Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
07.06.2013 13:49
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
Anonymous User hat geschrieben:
Nein. Ich gehe davon aus, Du meinst die BA, vulgo: Arbeitsamt.
Schau in Kap. 6.1 nach.
Dann wirst Du's verstehen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
Das ist leider nicht das richtige Merkblatt, da ihr kein Kurzarbeitergeld bezieht. Richtig wäre das MB-08c: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen.pdf#page=24
Anonymous User hat geschrieben:Sollte nicht von der AfA ein solcher Beschei kommen? Die zahlen ja auch unser KUG...
Nein. Ich gehe davon aus, Du meinst die BA, vulgo: Arbeitsamt.
Schau in Kap. 6.1 nach.
Dann wirst Du's verstehen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
Das ist leider nicht das richtige Merkblatt, da ihr kein Kurzarbeitergeld bezieht. Richtig wäre das MB-08c: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen.pdf#page=24
Zum Thema einfünftelregelung:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/kuendigung/tid-9620/abfindung-fuenftelregelung-gilt-nur-bei-einmalzahlung_aid_295314.html
Speziell Absatz 4 über "Zusatzleistungen" lesen ( und versuchen zu verstehen). Die Aufstockung des TKug in der BeE ist solch eine "Zusatzleistung".
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/kuendigung/tid-9620/abfindung-fuenftelregelung-gilt-nur-bei-einmalzahlung_aid_295314.html
Speziell Absatz 4 über "Zusatzleistungen" lesen ( und versuchen zu verstehen). Die Aufstockung des TKug in der BeE ist solch eine "Zusatzleistung".
Anonymous User hat geschrieben:
Ich dachte durch die elektronische Übermittlung darf man nichts nachträglich eintragen, das der Arbeitgeber nicht schon eingetragen hat ? Hat jemand schon mal telefonisch bei seinem Finanzamt nachgefragt ? lg. aus münchen
Abfindungsbetrag eintragen in die Anlage N Zeile 17 -> Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre
Ich dachte durch die elektronische Übermittlung darf man nichts nachträglich eintragen, das der Arbeitgeber nicht schon eingetragen hat ? Hat jemand schon mal telefonisch bei seinem Finanzamt nachgefragt ? lg. aus münchen
ich werde die 1/5 Regelung jedenfalls versuchen in Anspruch zu nehmen. Da ich davon ausgehe, dass ich wohl nach über 1 Jahr nicht mehr vermittelt werde, fällt kein weiterer Abfindungsbetrag außer dem im Mai 2012 an. So werde ich jedenfalls (falls überhaupt nötig) gegenüber dem Finanzamt argumentieren.
Auf Basis von Ploneboard