Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
12.05.2020 12:52
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Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ...
Abgeschickt von Anonymous User am 4.Juni 2013 02:29weiß jemand ob man anhand der BAP, früher BSAV, Jahresinformation/Auszug ungefähr die eventuelle auszuzahlende Rente berechnen kann ?
Fast ganz unten im Blatt ist das Besitzstandkapital ausgewiesen, sagen wir z.B. mal 45000 Euro. Und es ist auch etwas von einem Umrechnungsfaktor zu lesen, 170.
habe mal gehört das man das Besitzstandkapital durch den Faktor 170 teilen muß, dann kommt die Höhe der Siemens Rente raus die man mal bekommt ?
Also in dem Fall von 450000, wären es dann 264 Euro. Weiß jemand ob man das tatsächlich so berechnen kann ?
Und ob sich die Höhe der Auszahlung durch eine Standortschließung und demzufolge eines Ruhenden Betrieblichen Altersversorgung Vertrags ändert oder gleich bleibt ?
Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60)
Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts!
Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts!
Anonymous User hat geschrieben:
Du hast's schon mal nicht verstanden!
Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60)
Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts!
Du hast's schon mal nicht verstanden!
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn Ihrs nicht glaubt, geht zum Rentenberater Klotz in Germering. Die Formel gilt für die Altregelung. Das BAP Kapital bleibt wie es ist, wie eine Art Lebensversicherung und wird auch entsprechend verzinst.
Anonymous User hat geschrieben:Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60)
Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts!
Du hast's schon mal nicht verstanden!
Wenn Ihrs nicht glaubt, geht zum Rentenberater Klotz in Germering. Die Formel gilt für die Altregelung. Das BAP Kapital bleibt wie es ist, wie eine Art Lebensversicherung und wird auch entsprechend verzinst.
Anonymous User hat geschrieben:
Dann geh ich lieber zum Orakel von Hasenbergl. Deine Rechnung ergäbe doch mehr oder weniger wieder die alte monatliche SAF Rentenzusage vor der Einführung von BSAV/BAP. Du hast das BSAV/BAP Prinzip nicht verstanden! Das Prinzip ist: Der Mitarbeiter baut sich bis zum Alter 60 einen Kapitalstock auf. Die alten Besitzstandsansprüche, in diesem Beispiel ein prozentualer Anteil von 45.000€ sind in den Kapitalstock integriert. Wie man den genauen Anteil berechnet, weiß ich nicht so genau. Kann sein, dass Teil 1 deiner Formelsammlung hier sogar richtig ist, obwohl der Ansatz finanz- und versicherungsmathematisch schon ziemlich naiv aussieht. Teil 2 ist dann mit Sicherheit falsch. Für die Auszahlung des bis zum 60. Lebensjahr aufgehäuften Kapitals gibt es nämlich zwei Optionen: Option 1: Man kann sich den Betrag in 12 oder auch weniger (aber in keinem Fall weniger als 5) jährlichen Raten auszahlen lassen. Anschließend ist Schicht im Schacht. Mehr gibt's nicht! Option 2: Alternativ kann man den Betrag in eine lebenslange Rente umwandeln. Die Höhe dieser Rente hängt nun von mehreren Faktoren ab, z.B. von Zinssätzen am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Verrentung. Bei hohen Zinsen kann der Rentenversicherer mit dem Kapital höhere Erträge erwirtschaften, naturgemäß sind deine monatlichen Rentenzahlungen höher, und umgekehrt bei niedrigeren Zinsen wird dir der Rentenversicherer nur eine entsprechend niedrigere Rente anbieten können. Dann hängt die Höhe der Rente von einer Hinterbliebenenrente ab. D.h. wenn du sagst, "nach mir die Sintflut", wird deine Rente höher sein. Wenn du dagegen sagst, "wenn mir was passiert, soll wenigsten meine Frau noch was von der Rente haben", wird deine Rente vergleichsweise niedriger sein, usw. usw. usw. Du siehst also, es ist nicht ganz so einfach die genaue Höhe der Rente vorauszusagen. Was du aber machen kannst ist: 1) Die voraussichtliche Höhe deines Kapitalstocks ermitteln 2) Banken und Versicherungen bieten solche Finanzprodukte an, Kapitalbeträge in eine lebenslange Rente zu verwandeln. Erkundige dich einfach mal nach aktuellen Konditionen.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60)
Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts!
Du hast's schon mal nicht verstanden!
Wenn Ihrs nicht glaubt, geht zum Rentenberater Klotz in Germering. Die Formel gilt für die Altregelung. Das BAP Kapital bleibt wie es ist, wie eine Art Lebensversicherung und wird auch entsprechend verzinst.
Dann geh ich lieber zum Orakel von Hasenbergl. Deine Rechnung ergäbe doch mehr oder weniger wieder die alte monatliche SAF Rentenzusage vor der Einführung von BSAV/BAP. Du hast das BSAV/BAP Prinzip nicht verstanden! Das Prinzip ist: Der Mitarbeiter baut sich bis zum Alter 60 einen Kapitalstock auf. Die alten Besitzstandsansprüche, in diesem Beispiel ein prozentualer Anteil von 45.000€ sind in den Kapitalstock integriert. Wie man den genauen Anteil berechnet, weiß ich nicht so genau. Kann sein, dass Teil 1 deiner Formelsammlung hier sogar richtig ist, obwohl der Ansatz finanz- und versicherungsmathematisch schon ziemlich naiv aussieht. Teil 2 ist dann mit Sicherheit falsch. Für die Auszahlung des bis zum 60. Lebensjahr aufgehäuften Kapitals gibt es nämlich zwei Optionen: Option 1: Man kann sich den Betrag in 12 oder auch weniger (aber in keinem Fall weniger als 5) jährlichen Raten auszahlen lassen. Anschließend ist Schicht im Schacht. Mehr gibt's nicht! Option 2: Alternativ kann man den Betrag in eine lebenslange Rente umwandeln. Die Höhe dieser Rente hängt nun von mehreren Faktoren ab, z.B. von Zinssätzen am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Verrentung. Bei hohen Zinsen kann der Rentenversicherer mit dem Kapital höhere Erträge erwirtschaften, naturgemäß sind deine monatlichen Rentenzahlungen höher, und umgekehrt bei niedrigeren Zinsen wird dir der Rentenversicherer nur eine entsprechend niedrigere Rente anbieten können. Dann hängt die Höhe der Rente von einer Hinterbliebenenrente ab. D.h. wenn du sagst, "nach mir die Sintflut", wird deine Rente höher sein. Wenn du dagegen sagst, "wenn mir was passiert, soll wenigsten meine Frau noch was von der Rente haben", wird deine Rente vergleichsweise niedriger sein, usw. usw. usw. Du siehst also, es ist nicht ganz so einfach die genaue Höhe der Rente vorauszusagen. Was du aber machen kannst ist: 1) Die voraussichtliche Höhe deines Kapitalstocks ermitteln 2) Banken und Versicherungen bieten solche Finanzprodukte an, Kapitalbeträge in eine lebenslange Rente zu verwandeln. Erkundige dich einfach mal nach aktuellen Konditionen.
@20:56 und Vorläufer - für Altzusagen gilt der Faktor 170 - also monatl. Zusage ab LJ60 x 170 ergibt das >SAF bzw. IP-Kapital. Nun ist die Frage, ob dieses auf LJ60 hochgerechnete oder das tatsächlich beim Treuhänder eingezahlte Kapital auf den Bescheiden ausgewiesen wird. -
- der Faktor 170 bedeutet natürlich eine Unterdeckung bei Auszahlung ab 60, wären dann 15 Jahre einschl. Witwen und Waisen. - Wenn ich das richtig beim Klotz verstanden habe, ist dieses Kapital nicht auszahlbar im Gegensatz des zusätzlichen Kapitals (Faktor 230) - eine Formel der Beiträge fand ich im Internet - ist etwas alt - aber nach Umstellung. aktuelle Tabellen sollte der Betriebsrat, bzw. die HR haben. ---> http://www.ainbetriebsrat.de/Info1020b.pdf - Damals wurden dazu auch Folien verschickt - sind leider beim BEE-Übergang mit meinem Notebook in die goße NSN-Welt verschwunden. Evt. hat das noch ein Kollege oder kann es vom Intranet samt Tabellen runterziehen - nehme an, das Heidi wie bei den Fragen, die Vermittlung übernimmt - leider gibt man uns selbst in der Hofmannstr. keinen PC mit Intranetzugang.
Was ein schlafloser BEEler zur Geisterstunde noch alles im Internet findet. --->
Ex-AUB-Chef erhält Siemens-Betriebsrente
zuletzt aktualisiert: 23.09.2008
München (afp). Der in der Siemens-Affäre beschuldigte frühere Chef der Betriebsrats-Organisation AUB, Wilhelm Schelsky, erhält einem Zeitungsbericht zufolge ab Oktober 3700 Euro monatliche Betriebsrente von Siemens. Schelsky soll von Siemens Millionen erhalten haben, um die IG Metall im Betriebs- und Aufsichtsrat zu schwächen.
Quelle: Rheinische Post -- http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/ex-aub-chef-erhaelt-siemens-betriebsrente-1.13164 ---- Warum bin ich Idi.. statt in die IGM in die AUB eingetreten.
Anonymous User hat geschrieben:
Du hast es wirklich nicht verstanden.
Altregelung und BAP sind 2 unterschiedliche Betriebsrenten und sind auch getrennt zu berechnen. Geh am besten zu einem Berater, bevor Du Deine Zeit hier vergeudest.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60)
Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts!
Du hast's schon mal nicht verstanden!
Wenn Ihrs nicht glaubt, geht zum Rentenberater Klotz in Germering. Die Formel gilt für die Altregelung. Das BAP Kapital bleibt wie es ist, wie eine Art Lebensversicherung und wird auch entsprechend verzinst.
Dann geh ich lieber zum Orakel von Hasenbergl. Deine Rechnung ergäbe doch mehr oder weniger wieder die alte monatliche SAF Rentenzusage vor der Einführung von BSAV/BAP. Du hast das BSAV/BAP Prinzip nicht verstanden! Das Prinzip ist: Der Mitarbeiter baut sich bis zum Alter 60 einen Kapitalstock auf. Die alten Besitzstandsansprüche, in diesem Beispiel ein prozentualer Anteil von 45.000€ sind in den Kapitalstock integriert. Wie man den genauen Anteil berechnet, weiß ich nicht so genau. Kann sein, dass Teil 1 deiner Formelsammlung hier sogar richtig ist, obwohl der Ansatz finanz- und versicherungsmathematisch schon ziemlich naiv aussieht. Teil 2 ist dann mit Sicherheit falsch. Für die Auszahlung des bis zum 60. Lebensjahr aufgehäuften Kapitals gibt es nämlich zwei Optionen: Option 1: Man kann sich den Betrag in 12 oder auch weniger (aber in keinem Fall weniger als 5) jährlichen Raten auszahlen lassen. Anschließend ist Schicht im Schacht. Mehr gibt's nicht! Option 2: Alternativ kann man den Betrag in eine lebenslange Rente umwandeln. Die Höhe dieser Rente hängt nun von mehreren Faktoren ab, z.B. von Zinssätzen am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Verrentung. Bei hohen Zinsen kann der Rentenversicherer mit dem Kapital höhere Erträge erwirtschaften, naturgemäß sind deine monatlichen Rentenzahlungen höher, und umgekehrt bei niedrigeren Zinsen wird dir der Rentenversicherer nur eine entsprechend niedrigere Rente anbieten können. Dann hängt die Höhe der Rente von einer Hinterbliebenenrente ab. D.h. wenn du sagst, "nach mir die Sintflut", wird deine Rente höher sein. Wenn du dagegen sagst, "wenn mir was passiert, soll wenigsten meine Frau noch was von der Rente haben", wird deine Rente vergleichsweise niedriger sein, usw. usw. usw. Du siehst also, es ist nicht ganz so einfach die genaue Höhe der Rente vorauszusagen. Was du aber machen kannst ist: 1) Die voraussichtliche Höhe deines Kapitalstocks ermitteln 2) Banken und Versicherungen bieten solche Finanzprodukte an, Kapitalbeträge in eine lebenslange Rente zu verwandeln. Erkundige dich einfach mal nach aktuellen Konditionen.
Du hast es wirklich nicht verstanden.
Altregelung und BAP sind 2 unterschiedliche Betriebsrenten und sind auch getrennt zu berechnen. Geh am besten zu einem Berater, bevor Du Deine Zeit hier vergeudest.
Es ist wirklich jedem zu empfehlen einen offiziellen Rentenberater der RV-Träger aufzusuchen. HErr K ist hie die beste Adresse, die sich ehemals bei Siemens Beschäftigte wünschen können. Wer denkt er ist besser, der sollte hier doch bitte seine Adresse posten. Die Daten von Herrn K erfahrt ihr bei eurem BR, IGM, oder bei den zahlreichen Stammtischen.
Anonymous User hat geschrieben:
Es gibt 2 Angaben:
oben BAP - unten die Altregelung.
BAP ist wie Lebensversicherung zu betrachten, nur dass dort keine Beiträge mehr einbezahlt werden, also nur noch eine Verzinsung stattfindet.
Die Altregelung ist davon getrennt und kann wie oben mit der n/m Formel berechnet werden.
Hat jemand einen File Server - dann könnte ich sehr informative 121 Folien posten. Dort stehen alle mögliche Fälle drin und wie sie behandelt werden, inklusive Rentenberechnung ab 60.
Ich habe nur den Mercer-Auszug erhalten. Da steht der Geldbetrag drin bzw. die Rente (mit Wahlfreiheit). Gibt's die alte Siemens-Rente noch extra oder wurde das bereits in dem Mercer-BAP inkludiert?
Es gibt 2 Angaben:
oben BAP - unten die Altregelung.
BAP ist wie Lebensversicherung zu betrachten, nur dass dort keine Beiträge mehr einbezahlt werden, also nur noch eine Verzinsung stattfindet.
Die Altregelung ist davon getrennt und kann wie oben mit der n/m Formel berechnet werden.
Hat jemand einen File Server - dann könnte ich sehr informative 121 Folien posten. Dort stehen alle mögliche Fälle drin und wie sie behandelt werden, inklusive Rentenberechnung ab 60.
Anonymous User hat geschrieben:
#######wenns nicht größer als 6MB ist könntest Du per email versenden...oder hier den Admin kontaktieren, vielleicht gibt es eine Möglichkeit.....Sonst könnte man sich in der TG treffen und dort es verteilen>>>>>Sam
Anonymous User hat geschrieben:Ich habe nur den Mercer-Auszug erhalten. Da steht der Geldbetrag drin bzw. die Rente (mit Wahlfreiheit). Gibt's die alte Siemens-Rente noch extra oder wurde das bereits in dem Mercer-BAP inkludiert?
Es gibt 2 Angaben:
oben BAP - unten die Altregelung.
BAP ist wie Lebensversicherung zu betrachten, nur dass dort keine Beiträge mehr einbezahlt werden, also nur noch eine Verzinsung stattfindet.
Die Altregelung ist davon getrennt und kann wie oben mit der n/m Formel berechnet werden.
Hat jemand einen File Server - dann könnte ich sehr informative 121 Folien posten. Dort stehen alle mögliche Fälle drin und wie sie behandelt werden, inklusive Rentenberechnung ab 60.
#######wenns nicht größer als 6MB ist könntest Du per email versenden...oder hier den Admin kontaktieren, vielleicht gibt es eine Möglichkeit.....Sonst könnte man sich in der TG treffen und dort es verteilen>>>>>Sam
Hier der File-Server (nach unten scrollen und direkt per Drag and Drop hinein kopierbar) - KEINE Anmeldung erforderlich (genauen Link dann bitte mitteilen): https://jumpshare.com/
Anonymous User hat geschrieben:
######## Ich habe auch noch nichts bekommen, wohne etwas weiter weg von München.
Anonymous User hat geschrieben:Gibt es ausser mir noch jemanden, der keinen Auszug erhalten hat????
########################## ich habe auch nichts erhalten...aber bei mir (München-Perlach) dauert die Zustellung der Post irgendwie langsamer als anderswo
######## Ich habe auch noch nichts bekommen, wohne etwas weiter weg von München.
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