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Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 12.05.2020 12:52
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juni 2013 00:38
Wenn es soweit ist, das ich die rente erlebe, nehm ich mir nehn strick und binde meine im müll gefundenen geschenke zusammen...........

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juni 2013 09:09
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn da z.B. drin steht, man würde bei Erreichen der Regelarbeitsrente (oder so ähnlich, für die Jüngeren halt mit 67) eine Rente von 1000,- Euro erhalten, sofern keine künftigen Beitragszahlungen mehr erfolgen, dann ist folgendes zu berücksichten:
- für jedes Jahr (bis frühestens 63) ist ein Abschlag von 3,6% vorzunehmen. Allerdings ist bei diversen politischen Parteien zur Zeit in der Diskussion, dass dieser Abschlag doch zu gering bemessen sei.
- der Geldwert, d.h. dessen Kaufkraft, wird voraussichtlich mindestens um ca. 2% pro Jahr abnehmen.
- wer keinen eigenen Wohnraum hat, muss in den Ballungsgebieten mit überproportional steigenden Mieten rechnen.
- die sogenannte "zweite Miete", d.h. Strom, Heizung, Wasser, Müll, wird früher oder später die reguläre Kaltmiete überholen.
- von dem Brutto-Betrag gehen noch Steuern (u.U. vernachlässigbar) und Krankenkasse ab!

eine wahre Gesicht der Freiheit mit Armut. Dalei Lama

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juni 2013 10:18
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn da z.B. drin steht, man würde bei Erreichen der Regelarbeitsrente (oder so ähnlich, für die Jüngeren halt mit 67) eine Rente von 1000,- Euro erhalten, sofern keine künftigen Beitragszahlungen mehr erfolgen, dann ist folgendes zu berücksichten:
- für jedes Jahr (bis frühestens 63) ist ein Abschlag von 3,6% vorzunehmen. Allerdings ist bei diversen politischen Parteien zur Zeit in der Diskussion, dass dieser Abschlag doch zu gering bemessen sei.
- der Geldwert, d.h. dessen Kaufkraft, wird voraussichtlich mindestens um ca. 2% pro Jahr abnehmen.
- wer keinen eigenen Wohnraum hat, muss in den Ballungsgebieten mit überproportional steigenden Mieten rechnen.
- die sogenannte "zweite Miete", d.h. Strom, Heizung, Wasser, Müll, wird früher oder später die reguläre Kaltmiete überholen.
- von dem Brutto-Betrag gehen noch Steuern (u.U. vernachlässigbar) und Krankenkasse ab!

eine wahre Gesicht der Freiheit mit Armut. Dalei Lama

Es geht doch hier nur um die Betriebsrente und nicht um die "Deutsche Rentenversicherung Bund" da ist einigermassen sicher erklärt wie sich die Rente berechnet. Die Frage ist wie sich die Betriebsrente berechnet z.B. mit 50, 55, 60, 63 und 67 Jahren. Kann das bitte jemand mal erklären der früher aussteigen musste und schon weis welche Abzüge den noch kommen?

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juni 2013 10:36
Also die BEtriebsrente gibt es frühestens mit 60 und dann auch nur auf Antrag. ICh glaube es gab sogar eine GBV mit der Sie erst ab 63 ausbezahlt wird. Falls Ihr im Großraum München seid, dann last euch von Herrn Klot z beraten, der ist mehr als kompetenz in dieser Sache. Wenn er sdagt das gibt es oder das gibt es nicht, dann ist es so. Er ist auch offizieller RV-Berater.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Juli 2013 20:05
hi hab vom 2.9.85 bis 5.11 94 bei siemens traunreut gearbeitet,hab ich anspruch auf ne betriebsrente danke

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Ling Uaan am 1.August 2013 07:42
Anonymous User hat geschrieben:
hi hab vom 2.9.85 bis 5.11 94 bei siemens traunreut gearbeitet,hab ich anspruch auf ne betriebsrente danke

Mit Einführung der gesetzlichen Unverfallbarkeit im Betriebsrentengesetz wurde der Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung unterstrichen. Eine Anwartschaft war fortan unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer beim Ausscheiden das 35. Lebensjahr vollendet hatte und entweder die Zusage bereits 10 Jahre bestanden hatte oder die Zusage erst 3 Jahre, das Arbeitsverhältnis aber 12 Jahre bestanden hatte. Diese Fristen sind später weiter verkürzt worden und spielen heute nur noch eine Rolle, wenn die Zusage vor dem 1. Januar 2001 erteilt und das Arbeitsverhältnis vor dem 31. Dezember 2005 beendet wurde.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Oktober 2013 14:19
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
allein, dass dieser Thread nötig ist, zeigt was für ein Riesenbetrug die Umstellung der Alterversorgung von monatlicher Zusage auf Kapitaldeckung bei Siemens gewesen ist.
Plötzlich ist gar nichts mehr klar, jeder rät, jeder rechnet - aber keiner weiß was.

Wenn ich das mit der gesetzlichen Rente vergleiche! Dort ist wirklich alles transparent. Jedes Jahr ein Auszug, den ich verstehe. Mit genauer Prognose der zu erwartetenden Zahlungen pro Monat.
Und da wollen die Versicherungsgeier und Lobbyisten das auch noch privatisieren.


Ach ja, Riesenbetrug. Nur weil du den Jahresauszug nicht kapierst und dich auch in den letzten 10 Jahren nicht mal schlau gemacht hast? Ich fasse es nicht.

_________________________

Ich wundere mich warum wir (ATler) damals bei der Umstellung auf BAV kollektiv "geschlafen" haben. Wie sich heraus stellt haben die allermeisten das ganze nicht genau verstanden und trotzdem unterschrieben - ich auch! Peinlich!

Jedenfalls hatte ich nicht damit gerechnet, dass die Summe seit nahezu 8 Jahren gleich bleibt.

Konkret:
Mit Alter 60 erreichbares Besitzstand-Kapital: 129.893,50 € (Diese Summe ist konstant geblieben)
Kontostand Januar 2005: 375,00 €
Kontostand Januar 2013: 945,00 € (Zinsen für 2012 1.75% : 16,55€

Dies bedeutet real ein erheblicher Verlust. Bis ich in ca. 5 Jahren in die Regel- Rente gehe ist das eine gewaltige Summe.

habe das mal mit Excel berechnet:
129.000 Startkapital
Beginn der Auszahlung 2018 (Alter 65)
Zinsatz: 1,5 %
Monatliche Antnahme: 650 €
OHNE die Steuerzahlungen wäre dasKapital mit Lebensalter 83 aufbebraucht.

Wie das mit Steuerzahlungen wäre kann ich leider nicht berechnen. Gefühl reicht es dann evt. nur bis Alter 75. Vielleicht hat ja hier jemand bessere Beispielberechnungen.

Ich möchte noch anmerken, das dies schon eine gute Hilfe ist, von der mancher Arbeitnehmer nur träumen kann. Bei mir persönlich wird die gesetzl. Rente wegen bestimmter Ereignisse leider sehr gering ausfallen. Deshalb wird jeder Euro für mich wichtig sein.


Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 15:47
Siemens hat alle Rentenanwartschaften ab 1.1.2000 an nsn verkauft. D.d. Siemens ist nur noch bis zum 31.12.1999 mit den Renten im Rennen. Wenn nsn die vielen Jahren nicht mehr überlebt, wird es immer schwieriger noch an seine Betriebsrente zu kommen. Eins ist sicher Siemens wird ab dem 01.01.2000 nicht einspringen!

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 16:03
Was redest du denn da für einen Quatsch daher!
Zum 1.1.2000 gabe NSN noch gar nicht. NSN wurde erst zum 1.4.2007 gegründet.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 16:33
Das Ganze hatten wir doch schon mal: Kohle kommt von NSN, Treuhänder ist Mercer, und wenn NSN insolvent wird, springt der Pensionssicherungsverein ein (wie schon bei Arcandor und Qimonda).

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 16:43
Was redet ihr da wieder? Mal in den BEE-Vertrag geschaut? Alle Rentenansprüche sind mit dem 3-Seitigen Vertrag abgegolten. Das ist habt ihr bereits bekommen! Nix Siemens-Rente!

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 16:55
Kann zwar in keinen BEE-Vertrag schauen, weil ich keinen vorliegen habe. Aber meines Wissen steht da drin, dass während der BEE-Zugehörigkeit die BAP-Einzahlungen weiter im Mindestumfang erfolgen. Wer dann nach Verlassen der BEE seine 10 Jahre beisammen hat, der hat einen _unverfallbaren_ Rentenanspruch erworben. Das ist das Gesetz!

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 18:56
Anonymous User hat geschrieben:
Was redet ihr da wieder? Mal in den BEE-Vertrag geschaut? Alle Rentenansprüche sind mit dem 3-Seitigen Vertrag abgegolten. Das ist habt ihr bereits bekommen! Nix Siemens-Rente!

Wenn das so wäre, dann gäbe es nur eine Losung: Keine Überlebenden, aber bis der ein oder andere seine Rente erhält sind die eh schon tot. Aber ich kann diesbezüglich auch keinen Passus entdecken. Wenn das so wäre, dann wäre Gott gnädig......... Scheiß Panikmacher

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 18:59
Was sagt Nicklas zu diesen Infos??

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Oktober 2013 20:38
Anonymous User hat geschrieben:
Was redet ihr da wieder? Mal in den BEE-Vertrag geschaut? Alle Rentenansprüche sind mit dem 3-Seitigen Vertrag abgegolten. Das ist habt ihr bereits bekommen! Nix Siemens-Rente!

Nix mit nix! Wer aus der beE ausscheidet, bekommt ein Schreiben, in dem die Höhe der Betriebsrente drin steht und wo man sie beantragen muß.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Oktober 2013 14:37
ich kann leider nur für AT's und GB's schreiben aktuell liegt die Firmenpension nach Altsystem (BSAV)für AT: 912,37€ GB: 1282,04€ Abfindungen: ist ja hinreichend bekannt , da sind die Steuern sehr hoch , sogar bei der Fünftelregelung DC Kapital: wer sich da einiges Kapital über die Jahre angespart hat und sich das in x Jahresraten auszahlen lassen will muss berücksichtigen , falls er GK versichert ist , dass er 10 Jahre , also monatlich 1/120 igstel an Krankenkassenbeitrag zahlt (aber nur auf die angesparte Summe , ohne Zinsertrag ) Die Kassen versuchen es immer wieder den zu zahlenden GKV Beitrag auf die Gesamtsumme zu berechnen !!!

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Oktober 2013 19:49
Anonymous User hat geschrieben:
ich kann leider nur für AT's und GB's schreiben aktuell liegt die Firmenpension nach Altsystem (BSAV)für AT: 912,37€ GB: 1282,04€ Abfindungen: ist ja hinreichend bekannt , da sind die Steuern sehr hoch , sogar bei der Fünftelregelung DC Kapital: wer sich da einiges Kapital über die Jahre angespart hat und sich das in x Jahresraten auszahlen lassen will muss berücksichtigen , falls er GK versichert ist , dass er 10 Jahre , also monatlich 1/120 igstel an Krankenkassenbeitrag zahlt (aber nur auf die angesparte Summe , ohne Zinsertrag ) Die Kassen versuchen es immer wieder den zu zahlenden GKV Beitrag auf die Gesamtsumme zu berechnen !!!


Jetzt hast Du Dich aber geoutet: Die von Dir genannten Beträge nach Altsystem gelten vielleicht für Siemensianer, jedenfalls für jemanden der am 1.4.2011 in den Genuss einer turnusmäßigen (d.h. alle 3 Jahre) Erhöhung von 5,96 % gekommen ist. Bei NSN ist aber die Mercer zuständig, und die waren so findig, irgendwelche Bestimmungen so zu interpretieren, dass sie am 1.4.2011 stattdessen nur eine Erhöhung um exakt 3,76293508936971 % gewähren mussten. Somit liegt die AT-Rente nach Altsystem nur noch bei derzeit 893,45 Euro.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Oktober 2013 10:30
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
ich kann leider nur für AT's und GB's schreiben aktuell liegt die Firmenpension nach Altsystem (BSAV)für AT: 912,37€ GB: 1282,04€ Abfindungen: ist ja hinreichend bekannt , da sind die Steuern sehr hoch , sogar bei der Fünftelregelung DC Kapital: wer sich da einiges Kapital über die Jahre angespart hat und sich das in x Jahresraten auszahlen lassen will muss berücksichtigen , falls er GK versichert ist , dass er 10 Jahre , also monatlich 1/120 igstel an Krankenkassenbeitrag zahlt (aber nur auf die angesparte Summe , ohne Zinsertrag ) Die Kassen versuchen es immer wieder den zu zahlenden GKV Beitrag auf die Gesamtsumme zu berechnen !!!


Jetzt hast Du Dich aber geoutet: Die von Dir genannten Beträge nach Altsystem gelten vielleicht für Siemensianer, jedenfalls für jemanden der am 1.4.2011 in den Genuss einer turnusmäßigen (d.h. alle 3 Jahre) Erhöhung von 5,96 % gekommen ist. Bei NSN ist aber die Mercer zuständig, und die waren so findig, irgendwelche Bestimmungen so zu interpretieren, dass sie am 1.4.2011 stattdessen nur eine Erhöhung um exakt 3,76293508936971 % gewähren mussten. Somit liegt die AT-Rente nach Altsystem nur noch bei derzeit 893,45 Euro.

Wenn man keine Ahnung hat sollte man auch keine Beiträge schreiben, Ich bekomme meine Betriebsrente auch von der MERCER Deutschland GmbH Stuttgart , da ich auch mal bei NSN war. Die Erhöhung zum 1.4.2011 waren exakt 5,9558% Auszug des Schreibens von MERCER: "Aufgrund der zu berücksichtigenden Anpassungsindizes und der entsprechenden Überprüfung Ihrer laufenden Betriebsrente erhöht sich diese ab 1.4.2011 um 5,9558%"

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Oktober 2013 19:23
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn man keine Ahnung hat sollte man auch keine Beiträge schreiben, Ich bekomme meine Betriebsrente auch von der MERCER Deutschland GmbH Stuttgart , da ich auch mal bei NSN war. Die Erhöhung zum 1.4.2011 waren exakt 5,9558% Auszug des Schreibens von MERCER: "Aufgrund der zu berücksichtigenden Anpassungsindizes und der entsprechenden Überprüfung Ihrer laufenden Betriebsrente erhöht sich diese ab 1.4.2011 um 5,9558%"


Einspruch, mein Lieber! Meinen Beitrag habe ich nicht geschrieben, obwohl ich keine Ahnung habe, sondern weil
1. nicht nur ich, sondern alle mir persönlich bekannten Vergleichsfälle als auch ein Vorposter in diesem Forum (vor geraumer Zeit, von dem ich den krummen Wert 3,7.. % abgeschrieben habe) in den "Genuss" der Kappung der Erhöhung vom 1.4.2011 gekommen sind.
2. aufgrund früherer Postings in diesem Forum ein Anfangsverdacht bestand, dass die erwähnte Erhöhungskappung nicht systematisch durchgeführt worden ist

Dein Posting bestätigt einerseits die erste Behauptung meines vorigen Postings (nämlich dass der Unterschied darauf zurückzuführen ist, ob zum 1.4.2011 die reguläre Erhöhung von 5,96 % gewährt worden ist oder aus irgendeinem Grund gekappt wurde) und andererseits meinen Anfangsverdacht, dass Mercer hier offenbar mit zweierlei Mass gemessen hat. Um der Sache auf den Grund zu gehen, scheinen mir meine Beiträge hierzu in diesem Forum angemessen.

Kannst also Du oder sonst jemand etwas zur Aufklärung beitragen?

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Oktober 2013 20:33
Somit liegt die AT-Rente nach Altsystem nur noch bei derzeit 893,45 Euro - das war der Wert, den ich als auch mein Kollege bekam - beide NSN-München - wir sollten dem nachgehen - letztendlich ist NSN für die IP-Zusage verantwortlich und wird da die Vorgaben gemacht haben - nur da bräuchten wir den/die Kollegen, bei denebn es anders ist.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Oktober 2013 22:32
meldet euch doch bitte beim rentenberater nikolaus klotz. der kann dann diese fälle sachverständig und kompetent klären und sammeln. geht auch über den bee beirat...

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Oktober 2013 23:54
Also den erworbenen Anspruch auf eine Betriebsrente verliert man nie!

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Oktober 2013 23:38
So weit ich mich erinnern kann, gab es auch eine Begründung, warum die Erhöhung von 5,96% auf 3,7.. % reduziert wurde, aber ich kann die Mitteilung jetzt nicht mehr finden. Laut Gesetz kann es nur die Inflationsrate (was definitiv nicht zutrifft) oder die Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer im Unternehmen gewesen sein. Das legt die Vermutung nahe, dass der Kollege, der 5,96 % bekam, vielleicht GB war, wo letztere Bedingung womöglich nicht zutraf? Andererseits scheint es doch sehr verwunderlich, dass sich die Gehälter der Normal-ATs trotz Tarif-Surfens so wenig entwickelt haben sollen!

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Oktober 2013 12:38
Betriebsrentenanpassung Zwei Drittel der Arbeitgeber erhöhen die Betriebsrenten entweder überhaupt nicht (55 %) oder nur unzureichend (13 %)! (Das belegt eine Studie des Bayrischen Sozialministeriums) http://www.bild.de/geld/wirtschaft/betriebliche-altersvorsorge/kommt-jetztder-betriebsrenten-schock-32400194.bild.html http://www.koelnerspezial.de/site/koelnerspezial/get/documents/koelnerspezial/Dokumente/Info-Center/Newsletter/Rentenanpassung.pdf Anpassung von laufenden Leistungen nach Betriebsrentengesetz / aktuelle Rechtssprechung des BAG Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nach § 16 BetrAVG Betriebsrenten unterliegen einer Anpassungsprüfungspflicht nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Diese Verpflichtung betrifft den Arbeitgeber, der die Rentenleistung zugesagt hat, alle drei Jahre ab Rentenbeginn; während der Anwartschaft findet also keine Prüfung nach § 16 BetrAVG statt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht eine aus der Prüfung hervorgehende Anpassung als den Regelfall an, sodass es in der Praxis regelmäßig alle drei Jahre zu einer Rentenerhöhung der gezahlten Betriebsrente kommen dürfte. Dennoch kann bei Vorliegen bestimmter Umstände auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf eine Anpassung rechtens sein

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Oktober 2013 16:04
Hier wird ja auf höchstem Niveau gejammert, nur aussertarifliche hier? denkt doch auch mal an die Tarifangestellten , die bekommen noch viel,viel weniger was haben wir alle für die Betriebsrente dafür bezahlt? 0,00€ seid froh dass Ihr die schon bekommt oder noch bekommen werdet. andere Arbeitnehmer haben übrigens überhaupt keine Betriebsrente und müssen nur von der gesetzlichen leben,da schaut schon ganz anders aus. übrigens die Betriebsrente stieg von 1994 bis 2013 für AT's um ca. 33% und für GB's um ca. 25% N.K. RV Berater aus Germering war auch mal Betriebsrat für die "AUB"

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Oktober 2013 16:05
Hier wird ja auf höchstem Niveau gejammert, nur aussertarifliche hier? denkt doch auch mal an die Tarifangestellten , die bekommen noch viel,viel weniger was haben wir alle für die Betriebsrente dafür bezahlt? 0,00€ seid froh dass Ihr die schon bekommt oder noch bekommen werdet. andere Arbeitnehmer haben übrigens überhaupt keine Betriebsrente und müssen nur von der gesetzlichen leben,da schaut schon ganz anders aus. übrigens die Betriebsrente stieg von 1994 bis 2013 für AT's um ca. 33% und für GB's um ca. 25% N.K. RV Berater aus Germering war auch mal Betriebsrat für die "AUB"

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Oktober 2013 17:24
Anonymous User hat geschrieben:
Hier wird ja auf höchstem Niveau gejammert, nur aussertarifliche hier? denkt doch auch mal an die Tarifangestellten , die bekommen noch viel,viel weniger was haben wir alle für die Betriebsrente dafür bezahlt? 0,00€ seid froh dass Ihr die schon bekommt oder noch bekommen werdet. andere Arbeitnehmer haben übrigens überhaupt keine Betriebsrente und müssen nur von der gesetzlichen leben,da schaut schon ganz anders aus. übrigens die Betriebsrente stieg von 1994 bis 2013 für AT's um ca. 33% und für GB's um ca. 25% N.K. RV Berater aus Germering war auch mal Betriebsrat für die "AUB"

Was sollen solche Sprüche wie "Jammern auf hohen Niveau" Herr N.K. RV-Berater. Von Ihnen hätte ich mehr Sachlichkeit erwartet. Jetzt setze ich mal diesen Tenor fort. Tarifler sollen froh sein, dass sie eine gesetzliche Rente haben. Ja manche haben keine Rente, weil sie sich diese auszahlen ließen oder ihr Leben lang schwarz gearbeitet haben. Manche haben nur Hartz IV oder sind in der Dritten Welt geboren und erleiden täglich Hunger. Man findet meistens einen den es noch härter trifft.
Fakt ist die Entwicklung des Betriebsrentenanspruches aus AT/GB-Altansprüchen (aus Siemenszeit) ist bei NSN im Vergleich zu den jährlichen Bescheiden der RV höchst intransparent. Wenn man die Höhe seines betrieblichen Rentenanspruches wegen einer Scheidung bei NSN erfahren will, ist dies ein Drama im Vergleich zu anderen Firmen habe ich mir sagen lassen. Dass da mancher sauer wird und ein mulmiges Gefühl aufkommt gar über den Tisch gezogen zu werden, halte ich leider für verständlich. Das Vertrauen in NSN ist nicht sehr groß. Eine Verbundenheit wie man sie von alten Siemensrentnern kennt ist dort völlig zerstört worden.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Oktober 2013 17:40
Anonymous User hat geschrieben:
Hier wird ja auf höchstem Niveau gejammert, nur aussertarifliche hier? denkt doch auch mal an die Tarifangestellten , die bekommen noch viel,viel weniger was haben wir alle für die Betriebsrente dafür bezahlt? 0,00€ seid froh dass Ihr die schon bekommt oder noch bekommen werdet. andere Arbeitnehmer haben übrigens überhaupt keine Betriebsrente und müssen nur von der gesetzlichen leben,da schaut schon ganz anders aus. übrigens die Betriebsrente stieg von 1994 bis 2013 für AT's um ca. 33% und für GB's um ca. 25% N.K. RV Berater aus Germering war auch mal Betriebsrat für die "AUB"


Dann bitteschön aber auch die Zahlen auf den Tisch: um wieviel sind in diesem Zeitraum gestiegen:
(a) Lebenshaltungskosten
(b) Nettolöhne
(c) "normale" Renten/Pensionen


Im übrigen, jedesmal wenn Diskussionen über Höhe und Entwicklung der Beamtenpensionen im Vergleich zu den Renten aufkommen, verweisen die Beamtensprecher darauf, dass die gesetzliche Rente ja in der Regel durch Betriebsrente ergänzt wird.

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Oktober 2013 19:52
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Hier wird ja auf höchstem Niveau gejammert, nur aussertarifliche hier? denkt doch auch mal an die Tarifangestellten , die bekommen noch viel,viel weniger was haben wir alle für die Betriebsrente dafür bezahlt? 0,00€ seid froh dass Ihr die schon bekommt oder noch bekommen werdet. andere Arbeitnehmer haben übrigens überhaupt keine Betriebsrente und müssen nur von der gesetzlichen leben,da schaut schon ganz anders aus. übrigens die Betriebsrente stieg von 1994 bis 2013 für AT's um ca. 33% und für GB's um ca. 25% N.K. RV Berater aus Germering war auch mal Betriebsrat für die "AUB"


Dann bitteschön aber auch die Zahlen auf den Tisch: um wieviel sind in diesem Zeitraum gestiegen:
(a) Lebenshaltungskosten
(b) Nettolöhne
(c) "normale" Renten/Pensionen


Im übrigen, jedesmal wenn Diskussionen über Höhe und Entwicklung der Beamtenpensionen im Vergleich zu den Renten aufkommen, verweisen die Beamtensprecher darauf, dass die gesetzliche Rente ja in der Regel durch Betriebsrente ergänzt wird.

verstehst Du das nicht??? die Firmenrente ist eine zusätzliche Altersversorgung für Deine Rente ohne dass Du etwas dafür bezahlt hast. vieleicht hättest "Beamter" werden sollen!!!

Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Oktober 2013 23:38
Anonymous User hat geschrieben:
verstehst Du das nicht??? die Firmenrente ist eine zusätzliche Altersversorgung für Deine Rente ohne dass Du etwas dafür bezahlt hast. vieleicht hättest "Beamter" werden sollen!!!


Genau das hat Siemens mir doch bei der Einstellung versprochen! Ich kann mich noch gut an ein Seminar in Feldafing erinnern (an meinem Kurs haben übrigens auch Ulrich Schumacher und Andreas von Zitzewitz teilgenommen), als der Dozent ausführte, dass Siemens zwar versuche, mithilfe der betrieblichen Altersversorgung die Deckungslücke zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und vergleichbarer Beamtenpension zu schließen, aber dass man noch zusätzliche private Vorsorge - etwa durch Nutzung des Aktienprogramms - treffen müsse, um mit Beamten gleichzuziehen.

Das Rationale dahinter ist ganz einfach: Siemens war damals bemüht, die Besten eines Jahrgangs an Land zu ziehen, und die Besten gehen einfach dahin, wo es die meiste Kohle gibt. Unterschiedliche Systeme machen nur die Vergleichbarkeit etwas schwieriger.
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