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Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 07.06.2013 13:49
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Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 11:28
Hallo, alle meine Liebsten, Wer hat bereits die Verdienstnachweis 2012 per Post von NSN TG bekommen? Wir brauchen es für die Steuererklärung 2012, oder ?

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 11:31
Diese Info kam am 11. Dez. per Email: Jahresbescheinigungen 2012: Die Lohnsteuerbescheinigung (Elsterbescheinigung) wird Ihnen Ende Februar 2013 und die Meldebescheinigung für die Sozialversicherung im April 2013 in Papierform zugestellt. BAP Kontoauszüge 2012 (ex-SAG): Die BAP-Kontoauszüge 2012 werden von der Firma Mercer im April 2013 per Post zugestellt.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 11:33
Ich hab noch keine Vorstellung, was mit der Steuererklärung 2012 werden soll. Immerhin sind zur Berechnung der beE Bezüge jede Menge Gerichtsverfahren anhängig, und wie es scheint, könnten da so einige Nachzahlungen anstehen, falls die Urteile rechtskräftig werden. Keine Ahnung, was das werden soll.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Heidi am 28.Januar 2013 11:56
Das gibt dann wohl einen vorläufigen Steuerbescheid, bis alles endgültig geklärt ist. Sowas kann dauern, wir brauchen also viel Geduld.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 12:12
Heidi Pham hat geschrieben:
Sowas kann dauern, wir brauchen also viel Geduld.


Das einzige was keiner von uns gebraucht hätte, war diese Sch*firma - sorry!

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 14:50
Auf die Steuererklärung 2012 sollten die Gerichtsverfahren wenig Einfluss haben. Das Geld ist in dem Jahr zu versteuern, wenn es auf Deinem Konto eingeht. Wenn das Gericht in 2013 zu unseren Gunsten sprechen sollte, und NSN uns das Geld in 2013 auch als Nachzahlung auszahlt, dann ist das zu versteuernder Arbeitslohn/Gehalt in 2013 und geht in die Steuererklärung für 2013 ein.
Interessanter ist der Punkt Sozialversicherung. Wenn das Gericht zu unseren Gunsten spricht, dann sind für den in 2012 und 2013 zu wenig gezahlten Bruttolohn Sozialabgaben nachzuzahlen. Soweit ich das verstehe, müssen diese Sozialversicherungsnachzahlungen z.B. Rentenversicherung dann monatsweise den betreffenden Monaten in 2012 und 2013 zugeordnet werden. Darum kümmern sich aber schon die Sozialversicherung (und eigentlich/hoffentlich auch NSN). Wenn NSN das nicht tut, wäre es eine Unterschlagung von Sozialbeiträgen und dann sollte NSN ein ernsthaftes Problem mit der wohl nicht zimperlichen Sozialversicherung kriegen.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 16:17
"...und dann sollte NSN ein ernsthaftes Problem mit der wohl nicht zimperlichen Sozialversicherung kriegen...." Ich bin gespannt, ob eines Tages die Uniformierten lastwagenweise Computer und Akten beschlagnahmen werden- oder ob das alles nur Peanuts ist...

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 21:22
Lt. meinen Gehaltsabrechnungen stimmt das Netto welches ich bekomme. Soweit, so gut. Jedoch wird 0, in Worten Null, Einkommensteuer abgeführt und nur minimalst Sozialabgaben. Das bedeutet doch letztendlich, dass die gesamte Gehaltsabrechnung vollkommen falsch berechnet wird. Vor diesem Hintergrund kann man auch keine korrekte Einkommensteuererklärung abgeben da man davon ausgehen muss, dass die Angaben falsch sind.Ich werde das so meinem Finanzamt mitteilen und um Aufschub bitten bis die Sache höchstrichterlich geklärt und von NSN berichtigt worden ist. Da nach aktueller Abrechnung mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen ist habe ich keine Lust zu versuchen diese in 2 Jahren per Steuerberater gerade zu ziehen. Dann doch besser eine realistische Abschlagszahlung und den Durchblick behalten.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Januar 2013 22:11
Muß die Abfindung explizit angegeben werden oder genügt die Brutto-jahressumme ?

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Januar 2013 03:03
Mein Steuerberater hat es schon mal ausgerechnet. Die Abfindung wird wohl fast komplett für die Stuernachzahlung draufgehen. Werde wohl auf den korrekten Bruttolohn klagen müssen und nicht das falsche Netto akzeptieren!

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Januar 2013 12:19
Anonymous User hat geschrieben:
Mein Steuerberater hat es schon mal ausgerechnet. Die Abfindung wird wohl fast komplett für die Stuernachzahlung draufgehen.

Da würde ich an deiner Stelle mal ganz schnell den Steuerberater wechseln.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Januar 2013 18:29
Anonymous User hat geschrieben:
Mein Steuerberater hat es schon mal ausgerechnet. Die Abfindung wird wohl fast komplett für die Stuernachzahlung draufgehen. Werde wohl auf den korrekten Bruttolohn klagen müssen und nicht das falsche Netto akzeptieren!

>>Darüber hinaus bin ich auf die Krankenversicherung gespannt: Wird man mir unterstellen, ich hätte meine Arbeit freiwillg aufgegeben? Und dann von mir verlangen, 18 Monate lang den vollen Beitrag Arbeitnehmer+Arbeitgeber zu bezahlen? Oh Gott, wo bin ich nur hingeraten.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Januar 2013 15:51
Anonymous User hat geschrieben:
Diese Info kam am 11. Dez. per Email: Jahresbescheinigungen 2012: Die Lohnsteuerbescheinigung (Elsterbescheinigung) wird Ihnen Ende Februar 2013 und die Meldebescheinigung für die Sozialversicherung im April 2013 in Papierform zugestellt. BAP Kontoauszüge 2012 (ex-SAG): Die BAP-Kontoauszüge 2012 werden von der Firma Mercer im April 2013 per Post zugestellt.

Die Lohnsteuerbescheinigung der NSN TG ist heute gekommen. Für die letzten 8 Monate (NSN TG Zeit) wurden in Summe weit weniger Beiträge zur gesetzlichen RV gezahlt als für die ersten 4 Monate (NSN Zeit).
Keine Ahnung, ob das mit den Ausführungen hier http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/kurzarbeit_auswirkungen_auf_rente.jsp übereinstimmt. :(

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Januar 2013 15:10
Das Problem ist wohl dass die RV Beiträge des Arbeitsamts nicht angegeben sind. Wie man an eine Bescheinigung dieser Beiträge kommt ist mir allerdings unklar.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Januar 2013 17:43
Anonymous User hat geschrieben:
Das Problem ist wohl dass die RV Beiträge des Arbeitsamts nicht angegeben sind. Wie man an eine Bescheinigung dieser Beiträge kommt ist mir allerdings unklar.



Zwei Möglichkeiten: - erkundige Dich bei der Deutschen Rentenversicherung - ansonsten verschickt die Rentenversicherung meines Wissens auch einmal im Jahr unaufgefordert eine Mitteilung, aus der die (von wem auch immer) eingezahlten Beiträge hervorgehen

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Januar 2013 18:49
Sollte nicht von der AfA ein solcher Beschei kommen? Die zahlen ja auch unser KUG...

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Januar 2013 22:27
Anonymous User hat geschrieben:
Sollte nicht von der AfA ein solcher Beschei kommen? Die zahlen ja auch unser KUG...



Nein. Ich gehe davon aus, Du meinst die BA, vulgo: Arbeitsamt.
Schau in Kap. 6.1 nach.
Dann wirst Du's verstehen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Februar 2013 01:10
Hat sich jemand sich beim Finanzamt erkundigt, was für Unterlagen zusammen mit der Einkommensteuererklärung vorgelegt werden müssen um die ausbezahlte Abfindung in der Mai - Abrechnung nachzuweisen? (Reicht die Gehaltsabrechnung oder brauch man den Aufhebungsvertrag - den 3 seitigen Vertrag?)

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Februar 2013 02:08
Ist doch normales Bruttoentgeld welches versteuert wurde. Was brauchst du da für besondere Nachweise. Ausserdem ist es in der Jahresteuerbescheinigung im Brutto drinne. Dem FA ist es scheiß egal wie hoch dein Brutto war, je höher dest besser umso mehr ziehen die Sauger raus.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Februar 2013 07:48
Die "besondere" Besteuerung von Abfindungen wurde eh unter Schröder abgeschafft. Deshalb braucht es keine zusätzlichen Unterlagen. Endlich mal eine Vereinfachung. Deine "Abfindung" wird ganz normal mit 56% + Soli besteuert.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Februar 2013 10:05
Anonymous User hat geschrieben:
Hat sich jemand sich beim Finanzamt erkundigt, was für Unterlagen zusammen mit der Einkommensteuererklärung vorgelegt werden müssen um die ausbezahlte Abfindung in der Mai - Abrechnung nachzuweisen? (Reicht die Gehaltsabrechnung oder brauch man den Aufhebungsvertrag - den 3 seitigen Vertrag?)

Um die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen, muß der Dreiseitige Vertrag dem Finanzamt vorgelegt werden. Sie werden das dann anhand interner Arbeitshilfsunterlagen überprüfen. Bitte versucht, die Unterlage zu erhalten. Zumindest dann abzuklären, was Sie da dann Abfragen.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 15.Februar 2013 21:12
He

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Februar 2013 21:27
Ach wie schön zu wissen : Wenn ich nix mehr verdien kann der Staat auch nicht mehr über die Hälfte abziehen...

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Februar 2013 19:41
Mehr als die Hälfte kann nicht sein. Der maximale Steuersatz liegt bei 42-45 Prozent und nicht bei 56 (das war im Jahr 1989) Und die Fünftelregelung muss auch noch anwendbar sein, somit ist der Steuersatz viel niedriger.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Februar 2013 21:24
Anonymous User hat geschrieben:
Mehr als die Hälfte kann nicht sein. Der maximale Steuersatz liegt bei 42-45 Prozent und nicht bei 56 (das war im Jahr 1989) Und die Fünftelregelung muss auch noch anwendbar sein, somit ist der Steuersatz viel niedriger.


Das die Fünftelregelung anwendbar ist bezweifle ich, zumindest für die, die noch in der BeE sind. ################################################################################################### Außer der Abfindung dürfen an den Mitarbeiter in den Folgejahren keine weiteren wesentlichen Leistungen des Arbeitgebers erfolgen. Ausnahmen sind zum Beispiel die kurzfristige Weiternutzung des Firmenwagens oder einer Werkswohnung Mehr hierzu bei: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:OOKUUVcWnUMJ:http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abfindung-steuerermaessigung.htm%2Bf%C3%BCnftelregelung%20Abfindung#ixzz2LT754KSq

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Februar 2013 21:57
Dann rechnet mal Soz und KK und Soli dazu. 56% reichen da nimmer.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Februar 2013 21:58
Und wenn ihr keine Heiden seid auch noch Kirchensteuer.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Februar 2013 18:31
Anonymous User hat geschrieben:
Dann rechnet mal Soz und KK und Soli dazu.

Seit wann sind Soz und KK Steuern?
Da die ganze Sache, auch wegen den falschen Gehaltsnachweisen, recht undurchsichtig ist habe ich mich bei einem Steuerhilfeverein angemeldet. Dadurch hat man bis Jahresende Zeit für die Einkommensteuererklärung und bekommt professionelle Hilfe. Der Steuerbescheid wird kontrolliert und man kann sicher sein nicht auch noch zuviel zu zahlen.
Solange das BAG nicht entschieden hat muss sowieso Einspruch eingelegt und die Sache verfolgt werden.

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 8.März 2013 14:23
Hat jemand bereits die Einkommensteurerklärung 2012 beim Finanzamt eingereicht? Wenn ja, welche Unterlagen habt ihr beigefügt und welche Begründung geschrieben um die Anwendung der 1/5 Regelung geltend machen zu lassen?

Re: Verdienstnachweis 2012 von NSN TG (München)

Abgeschickt von Anonymous User am 8.März 2013 15:08
Abfindungsbetrag eintragen in die Anlage N Zeile 17 -> Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre
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