Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
Zurück zu Siemens Enterprise
Ich hatte bereits zum 30.04. gekündigt. Werde die Kündigung jetzt zurückziehen, damit ich auch noch die Abfindung mitnehmen kann. Drückt mir die Daumen. Immerhin geht es um 32 Monatsgehälter.
Naja. Es geht hier für mich um gut 250.000 Euro. Das lasse ich nicht auf sich beruhen. Zur Not setzte ich mich wieder in die Hofmannstraße und sitze meine Zeit ab. Ich bin geduldig. Das Geld steht mir zu. Mein Anwalt freut sich schon.
Mit Sicherheit freut sich der Anwalt. Der Streitwert sichert im sein Auskommen ohne Risiko. Am Schluß hast du zusätzlich Gerichtskosten und Anwsltsgebühren. Eindeutig ein Minusgeschäft ohne Erfolgsaussichten.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich hatte bereits zum 30.04. gekündigt. Werde die Kündigung jetzt zurückziehen, damit ich auch noch die Abfindung mitnehmen kann. Drückt mir die Daumen. Immerhin geht es um 32 Monatsgehälter.
Naja. Es geht hier für mich um gut 250.000 Euro. Das lasse ich nicht auf sich beruhen. Zur Not setzte ich mich wieder in die Hofmannstraße und sitze meine Zeit ab. Ich bin geduldig. Das Geld steht mir zu. Mein Anwalt freut sich schon.
Mit Sicherheit freut sich der Anwalt. Der Streitwert sichert im sein Auskommen ohne Risiko. Am Schluß hast du zusätzlich Gerichtskosten und Anwsltsgebühren. Eindeutig ein Minusgeschäft ohne Erfolgsaussichten.
Stell Dir mal vor, dass es bei den anderen ( Firma)auch um 250 000€ geht. Das kannst Du vergessen.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich glaube Du bzw Dein Anwalt haben in diesem Fall Null Chancen auf eine einseitige Rücknahme der Kündigung. http://www.hensche.de/rechtsanwalt_arbeitsrecht_handbuch_kuendigung.html#tocitem2
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Ich hatte bereits zum 30.04. gekündigt. Werde die Kündigung jetzt zurückziehen, damit ich auch noch die Abfindung mitnehmen kann. Drückt mir die Daumen. Immerhin geht es um 32 Monatsgehälter.
Dann viel Glück. Ich glaube nicht dass das klappt
Dann klage ich auf Wiedereinstellung. Mal schauen wer am längeren Hebel sitzt.
Eh hallo wo sind wir denn? Wenn Du klagst, must Du dies substantiziert also genau machen. Wie willst Du das Begründen? Vor allem bist Du als Kläger in der BEweislast. Es reicht nicht aus zu sagen die haben mich hintergangen. Es steht jedem frei zu kündigen wann immer er will. Warum hast Du gekündigt? Hattest Du eine neue Stelle? Wenn ja, Gratulation, sei froh das es so ist. Deine vorzeitige Eigenkündigung must Du wohl letztendlich als "teuere Lebenserfahrung" abspeichern. Genauso wie diejenigen, die nicht rechtzeitig Gewerkschaftsmitglieder wurden. Geiz ist Geil macht sich am Ende des Tages nicht bezahlt, es ist nicht sexy, sondern es kostet meist nur Geld. In Deinem fall eben extrem viel Geld. LOass Dich doch mal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, frage nach, was eine Erstberatung kostet. Wenn er seriös ist, dann wird er Dir von einer Klage abraten.Aber mal ehrlich, es ist schon erstaunlich, wieviele "Träumer" es denn noch seit 2003 gibt. Du bist nun aufgewacht, Gratulatuion, wohl bezüglich Geld etwas spät. Aber überlege mal, wenn Du bereits einen Anschlußjob hast, dann sei Glücklich und halte vor allem den Mund bezüglich Klage gegen den alten Arbeitgeber bei Deinem Neuen Arbeitgeber, denn dort hast Du noch die Probezeit zu bestehen. Die Lacher sind sicherlich auf Deiner Seite...... lol.. (beim Arbeitgeber).
Naja. Es geht hier für mich um gut 250.000 Euro. Das lasse ich nicht auf sich beruhen. Zur Not setzte ich mich wieder in die Hofmannstraße und sitze meine Zeit ab. Ich bin geduldig. Das Geld steht mir zu. Mein Anwalt freut sich schon.
Ich glaube Du bzw Dein Anwalt haben in diesem Fall Null Chancen auf eine einseitige Rücknahme der Kündigung. http://www.hensche.de/rechtsanwalt_arbeitsrecht_handbuch_kuendigung.html#tocitem2
Anonymous User hat geschrieben:
was meinst Du mit ...via 58+ in ein unbefristetes verwandele.....? Nach meiner Erfahrung ist mann mit 58+ bei Unify beschäftigt und freigestellt bis zum frühstmöglichen Renteneintritt. Ist in der Regel mit 63 Jahren und dann mit entsprechenden Rentenabschlägen. Bleibt eigentlich keine Zeit mehr für Arbeitslosigkeit. Lediglich bei Insolvenz könnte die Arbeitslosigkeit eintreten. Dürfte dann aber nicht zur Sperre führen. Letztendliche Sicherkeit kann nur die Bundesagentur für Arbeit geben.
Was gab es denn interessantes bei den Info Veranstaltungen? Das ist doch wirkich interessant. Wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis via 58+ in ein unbefristetes verwandele, komme ich dann bei Arbeitslosigkeit danach in eine Arbeitslosengeld Sperre???
was meinst Du mit ...via 58+ in ein unbefristetes verwandele.....? Nach meiner Erfahrung ist mann mit 58+ bei Unify beschäftigt und freigestellt bis zum frühstmöglichen Renteneintritt. Ist in der Regel mit 63 Jahren und dann mit entsprechenden Rentenabschlägen. Bleibt eigentlich keine Zeit mehr für Arbeitslosigkeit. Lediglich bei Insolvenz könnte die Arbeitslosigkeit eintreten. Dürfte dann aber nicht zur Sperre führen. Letztendliche Sicherkeit kann nur die Bundesagentur für Arbeit geben.
Anonymous User hat geschrieben:
------- nehme an, das ist eine Art Altersteilzeit wie bei nsn 2012 - nach den Auskünften, die ich damals bekam, kann man danach noch ALG1 bekommen, berechnet nach dem Einkommen das für den Versicherungsbeitrag genommen wird - war 50% des alten BMG, die 25% Aufstockung waren versicherungsfrei. Da man einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hat, wird es wohl zur Sperre und 25% kürzer Bezugszeit kommen - aber ruhig mal bei der AfA nachfragen und während der Zeit können sich auch Bestimmungen ändern. Das wir nach der nsn-BeE keine Sperre bekamen lag an der frühen Zusicheerung des AfA-Chefs 2012.
Anonymous User hat geschrieben:Was gab es denn interessantes bei den Info Veranstaltungen? Das ist doch wirkich interessant. Wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis via 58+ in ein unbefristetes verwandele, komme ich dann bei Arbeitslosigkeit danach in eine Arbeitslosengeld Sperre???
was meinst Du mit ...via 58+ in ein unbefristetes verwandele.....? Nach meiner Erfahrung ist mann mit 58+ bei Unify beschäftigt und freigestellt bis zum frühstmöglichen Renteneintritt. Ist in der Regel mit 63 Jahren und dann mit entsprechenden Rentenabschlägen. Bleibt eigentlich keine Zeit mehr für Arbeitslosigkeit. Lediglich bei Insolvenz könnte die Arbeitslosigkeit eintreten. Dürfte dann aber nicht zur Sperre führen. Letztendliche Sicherkeit kann nur die Bundesagentur für Arbeit geben.
------- nehme an, das ist eine Art Altersteilzeit wie bei nsn 2012 - nach den Auskünften, die ich damals bekam, kann man danach noch ALG1 bekommen, berechnet nach dem Einkommen das für den Versicherungsbeitrag genommen wird - war 50% des alten BMG, die 25% Aufstockung waren versicherungsfrei. Da man einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hat, wird es wohl zur Sperre und 25% kürzer Bezugszeit kommen - aber ruhig mal bei der AfA nachfragen und während der Zeit können sich auch Bestimmungen ändern. Das wir nach der nsn-BeE keine Sperre bekamen lag an der frühen Zusicheerung des AfA-Chefs 2012.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich habe schon vor 2 Jahren eine Abfindung bekommen. Wenn ich jetzt gegen wiedereinstellung klage bekomme ich dann noch einmal eine Abfindung. Das wären dann über 200.000€, also schon sehr wichtig für mich. Denkt ihr das klappt??
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Ich hatte bereits zum 30.04. gekündigt. Werde die Kündigung jetzt zurückziehen, damit ich auch noch die Abfindung mitnehmen kann. Drückt mir die Daumen. Immerhin geht es um 32 Monatsgehälter.
Dann viel Glück. Ich glaube nicht dass das klappt
Dann klage ich auf Wiedereinstellung. Mal schauen wer am längeren Hebel sitzt.
Eh hallo wo sind wir denn? Wenn Du klagst, must Du dies substantiziert also genau machen. Wie willst Du das Begründen? Vor allem bist Du als Kläger in der BEweislast. Es reicht nicht aus zu sagen die haben mich hintergangen. Es steht jedem frei zu kündigen wann immer er will. Warum hast Du gekündigt? Hattest Du eine neue Stelle? Wenn ja, Gratulation, sei froh das es so ist. Deine vorzeitige Eigenkündigung must Du wohl letztendlich als "teuere Lebenserfahrung" abspeichern. Genauso wie diejenigen, die nicht rechtzeitig Gewerkschaftsmitglieder wurden. Geiz ist Geil macht sich am Ende des Tages nicht bezahlt, es ist nicht sexy, sondern es kostet meist nur Geld. In Deinem fall eben extrem viel Geld. LOass Dich doch mal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, frage nach, was eine Erstberatung kostet. Wenn er seriös ist, dann wird er Dir von einer Klage abraten.Aber mal ehrlich, es ist schon erstaunlich, wieviele "Träumer" es denn noch seit 2003 gibt. Du bist nun aufgewacht, Gratulatuion, wohl bezüglich Geld etwas spät. Aber überlege mal, wenn Du bereits einen Anschlußjob hast, dann sei Glücklich und halte vor allem den Mund bezüglich Klage gegen den alten Arbeitgeber bei Deinem Neuen Arbeitgeber, denn dort hast Du noch die Probezeit zu bestehen. Die Lacher sind sicherlich auf Deiner Seite...... lol.. (beim Arbeitgeber).
Naja. Es geht hier für mich um gut 250.000 Euro. Das lasse ich nicht auf sich beruhen. Zur Not setzte ich mich wieder in die Hofmannstraße und sitze meine Zeit ab. Ich bin geduldig. Das Geld steht mir zu. Mein Anwalt freut sich schon.
Ich glaube Du bzw Dein Anwalt haben in diesem Fall Null Chancen auf eine einseitige Rücknahme der Kündigung. http://www.hensche.de/rechtsanwalt_arbeitsrecht_handbuch_kuendigung.html#tocitem2
Ich habe schon vor 2 Jahren eine Abfindung bekommen. Wenn ich jetzt gegen wiedereinstellung klage bekomme ich dann noch einmal eine Abfindung. Das wären dann über 200.000€, also schon sehr wichtig für mich. Denkt ihr das klappt??
Anonymous User hat geschrieben:
Schließt da Thema ab. Der Kollege hat eine Entscheidung getroffen die sich nachträglich als unglücklich entpuppt hat. Das er versucht das beste dauraus zu machen ist doch ok. Er braucht ehr Mitgefühl als euren Spot.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Ich hatte bereits zum 30.04. gekündigt. Werde die Kündigung jetzt zurückziehen, damit ich auch noch die Abfindung mitnehmen kann. Drückt mir die Daumen. Immerhin geht es um 32 Monatsgehälter.
Dann viel Glück. Ich glaube nicht dass das klappt
Dann klage ich auf Wiedereinstellung. Mal schauen wer am längeren Hebel sitzt.
Eh hallo wo sind wir denn? Wenn Du klagst, must Du dies substantiziert also genau machen. Wie willst Du das Begründen? Vor allem bist Du als Kläger in der BEweislast. Es reicht nicht aus zu sagen die haben mich hintergangen. Es steht jedem frei zu kündigen wann immer er will. Warum hast Du gekündigt? Hattest Du eine neue Stelle? Wenn ja, Gratulation, sei froh das es so ist. Deine vorzeitige Eigenkündigung must Du wohl letztendlich als "teuere Lebenserfahrung" abspeichern. Genauso wie diejenigen, die nicht rechtzeitig Gewerkschaftsmitglieder wurden. Geiz ist Geil macht sich am Ende des Tages nicht bezahlt, es ist nicht sexy, sondern es kostet meist nur Geld. In Deinem fall eben extrem viel Geld. LOass Dich doch mal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, frage nach, was eine Erstberatung kostet. Wenn er seriös ist, dann wird er Dir von einer Klage abraten.Aber mal ehrlich, es ist schon erstaunlich, wieviele "Träumer" es denn noch seit 2003 gibt. Du bist nun aufgewacht, Gratulatuion, wohl bezüglich Geld etwas spät. Aber überlege mal, wenn Du bereits einen Anschlußjob hast, dann sei Glücklich und halte vor allem den Mund bezüglich Klage gegen den alten Arbeitgeber bei Deinem Neuen Arbeitgeber, denn dort hast Du noch die Probezeit zu bestehen. Die Lacher sind sicherlich auf Deiner Seite...... lol.. (beim Arbeitgeber).
Naja. Es geht hier für mich um gut 250.000 Euro. Das lasse ich nicht auf sich beruhen. Zur Not setzte ich mich wieder in die Hofmannstraße und sitze meine Zeit ab. Ich bin geduldig. Das Geld steht mir zu. Mein Anwalt freut sich schon.
Ich glaube Du bzw Dein Anwalt haben in diesem Fall Null Chancen auf eine einseitige Rücknahme der Kündigung. http://www.hensche.de/rechtsanwalt_arbeitsrecht_handbuch_kuendigung.html#tocitem2
Ich habe schon vor 2 Jahren eine Abfindung bekommen. Wenn ich jetzt gegen wiedereinstellung klage bekomme ich dann noch einmal eine Abfindung. Das wären dann über 200.000€, also schon sehr wichtig für mich. Denkt ihr das klappt??
Schließt da Thema ab. Der Kollege hat eine Entscheidung getroffen die sich nachträglich als unglücklich entpuppt hat. Das er versucht das beste dauraus zu machen ist doch ok. Er braucht ehr Mitgefühl als euren Spot.
Anonymous User hat geschrieben:
Also hier wurde massiv Druck ausgeübt, woraufhin ich angefangen habe mich zu bewerben. Nur deshalb habe ich letztendlich gekündigt. Zum Glück sind die Arbeitsgerichte sehr arbeitnehmerfreundlich. Auf Wiedereinstellung werde ich nur klagen, wenn Unify meine Abfindung nicht freiwillig zahlt. Da bin ich knallhart.
Das ist doch das Problem. Teilt man die 200.000€ Abfindung durch 32 Monatsgehälter kommt man auf ein viel zu hohes Gehalt für die geballte Inkompetenz nach eigener Kündigung ernsthaft auf eine Abfindung oder Wiedereinstellung klagen zu wollen.
Also hier wurde massiv Druck ausgeübt, woraufhin ich angefangen habe mich zu bewerben. Nur deshalb habe ich letztendlich gekündigt. Zum Glück sind die Arbeitsgerichte sehr arbeitnehmerfreundlich. Auf Wiedereinstellung werde ich nur klagen, wenn Unify meine Abfindung nicht freiwillig zahlt. Da bin ich knallhart.
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn die Kündigung rechtsgültig ist, und dass ist sie ja anscheinend, wird Unix nur ein müdes Lächeln für deine Klage übrig haben. Ein Recht auf Wiedereinstellung hast du nicht.
Anonymous User hat geschrieben:Das ist doch das Problem. Teilt man die 200.000€ Abfindung durch 32 Monatsgehälter kommt man auf ein viel zu hohes Gehalt für die geballte Inkompetenz nach eigener Kündigung ernsthaft auf eine Abfindung oder Wiedereinstellung klagen zu wollen.
Also hier wurde massiv Druck ausgeübt, woraufhin ich angefangen habe mich zu bewerben. Nur deshalb habe ich letztendlich gekündigt. Zum Glück sind die Arbeitsgerichte sehr arbeitnehmerfreundlich. Auf Wiedereinstellung werde ich nur klagen, wenn Unify meine Abfindung nicht freiwillig zahlt. Da bin ich knallhart.
Wenn die Kündigung rechtsgültig ist, und dass ist sie ja anscheinend, wird Unix nur ein müdes Lächeln für deine Klage übrig haben. Ein Recht auf Wiedereinstellung hast du nicht.
Zum Glück sind die Arbeitsgerichte sehr arbeitnehmerfreundlich. Auf Wiedereinstellung werde ich nur klagen, wenn Unify meine Abfindung nicht freiwillig zahlt. Da bin ich knallhart.
Aber nicht in Bayern. Nur unter Gefahr für Leib und Leben kann nach Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit eine erpresst Unterschrift für Ungültig erklärt werden.
Aber nicht in Bayern. Nur unter Gefahr für Leib und Leben kann nach Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit eine erpresst Unterschrift für Ungültig erklärt werden.
Ich dachte bezüglich Sperrzeiten immer folgendes: Eine Sperrzeit wird trotz freiwilligem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages nicht verhängt, wenn bei Nichtunterschreiben eine Kündigung unvermeidbar gewesen wäre. Und genau das das trifft bei uns doch zu und steht sogar schwarz auf weiss im Sozialplan/Interessenausgleich. Ich habe dafür aber noch keine Bestätigung von Seiten der BfA eingeholt.
Ich dachte bezüglich Sperrzeiten immer folgendes: Eine Sperrzeit wird trotz freiwilligem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages nicht verhängt, wenn bei Nichtunterschreiben eine Kündigung unvermeidbar gewesen wäre. Und genau das das trifft bei uns doch zu und steht sogar schwarz auf weiss im Sozialplan/Interessenausgleich. Ich habe dafür aber noch keine Bestätigung von Seiten der BfA eingeholt.
Wird in der Informationsveranstaltung angesprochen. Bleibt die Frage der Belastbarkeit in 2 - 6 Jahren. Ob die Folien den Sachbearbeiter der AfA in der Einzelfallbeurteilung überzeugen können!
nicht nur Belastbarkeit am Ende. Die Zusagen die auf der Veranstaltung gegeben werden sind nur für das Arbeitsamt in dem die Leute arbeiten bindent. wenn einer auserhalb wohnt kann eine ganz andere Agentur zuständig sein. Die einzelnen Standorte haben sehr großen ermessensspielraum. Siehe BEE in Nürnberg und Erlangen. Kollegen von ausserhalb (zB Rgb) keine Probleme. Nürnberg und Erlangen (ein Agenturchef) wurden alle gesperrt oder haben ein Jahr Dispositionsrecht in Anspruch genommen.
Anonymous User hat geschrieben:
Jawohl, Du Gescheiterl!
Wenn das kein Fake ist, ist es kindliche Naivität. Ich würde vorschlagen, das Thema hier und jetzt abzubrechen und uns nicht über so einen Unsinn Gedanken zu machen. Wir sind denn die ersten Informationsveranstaltungen gelaufen? Gabs was überraschend Neues?
Jawohl, Du Gescheiterl!
Vieleicht kann hier jemand was hilfreiches nachlesen/hören.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/stellenabbau-auch-bei-ibm-und-siemens-was-mitarbeiter-beachten-sollten_066636.html
Anonymous User hat geschrieben:
Ganz einfach, wenn mindestens 90% unterschreiben, dann reichen die 300 Mio. von Siemens definitiv aus
Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Ganz einfach, wenn mindestens 90% unterschreiben, dann reichen die 300 Mio. von Siemens definitiv aus
Anonymous User hat geschrieben:
Und wer sagt, dass Siemens in 12 Monate noch Anteile von Unify hat?
Anonymous User hat geschrieben:Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Ganz einfach, wenn mindestens 90% unterschreiben, dann reichen die 300 Mio. von Siemens definitiv aus
Und wer sagt, dass Siemens in 12 Monate noch Anteile von Unify hat?
Anonymous User hat geschrieben:
Bei erreichen des Quorums zahlt Siemens dieses Handgeld komplett, damit die Massnahme umgesetzt werden kann. Ich habe mehr Befürchtungen davor, dass die GF oder DD sich daran bedient, jedoch für andere Zwecke ...
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Ganz einfach, wenn mindestens 90% unterschreiben, dann reichen die 300 Mio. von Siemens definitiv aus
Und wer sagt, dass Siemens in 12 Monate noch Anteile von Unify hat?
Bei erreichen des Quorums zahlt Siemens dieses Handgeld komplett, damit die Massnahme umgesetzt werden kann. Ich habe mehr Befürchtungen davor, dass die GF oder DD sich daran bedient, jedoch für andere Zwecke ...
Auf Basis von Ploneboard