung#ixzz2LT754KSq
Mehr als die Hälfte kann nicht sein. Der maximale Steuersatz liegt bei 42-45 Prozent und nicht bei 56 (das war im Jahr 1989) Und die Fünftelregelung muss auch noch anwendbar sein, somit ist der Steuersatz viel niedriger.
Das die Fünftelregelung anwendbar ist bezweifle ich, zumindest für die, die noch in der BeE sind. ################################################################################################### Außer der Abfindung dürfen an den Mitarbeiter in den Folgejahren keine weiteren wesentlichen Leistungen des Arbeitgebers erfolgen. Ausnahmen sind zum Beispiel die kurzfristige Weiternutzung des Firmenwagens oder einer Werkswohnung Mehr hierzu bei: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:OOKUUVcWnUMJ:http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abfindung-steuerermaessigung.htm%2Bf%C3%BCnftelregelung%20Abfindung#ixzz2LT754KSq
Anonymous User hat geschrieben:
Seit wann sind Soz und KK Steuern?
Da die ganze Sache, auch wegen den falschen Gehaltsnachweisen, recht undurchsichtig ist habe ich mich bei einem Steuerhilfeverein angemeldet. Dadurch hat man bis Jahresende Zeit für die Einkommensteuererklärung und bekommt professionelle Hilfe. Der Steuerbescheid wird kontrolliert und man kann sicher sein nicht auch noch zuviel zu zahlen.
Solange das BAG nicht entschieden hat muss sowieso Einspruch eingelegt und die Sache verfolgt werden.
Dann rechnet mal Soz und KK und Soli dazu.
Seit wann sind Soz und KK Steuern?
Da die ganze Sache, auch wegen den falschen Gehaltsnachweisen, recht undurchsichtig ist habe ich mich bei einem Steuerhilfeverein angemeldet. Dadurch hat man bis Jahresende Zeit für die Einkommensteuererklärung und bekommt professionelle Hilfe. Der Steuerbescheid wird kontrolliert und man kann sicher sein nicht auch noch zuviel zu zahlen.
Solange das BAG nicht entschieden hat muss sowieso Einspruch eingelegt und die Sache verfolgt werden.
Auf Basis von Ploneboard